Vatertag 2026: Doch noch Hoffnung auf die Vaterschaftsfreistellung?
Am 14. Mai 2026 ist Vatertag. Statt Bollerwagen und Alkohol ist dem Bundesforum Männer (BFM) an diesem Tag besonders wichtig, aktive Vaterschaft und die Übernahme von Sorgearbeit durch Väter in den Blick zu nehmen. Dabei geht es auch um Rahmenbedingungen, die genau das ermöglichen. Eine bezahlte Freistellung von Vätern nach der Geburt wäre eine solche Maßnahme. Für die Bundesregierung steht sie derzeit nicht auf der Agenda. Angesichts aktueller Rechtsprechung ist ihre Einführung aber wieder wahrscheinlicher geworden.
Hintergrund – Was bisher geschah
Die 2019 in Kraft getretene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht u.a. die bezahlte zweiwöchige Freistellung von Vätern nach Geburt als einen Mindeststandard der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle Mitgliedsstaaten vor. Deutschland hat die Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt, aufgrund von Ausnahmeregelungen jedoch nicht die Vaterschaftsfreistellung. In der letzten Legislatur war stattdessen vorgesehen, diese Freistellung nach Geburt als sogenannte Familienstartzeit gesondert zu regeln. Dazu ist es bekanntlich nicht (mehr) gekommen, auch weil es Streit um die Finanzierung gab. Vorgesehen war, die Familienstartzeit analog zum gesetzlichen Mutterschutz über eine Umlage der Arbeitgeber zu finanzieren. Empfohlen hatte eine solche Umsetzung der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen des BMBFSFJ. Aufgrund der zusätzlichen Belastung für die Wirtschaft war dies allerdings strittig, auch wenn Modellrechnungen gezeigt hatten, dass die Mehrbelastung überschaubar wäre.
Klärung auf rechtlichem Weg
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung findet sich eine solche familien- und gleichstellungspolitische Maßnahme nun nicht mehr. Politisch ist die Vaterschaftsfreistellung damit erst mal vom Tisch. Allerdings haben seitdem verschiedene Väter dazu geklagt, teilweise ohne Erfolg, teilweise auch mit Erfolg für ihren konkreten Einzelfall.
Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im April 2026 (BVerwG 1 WB 27.25) werden nun zentrale Fragen zum möglichen Anspruch auf bezahlte Vaterschaftsfreistellung („Vaterschaftsurlaub“) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Im Kern geht es darum, ob Deutschland trotz der Ausnahmeregelungen in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie nicht doch verpflichtet ist, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und Vätern unmittelbar nach der Geburt eines Kindes eine bezahlte Freistellung von zwei Wochen zu gewähren. Denn im Rahmen der geltenden Elternzeit- und Elterngeldregelungen ist genau dies aktuell nicht möglich.
Für das BFM sind zwei Wochen bezahlte Freistellung nach Geburt keine Alternative zum Elterngeld, sondern eine notwendige Ergänzung. Der Anfang macht den Unterschied – und der Anspruch auf zwei Wochen bezahlte Freistellung ab Geburt sendet das klare Signal aus: Väter ihr seid wichtig, von Anfang an!
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhöht den Druck auf den Gesetzgeber deutlich. Es ist an der Zeit, dass Deutschland hier nicht länger hinter europäischen Standards zurückbleibt.
Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer BFM
Mehr Zeit für Sorgearbeit stärkt auch die Gleichstellung
Die Vaterschaftsfreistellung ist dabei weit mehr als nur ein symbolisches Signal. Sie schafft Freiräume, um die Partnerin im Wochenbett zu unterstützen. Sie stärkt die eigenständige Vater-Kind-Beziehung. Sie eröffnet konkrete Erfahrungsräume, welche Aufgaben die Geburt eines Kindes mit sich bringt und was dies für eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit bedeutet. Studien und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen: Wenn Väter gleich zu Beginn präsent sind, stärkt das nicht nur die eigene Bindung zum Kind, sondern entlastet auch Mütter nachhaltig.
Als BFM sind wir davon überzeugt, dass eine bezahlte Vaterschaftsfreistellung nach Geburt ein gesellschaftlich wichtiges Signal an Väter sendet und auch ganz praktisch “Lust auf mehr“ macht. Die Freistellungsregelung bietet einen Einstieg, um auch im Anschluss daran eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Hausarbeit anzustreben und dazu die bereits vorhandenen Elterngeld- und Elternzeitregelungen zu nutzen. Eine eigenständige Vaterschaftsfreistellung wäre insofern ein zusätzlicher Baustein moderner Familien- und Gleichstellungspolitik.
Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen
Die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung ist auch deshalb dringend geboten, weil Familien in Deutschland unter erheblichem Druck stehen. Eine aktuelle Studie zeigt: 80 Prozent der Familien fühlen sich im Alltag mental belastet, viele berichten von Dauerstress, zu wenig Zeit für sich, Erschöpfung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit. Der sogenannte „Mental Load“ – also die Organisation des Familienalltags und die Verantwortung, alles im Blick behalten zu müssen – liegt dabei weiterhin überwiegend bei den Müttern.
Die Vaterschaftsfreistellung kann hier einen strukturellen Unterschied machen und einen Wandel sozialer Normen befördern. Wenn Väter von Anfang an adressiert werden, Verantwortung zu übernehmen, und dies auch tatsächlich tun, trägt das nicht nur zur Entlastung von Familien bei, sondern macht aktive Vaterschaft und eine gerechtere Verteilung von Sorgearbeit gesellschaftlich selbstverständlicher.
Geburtenrückgang als Warnsignal – Familienpolitik muss wirksam werden
Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle demografische Zahlen die Dringlichkeit politischer Maßnahmen: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nur noch rund 654.300 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die Geburtenzahl ist damit bereits das vierte Jahr in Folge gesunken. Diese Entwicklung hat viele Ursachen – sie zeigt aber auch: Familien- und gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle für die Entscheidung, Kinder zu bekommen.
Wir glauben: Wer Familien stärken will, muss ihnen von Anfang an verlässliche Unterstützung bieten! Dazu gehört auch die Möglichkeit, die erste Zeit nach der Geburt gemeinsam zu gestalten – ohne ökonomische Nachteile oder organisatorische Hürden.
Vaterschaftsfreistellung jetzt!
Der Vatertag ist ein Anlass zum Feiern, aber auch ein politischer Auftrag. Dieser muss spätestens eingelöst werden, wenn der EuGH die offenen Fragen zur Einführung einer Vaterschaftsfreistellung in Deutschland positiv beantworten sollte. Wir fordern, dass die Bundesregierung besser jetzt als später die rechtlichen Grundlagen dafür schafft, dass Väter von Beginn an als wichtiger Teil der Familie adressiert werden. Aus Sicht des Bundesforum Männer wäre dies ein sichtbarer Beitrag gleichstellungsorientierter Männerpolitik und einer auf Partnerschaftlichkeit setzender Familienpolitik.