Vatertag 2026: Doch noch Hoffnung auf die Vaterschaftsfreistellung?

Am 14. Mai 2026 ist Vatertag. Statt Bollerwagen und Alkohol ist dem Bundesforum Männer (BFM) an diesem Tag besonders wichtig, aktive Vaterschaft und die Übernahme von Sorgearbeit durch Väter in den Blick zu nehmen. Dabei geht es auch um Rahmenbedingungen, die genau das ermöglichen. Eine bezahlte Freistellung von Vätern nach der Geburt wäre eine solche Maßnahme. Für die Bundesregierung steht sie derzeit nicht auf der Agenda. Angesichts aktueller Rechtsprechung ist ihre Einführung aber wieder wahrscheinlicher geworden.

Hintergrund – Was bisher geschah

Die 2019 in Kraft getretene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht u.a. die bezahlte zweiwöchige Freistellung von Vätern nach Geburt als einen Mindeststandard der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle Mitgliedsstaaten vor. Deutschland hat die Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt, aufgrund von Ausnahmeregelungen jedoch nicht die Vaterschaftsfreistellung. In der letzten Legislatur war stattdessen vorgesehen, diese Freistellung nach Geburt als sogenannte Familienstartzeit gesondert zu regeln. Dazu ist es bekanntlich nicht (mehr) gekommen, auch weil es Streit um die Finanzierung gab. Vorgesehen war, die Familienstartzeit analog zum gesetzlichen Mutterschutz über eine Umlage der Arbeitgeber zu finanzieren. Empfohlen hatte eine solche Umsetzung der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen des BMBFSFJ. Aufgrund der zusätzlichen Belastung für die Wirtschaft war dies allerdings strittig, auch wenn Modellrechnungen gezeigt hatten, dass die Mehrbelastung überschaubar wäre.

Klärung auf rechtlichem Weg

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung findet sich eine solche familien- und gleichstellungspolitische Maßnahme nun nicht mehr. Politisch ist die Vaterschaftsfreistellung damit erst mal vom Tisch. Allerdings haben seitdem verschiedene Väter dazu geklagt, teilweise ohne Erfolg, teilweise auch mit Erfolg für ihren konkreten Einzelfall.

Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im April 2026 (BVerwG 1 WB 27.25) werden nun zentrale Fragen zum möglichen Anspruch auf bezahlte Vaterschaftsfreistellung („Vaterschaftsurlaub“) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Im Kern geht es darum, ob Deutschland trotz der Ausnahmeregelungen in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie nicht doch verpflichtet ist, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und Vätern unmittelbar nach der Geburt eines Kindes eine bezahlte Freistellung von zwei Wochen zu gewähren. Denn im Rahmen der geltenden Elternzeit- und Elterngeldregelungen ist genau dies aktuell nicht möglich.

Für das BFM sind zwei Wochen bezahlte Freistellung nach Geburt keine Alternative zum Elterngeld, sondern eine notwendige Ergänzung. Der Anfang macht den Unterschied – und der Anspruch auf zwei Wochen bezahlte Freistellung ab Geburt sendet das klare Signal aus: Väter ihr seid wichtig, von Anfang an!

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhöht den Druck auf den Gesetzgeber deutlich. Es ist an der Zeit, dass Deutschland hier nicht länger hinter europäischen Standards zurückbleibt.

Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer BFM

Mehr Zeit für Sorgearbeit stärkt auch die Gleichstellung

Die Vaterschaftsfreistellung ist dabei weit mehr als nur ein symbolisches Signal. Sie schafft Freiräume, um die Partnerin im Wochenbett zu unterstützen. Sie stärkt die eigenständige Vater-Kind-Beziehung. Sie eröffnet konkrete Erfahrungsräume, welche Aufgaben die Geburt eines Kindes mit sich bringt und was dies für eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit bedeutet. Studien und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen: Wenn Väter gleich zu Beginn präsent sind, stärkt das nicht nur die eigene Bindung zum Kind, sondern entlastet auch Mütter nachhaltig.

