Vaterschaft

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im August 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts vorgelegt, der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet. In der Öffentlichkeit werden seitdem einige Themen, besonders Fragen des Sorgerechts, teils äußerst kritisch diskutiert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat sich in verschiedenen Interviews ebenfalls dazu geäußert (domradio.de / WELT.de).

Aus Sicht des BUNDESFORUM MÄNNER bleibt der bekanntgewordene Referentenentwurf weit hinter den minimalen Erwartungen an eine gleichstellungsorientierte Modernisierung des Familienrechts zurück. In dieser Legislatur soll nur noch das unbedingt Erforderliche geregelt werden, um den unerlässlichen Modernisierungserfordernissen im Familienrecht gerecht zu werden.

Als Kernziele des Entwurfs sind benannt: „die stärkere Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Abstammungsrecht und die Förderung der Konfliktlösung und Deeskalation in Trennungsfamilien“. Genau diesen Zielen wird der Referentenentwurf unserer Ansicht nach nicht gerecht. Im Zuge der geplanten Angleichung verschiedener Rechtsbereiche werden aus Sicht des BUNDESFORUM MÄNNER diverse familien-ethische Paradigmenwechsel vorgenommen, die besonders die rechtliche und reale Position von Vätern betreffen. Das ist für uns so nicht hinnehmbar.

Als BUNDESFORUM MÄNNER gehen wir davon aus, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess noch Änderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus halten wir eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte zu den familien- und abstammungsrechtlichen Fragen, auf dem Weg zu einem modernen Familienrecht, für dringend erforderlich.

Lesen Sie hier unsere ausführliche Positionierung zur geplanten Rechtsreform von Abstammung, Sorge, Umgang und Unterhalt: