Die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvortrag vorgenommen, im Zuge der Modernisierung des Familienrechts auch das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft einzuführen. Damit sollte zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht werden, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen, jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe. Anfang Februar hat das Bundesjustizministerium (BMJ) Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Maximal sechs Personen sollen künftig die gegenseitige Verantwortungsübernahme vereinbaren können. Dabei kann es um ganz unterschiedliche Bereiche gehen, mit unterschiedlich weitreichenden Rechtsfolgen. Die Verantwortungsgemeinschaft regelt nur die Verhältnisse zwischen Erwachsenen und nicht die zu Kindern. Dazu liegen eigene Eckpunktepapiere des BMJ vor, in denen die Reformvorhaben für das Abstammungs- und das Kindschaftsrechts beschrieben werden. Diese haben wir als Bundesforum Männer bereits ausführlich kommentiert.

Die mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft verfolgten Ziele werden vom Bundesforum Männer grundsätzlich begrüßt. Endlich wird anerkannt, dass neben Ehe und Familie auch andere Konstellationen von Näheverhältnissen existieren, in denen füreinander Verantwortung übernommen wird. Die vorgeschlagene Regelung würde mehr Rechtssicherheit ermöglichen – etwa für Regenbogenfamilien, Freundschaften, Wahlverwandtschaften, Wohn- oder nachbarschaftliche Gemeinschaften, sei es zwischen jungen oder älteren Menschen oder auch generationenübergreifend.

Grundstufe und Aufbaustufe

In den Eckpunkten werden zwei Stufen beschrieben. Die Grundstufe umfasst rechtliche Vorschriften, die an das Vorliegen eines persönlichen Näheverhältnisses anknüpfen. Das soll Vereinfachungen bringen, wenn bspw. ein:e rechtliche:r Betreuer:in ausgewählt werden soll oder bei der Organspende. Die Aufbaustufe soll verschiedene und kombinierbare Module beinhalten: 1) Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten, 2) Zusammenleben, 3) Pflege und Fürsorge, 4) Zugewinngemeinschaft.
Mit Blick auf die Übernahme von Pflegeverantwortung ist angedacht, persönliche Näheverhältnisse in Verantwortungsgemeinschaften den unmittelbaren Angehörigen rechtlich gleichzustellen. Das begrüßen wir als Bundesforum Männer ausdrücklich. Verantwortungsgemeinschaften stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Idee der Fürsorge für- und miteinander. Besonders für Männer kann das dazu beitragen, herkömmliche Männlichkeitsnormen in Richtung Caring Masculinities (fürsorgende Männlichkeit) zu verändern.

Offene Fragen

Für uns als Bundesforum Männer besteht an verschiedenen Stellen der vorgestellten Eckpunkte noch weiterer Diskussionsbedarf. Vier grundsätzliche Fragen sind:

  1. Warum sollen Verantwortungsgemeinschaften auf maximal sechs Personen begrenzt sein? Zumindest Ausnahmetatbestände davon sollten angedacht werden.
  2. Warum soll eine Person nur genau eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen können, wo es im Leben doch allermeist mehrere unterschiedliche persönliche Näheverhältnisse gibt?
  3. Warum sind Steuererleichterungen für Verantwortungsgemeinschaften kategorisch ausgeschlossen? Dies wäre zumindest bei der Übernahme von Pflegeverantwortung nochmals zu überdenken.
  4. Wie wird sichergestellt, dass der Zugang für alle Menschen gleichermaßen möglich ist? Eine notarielle Beurkundung von Verantwortungsgemeinschaften halten wir grundsätzlich für richtig. Sie stellt aber formal eine Hürde dar und ist mit Kosten verbunden. Wünschenswert wäre zudem, wenn es die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung im Vorfeld einer Beurkundung gäbe.

Den mit den Eckpunkten angestoßenen Diskussions- und Gesetzgebungsprozess zur Verantwortungsgemeinschaft werden wir als Bundesforum Männer aufmerksam verfolgen und weiter begleiten.