Als BFM sind wir davon überzeugt, dass eine bezahlte Vaterschaftsfreistellung nach Geburt ein gesellschaftlich wichtiges Signal an Väter sendet und auch ganz praktisch “Lust auf mehr“ macht. Die Freistellungsregelung bietet einen Einstieg, um auch im Anschluss daran eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Hausarbeit anzustreben und dazu die bereits vorhandenen Elterngeld- und Elternzeitregelungen zu nutzen. Eine eigenständige Vaterschaftsfreistellung wäre insofern ein zusätzlicher Baustein moderner Familien- und Gleichstellungspolitik.

Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen

Die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung ist auch deshalb dringend geboten, weil Familien in Deutschland unter erheblichem Druck stehen. Eine aktuelle Studie zeigt: 80 Prozent der Familien fühlen sich im Alltag mental belastet, viele berichten von Dauerstress, zu wenig Zeit für sich, Erschöpfung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit. Der sogenannte „Mental Load“ – also die Organisation des Familienalltags und die Verantwortung, alles im Blick behalten zu müssen – liegt dabei weiterhin überwiegend bei den Müttern.

Die Vaterschaftsfreistellung kann hier einen strukturellen Unterschied machen und einen Wandel sozialer Normen befördern. Wenn Väter von Anfang an adressiert werden, Verantwortung zu übernehmen, und dies auch tatsächlich tun, trägt das nicht nur zur Entlastung von Familien bei, sondern macht aktive Vaterschaft und eine gerechtere Verteilung von Sorgearbeit gesellschaftlich selbstverständlicher.

Geburtenrückgang als Warnsignal – Familienpolitik muss wirksam werden

Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle demografische Zahlen die Dringlichkeit politischer Maßnahmen: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nur noch rund 654.300 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die Geburtenzahl ist damit bereits das vierte Jahr in Folge gesunken. Diese Entwicklung hat viele Ursachen – sie zeigt aber auch: Familien- und gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle für die Entscheidung, Kinder zu bekommen.

Wir glauben: Wer Familien stärken will, muss ihnen von Anfang an verlässliche Unterstützung bieten! Dazu gehört auch die Möglichkeit, die erste Zeit nach der Geburt gemeinsam zu gestalten – ohne ökonomische Nachteile oder organisatorische Hürden.

Vaterschaftsfreistellung jetzt!

Der Vatertag ist ein Anlass zum Feiern, aber auch ein politischer Auftrag. Dieser muss spätestens eingelöst werden, wenn der EuGH die offenen Fragen zur Einführung einer Vaterschaftsfreistellung in Deutschland positiv beantworten sollte. Wir fordern, dass die Bundesregierung besser jetzt als später die rechtlichen Grundlagen dafür schafft, dass Väter von Beginn an als wichtiger Teil der Familie adressiert werden. Aus Sicht des Bundesforum Männer wäre dies ein sichtbarer Beitrag gleichstellungsorientierter Männerpolitik und einer auf Partnerschaftlichkeit setzender Familienpolitik.

Vom Dunkelfeld zur politischen Verantwortung: Warum der Gewaltschutz jetzt gestärkt und erweitert werden muss

Am 10. Februar 2026 wurden erste Ergebnisse der lang erwarteten Dunkelfeldstudie LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) veröffentlicht. Die vorliegenden Daten zeigen geschlechterübergreifend: In Deutschland ist Gewalt ist ein relevantes Phänomen für alle Geschlechter.

Männer sind weit häufiger von Partnerschaftsgewalt betroffen, als vielfach angenommen wurde. Zugleich machen die Daten Unterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich: Ausmaß und Intensität der Gewaltbetroffenheit ist bei Frauen stärker als bei Männern. Insgesamt liegt mit LeSuBiA nun erstmals eine differenzierte Betrachtung verschiedener Gewaltformen im Geschlechtervergleich vor. Typische Konstellationen von Gewalt zwischen Männern außerhalb partnerschaftlicher Kontexte waren nicht Teil der Untersuchung.

Mit der Veröffentlichung der repräsentativen Ergebnisse ist ein wichtiger Schritt getan. Nun kommt es darauf an, die Erkenntnisse für den Auf- und Ausbau eines effektiven Gewaltschutzes zu nutzen. Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für alle Betroffenen unabhängig vom Geschlecht sind dafür zentral. Aus präventiver Sicht muss ein weiterer Baustein zudem die geschlechterreflektierte Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen, Männern und Vätern sein.

Für das Bundesforum Männer ist klar: Hilfe- und Schutzstrukturen für Frauen und für gewaltbetroffene Männer und TIN*-Personen, Täterarbeit und (früh ansetzende) Prävention gehören zusammen – mit dem Ziel einer geschlechtergerechten und gewaltfreien Gesellschaft. Nur wenn Prävention, Täterverantwortung, Unterstützung und Schutz zusammengedacht und entsprechend ausgestattet werden, kann Gewalt nachhaltig reduziert werden.

Was leistet die Studie?

Am 10. Februar wurden erste Ergebnisse der Dunkelfeldstudie LeSuBiA vom BKA, BMI und BMBFSFJ veröffentlicht. Die Studie macht Gewalt in ihrer Vielschichtigkeit innerhalb und auch außerhalb von (Ex-)Partnerschaften sichtbar.

Die letzten repräsentativen Erhebungen zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland liegen viele Jahre zurück. Frühere Studien befragten jeweils entweder Frauen oder Männer – darunter 2004 eine erste repräsentative Befragung zu Gewalt gegen Frauen sowie eine Pilotstudie zur Gewaltbetroffenheit von Männern. Eine methodisch vergleichbare, geschlechterübergreifende Untersuchung, die direkte Analysen zwischen den Geschlechtern erlaubt, fehlte bislang.

LeSuBiA schließt diese Lücke. Sie differenziert nach unterschiedlichen Gewaltformen, Schweregraden, Folgen sowie nach Bewältigungsstrategien und Inanspruchnahme von Hilfe. Sie beleuchtet Gewalterfahrungen in kurzfristiger wie langfristiger Perspektive über die gesamte Lebenszeit und zeigt die besondere Gewaltbetroffenheit etwa von jüngeren Menschen oder von Personen mit Migrationshintergrund auf.

Zentrale Ergebnisse
  • Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer als vorliegende Zahlen und Befunde der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Hellfeld zeigen, etwa aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt. Gewalt ist gesellschaftlich insgesamt weit verbreitet. Die Hälfte der Befragten hat in der Kindheit körperliche Gewalt von Erziehungsberechtigten erfahren und jede vierte Person Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. 
  • Im Kontrast zu den bekannten Hellfeldzahlen wird deutlich: In (Ex-)Partnerschaften sind Frauen und Männer ähnlich häufig von körperlicher und psychischer Gewalt betroffen, zumindest wenn Befragte auf ihre Erfahrungen in den letzten fünf Jahren zurückblicken. Frauen erleben allerdings weit öfter schwere und wiederholte Gewalt.
  • Zudem zeigt sich: Männer sind ebenfalls von sexualisierter Gewalt (Belästigung, Übergriffe) innerhalb wie außerhalb von (Ex-)Partnerschaften betroffen. Auch hier gilt aber erneut, dass dies für Frauen in deutlich stärkerem Maße zutrifft. In gleicher Weise zeigt sich dies auch bei digitaler Gewalt und in Fällen, wo K.O.-Tropfen untergemischt wurden.
  • Festzuhalten ist darüber hinaus: Gewalt gegen Frauen geht überwiegend von Männern aus, speziell im Bereich der sexualisierten Gewalt. Bei Gewalt gegen Männer ist das Bild dagegen nicht so eindeutig. Sexualisierte oder digitale Gewalt gegen Männer wird zu einem erheblichen Teil auch von Männern selbst ausgeübt. Lediglich im Bereich der Gewalt in (Ex-)Partnerschaften gilt: Diese wird bei Frauen ganz überwiegend durch Männer verursacht und umgekehrt bei Männern zu einem ganz überwiegenden Teil durch Frauen.
  • Gewalt geht vielfach mit erheblichen körperlichen, psychischen und langfristigen psychosozialen Folgen einher und ist häufig in Macht-, Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnisse eingebettet. Die Dunkelfeldstudie macht eindrücklich sichtbar, dass vieles davon im Verborgenen bleibt, erfahrene Gewalt nicht angezeigt wird und viele Betroffene nicht den Weg in bestehende Hilfesysteme finden.

BFM fordert konsequenten Ausbau von Gewaltschutz und Gewaltprävention

Mit LeSuBia ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung eines nachhaltigen Gewaltschutzes und einer umfassenden Gewaltprävention gelegt. Die Ergebnisse zeigen: Männer müssen in ihrer Verantwortung als Täter adressiert und zugleich als Gewaltbetroffene ernst genommen werden. Für das BFM ergibt sich daraus ein klarer Auftrag für die Politik.

1. Gewaltbetroffenheit anerkennen – differenziert und ohne Konkurrenzlogik

Der hohe Schutzbedarf von Frauen vor Gewalt und der notwendige Ausbau entsprechender Schutz- und Hilfestrukturen ist unstrittig und muss zentraler Bestandteil einer gleichstellungsorientierten Anti-Gewaltpolitik sein. Die Dunkelfeldstudie zeigt, dass daneben auch Männer in erheblichem Umfang von Gewalt betroffen sind und damit ernst genommen werden müssen, etwa durch den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger, spezialisierter Beratungs- und Unterstützungsangebote. Darüber hinaus braucht es adäquate Angebote für die spezifischen Bedarfe von gewaltbetroffenen TIN*-Personen.

Die dafür notwendigen Strukturen dürfen nicht in Konkurrenz zu Hilfs- und Schutzstrukturen für Frauen stehen, sondern müssen diese ergänzen im Sinne eines umfassenden Hilfesystems. Wenn Bund und Länder es ernst meinen mit einem umfassenden Gewalthilfe- und Gewaltschutzsystem, müssen sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen und nötigen Strukturen auf- und ausbauen.

2. Europäische Vorgaben umsetzen – gesetzliche Grundlagen weiterentwickeln

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat die Europäische Union verbindliche Mindeststandards für Prävention, Schutz, Unterstützung und Intervention geschaffen. Darin wird häusliche Gewalt ausdrücklich als Gewaltform verstanden, die alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht betreffen kann. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hilfesysteme so auszugestalten, dass sie allen gewaltbetroffenen Personen offenstehen und unterschiedliche Gewaltformen, Schweregrade und Bedarfe berücksichtigen. Sie ist bis Juni 2027 in deutsches Recht umzusetzen.

Das seit Februar 2025 geltende deutsche Gewalthilfegesetz wird den Anforderungen, die sich aus der EU-Gewaltschutzrichtlinie ergeben, aus Sicht des BFM nicht ausreichend gerecht. Mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Von häuslicher Gewalt betroffene Männer und TIN*-Personen haben diesen Anspruch aber nicht.

Das BFM fordert daher, das Gewalthilfegesetz im Zuge der Umsetzung der EU‑Richtlinie weiterzuentwickeln oder durch flankierende Regelungen zu ergänzen. Ziel muss ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für alle Betroffenen häuslicher Gewalt sein. Die europarechtlichen Vorgaben bieten die Chance, den staatlichen Schutzauftrag konsequent menschenrechtsbasiert auszugestalten, bestehende Versorgungslücken zu schließen und das Gewaltschutz- und Hilfesystem in Deutschland insgesamt nachhaltig auszugestalten.

3. Prävention und Täterarbeit – notwendiger Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzes

Ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Gewalt braucht neben Hilfe- und Schutzstrukturen für Betroffene auch frühzeitige Beratung und Intervention, abgestimmte Abläufe und Gefährdungsanalysen, präventive Maßnahmen und Täterarbeit, um alle Präventionsebenen von der Primär- über die Sekundär- zur Tertiärprävention abzudecken. Das Gewalthilfegesetz geht hier grundsätzlich bereits in die richtige Richtung.

Die geplante Novellierung des Gewaltschutzgesetzes ist in dieser Hinsicht ebenfalls ein weiterer wichtiger Baustein, auch wenn Deutschland damit weit entfernt vom sogenannten spanischen Modell bleibt. Das BFM begrüßt aber ausdrücklich, dass damit qualifizierte Täterarbeit verbindlich gerichtlich angeordnet werden kann. Qualifizierte Täterarbeit – ob in Form sozialer Trainingskurse oder gewaltpräventiver Beratungs- und Interventionsangebote – trägt dazu bei, Gewalt zu beenden, Verantwortung zu übernehmen und weitere Gewalt zu verhindern und ist damit Teil des staatlichen Schutzauftrags. Die Strukturen gewaltpräventiver Angebote im Bereich der Tertiärprävention wie auch vorgelagerter Präventionsebenen müssen in Deutschland allerdings weiter ausgebaut und dauerhaft abgesichert werden.

Primärprävention setzt an gesellschaftlichen Geschlechterbildern, Machtverhältnissen und Gewaltlegitimationen an. Geschlechterreflektierte und -transformative Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen und Männern ist ein zentraler Baustein. Dabei werden gewaltfreie Konfliktlösungen gefördert, emotionale und soziale Kompetenzen gestärkt und ein gesellschaftlicher Normenwandel hin zu gleichstellungsorientierten Männlichkeitsbildern unterstützt. Aus Sicht des BFM braucht es gerade auch an dieser Stelle umfassende Anstrengungen. Deutschland könnte sich hier u.a. ein Beispiel an den Maßnahmen nehmen, wie sie in der britischen Violence against women and girls (VAWG) strategy kürzlich aufgelegt wurden.

Mehr zur Dunkelfeldstudie finden Sie hier:

Vorstand des BFM im Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien

Zum Jahresauftakt 2026 hat der Vorstand des Bundesforum Männer (BFM) Bundesministerin Karin Prien zu einem fachlichen Austausch im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) getroffen. Das Treffen fand am 12. Januar 2026 in Berlin statt.

Austausch zur Weiterentwicklung einer modernen Männer- und Jungenpolitik

Im Mittelpunkt des Treffens stand die Bedeutung gleichstellungsorientierter Männer- und Jungenpolitik als Teil einer umfassenden Gleichstellungspolitik. Themen waren unter anderem der Ausbau von Beratungsstrukturen für Männer, Gewaltprävention sowie die Frage, wie Jungen und Männer aktiv als eigenständige Akteure erreicht und stärker einbezogen werden können.

Für das BFM nahmen der Vorsitzende Thomas Altgeld und der stellvertretende Vorsitzende Stephan Buttgereit teil; seitens des Ministeriums neben der Bundesministerin auch Katharina Jestaedt, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMBFSFJ.

Dialog zu Beratung und Unterstützung von Männern

Der Austausch bot Gelegenheit, über die Bedeutung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Jungen, Männer und Väter zu sprechen. Das BFM engagiert sich seit vielen Jahren für den Ausbau einer bedarfsgerechten, geschlechterreflektierten Beratungslandschaft – zunehmend auch mit digitalen Angeboten wie dem Beratungsportal Männerberatungsnetz.de.

Solche Angebote leisten einen wichtigen Beitrag, um Männer in unterschiedlichen Lebenslagen zu erreichen, frühzeitig Unterstützung zugänglich zu machen und das stereotype Muster zu durchbrechen, Männer bräuchten keine Hilfe und könnten alles mit sich selbst ausmachen.

Gewaltprävention als gleichstellungspolitische Aufgabe

Ein zentraler Bereich gleichstellungsorientierter Jungen- und Männerpolitik ist die Gewaltprävention. Denn gewaltpräventive Ansätze sind aus Sicht des BFM eng mit Fragen rund um Männlichkeitsbilder und männliche Sozialisation verbunden und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik.

Männer- und Jungenpolitik weiterdenken

Beide Seiten bekräftigten den Wunsch, den Dialog fortzusetzen und die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Für das Bundesforum Männer bleibt zentral, dass erfolgreiche Ansätze in der Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen, Männern und Vätern, in der fachlichen Vernetzung und der gleichstellungsorientierten Männerpolitik langfristig abgesichert und ausgebaut werden. Gerade Jungen und junge Männer sind dabei aktuell in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.

Das Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien war ein wichtiger Schritt, um die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern sichtbar zu machen und sie als integralen Bestandteil einer modernen Gleichstellungspolitik zu stärken. In diesem Sinne freuen wir uns auf das weitere Jahr 2026.

Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des BMJV zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K.-o.-Tropfen

Der Referent:innenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht vor, den Einsatz narkotisierender Substanzen (so genannte K.-o.-Tropfen) bei sexuellen Übergriffen und schweren Raubdelikten strafrechtlich der Verwendung gefährlicher Werkzeuge gleichzustellen. Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt diese Angleichung als notwendigen Schritt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, betont zugleich aber, dass wirksamer Gewaltschutz ergänzend eine konsequente Präventionspolitik mit Jungen und Männern erfordert.

Strafrechtliche Angleichung als notwendiger Schritt

Der Referent:innenentwurf reagiert auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2024, wonach K.-o.-Tropfen bislang nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafrechts gelten. Künftig soll der Einsatz narkotisierender Substanzen bei sexuellen Übergriffen (§ 177 StGB) und schweren Raubdelikten (§ 250 StGB) ausdrücklich den Waffen und gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt werden.

Sexualstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen bleiben häufig im Dunkelfeld. Betroffene können sich aufgrund der Sedierung oft nicht an die Tat erinnern, zudem sind die eingesetzten Mittel nur kurze Zeit nachweisbar.

Das Bundesforum Männer begrüßt diese geplante Anpassung ausdrücklich. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und stärkt den strafrechtlichen Schutz vor einer besonders perfiden Form sexualisierter Gewalt. Auch im Zusammenspiel mit dem kürzlich beschlossenen Herstellungs- und Handelsverbot entsprechender Substanzen wird damit ein wichtiges gesellschaftliches Signal gesetzt.

Begrenzte Erkenntnisse, hohes Dunkelfeld

Aus Sicht des Bundesforum Männer braucht es daher mehr empirische Forschung, eine verbesserte polizeiliche Erfassung sowie eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Akteur:innen – von Polizei und Justiz über medizinisches Fachpersonal bis hin zu Beratungsstellen und Akteur:innen im Nachtleben. Die bekannten Hellfeldzahlen zu sexualisierter Gewalt verdeutlichen zugleich das strukturelle Ausmaß des Problems.

Gewaltschutz weiterdenken: Prävention mit Jungen und Männern

Für das Bundesforum Männer ist klar: Strafverschärfungen und Substanzverbote sind wichtige Bausteine, reichen aber nicht aus. Sexualisierte Gewalt ist eng mit patriarchalen Geschlechternormen und Männlichkeitsbildern verknüpft – wie zuletzt auch die öffentliche Debatte rund um den Pelicot-Prozess deutlich gemacht hat.

Wirksamer und nachhaltiger Gewaltschutz erfordert daher eine umfassende Präventionsstrategie. Dazu gehören geschlechterreflektierte Bildungs- und Beratungsangebote, die Jungen und Männer frühzeitig ansprechen und in die Verantwortung nehmen. Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der einschlägigen Regelungen des Gewalthilfegesetzes sollte dabei leitend sein.

Zusammenfassendes Fazit

Die geplante strafrechtliche Gleichstellung von K.-o.-Tropfen mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen ist aus Sicht des Bundesforum Männer ein notwendiger und richtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und setzt ein wichtiges gesellschaftliches Signal.

Zugleich zeigt sich deutlich: Strafrechtliche Maßnahmen allein reichen nicht aus. Für einen wirksamen und nachhaltigen Gewaltschutz braucht es ergänzend eine konsequente Präventionspolitik, die Dunkelfelder besser ausleuchtet, institutionelle Sensibilisierung stärkt und Jungen und Männer systematisch in die Verantwortung nimmt.

Neugierig auf die Details?

Die vollständige Stellungnahme des Bundesforum Männer vertieft die Argumente, empirischen Bezüge und Empfehlungen und benennt weiteren Handlungsbedarf aus Sicht des BFM.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Umstellung von einer Verdachtsprüfung auf ein generelles Zustimmungsmodell durch die Ausländerbehörde in bestimmten Fallkonstellationen vorgenommen. Für das Bundesforum Männer (BFM) stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte daher die notwendige Balance zwischen Missbrauchsverhinderung und dem Schutz gelebter verantwortungsvoller Vaterschaft unbedingt gewahrt bleiben.

Ein Systemwechsel – mit weitreichenden Folgen

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern haben einen Referent:innenentwurf vorgelegt, der missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen künftig stärker eindämmen soll. Ziel ist es, Fälle zu verhindern, in denen Vaterschaften allein zu dem Zweck anerkannt werden, um rechtliche Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise oder einen erlaubten Aufenthalt des Kindes, des anerkennenden Vaters oder der Mutter zu schaffen.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige einzelfallbezogene Verdachtsprüfung durch ein umfassendes Zustimmungsmodell zu ersetzen. Künftig soll die Vaterschaftsanerkennung in Fällen mit „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ nur dann wirksam werden, wenn die Ausländerbehörde aktiv zustimmt.

Damit geht eine deutliche Ausweitung staatlicher Kontrollmechanismen einher. Zwar sind verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen, doch bleibt der Eingriff in die Lebensrealität vieler Väter erheblich – insbesondere bei solchen mit unsicherem Aufenthaltsstatus.
Das BFM sagt deshalb: Missbrauchsschutz ja, aber nicht um den Preis funktionierender Sorgebeziehungen.

Empirie statt Generalverdacht

Die bislang vorliegenden Zahlen zeigen: tatsächlicher Missbrauch ist selten.
Zwischen 2018 und 2021 wurden etwa 300 Missbrauchsfälle festgestellt – bei zusammengenommen ca. 3.600 Verdachtsprüfungen durch Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen. Auf ein Jahr bezogen sind dies im Durchschnitt etwa 900 Verdachtsfälle. Gleichzeitig prognostiziert der Entwurf durch den Systemwechsel bis zu 20.000 Prüffälle pro Jahr: über das Zwanzigfache der dokumentierten Verdachtsfälle. Für das BFM stellt sich damit die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Wenn Tausende verantwortungsbereite Väter von einer vertieften Missbrauchsprüfung betroffen wären, obwohl der tatsächliche Missbrauch zahlenmäßig klar begrenzt ist, droht eine Ungleichbehandlung mit Blick auf Vaterschaft. Denn Vaterschaft ist weit mehr als nur ein Verwaltungsakt: Sie bedeutet Verantwortung, Fürsorge und Beziehung. Diese Verantwortlichkeit gilt es zu schützen und zu stärken.

Wichtig: sozial-familiäre Beziehungen und Vielfalt von Elternschaft schützen

Positiv bewertet das BFM die Ausweitung der Ausnahmetatbestände vom Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde. Entscheidend ist, dass nicht allein biologische Abstammung zählt, sondern gelebte sozialfamiliäre Verantwortung — unabhängig von dem Geschlechtseintrag oder der Familienform. Das BFM begrüßt es zudem ausdrücklich, wenn die bereits vorgesehenen Ausnahmetatbestände noch erweitert werden um die Konstellation, in der Eltern seit mindestens zwölf Monaten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Gleichzeitig müssen die Regelungen diskriminierungsfrei formuliert sein: Trans* Männer oder Personen mit nicht-binärer Zuordnung dürfen nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden.

Balance herstellen: Schutz vor Missbrauch – ohne Misstrauenslogik

Das BFM betont: Um tatsächlich missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zu unterbinden, braucht es zielgerichtete und wirksame Regelungen. Dies gilt insbesondere in Konstellationen, wo Menschenhandel, Zwangsverhältnisse oder Ausbeutung eine Rolle spielen. Hier muss es in erster Linie um den Schutz vulnerabler Personengruppen gehen, statt diesen mit pauschalen Misstrauensvermutungen zu begegnen.

Unser Fazit

Der Schutz vor Missbrauch ist legitim. Aber ebenso zentral ist eine Familien- und Gleichstellungspolitik, die verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft (caring masculinity) stärkt und Kindern stabile Beziehungen ermöglicht. Das BFM erwartet vom Gesetzgeber, im weiteren Verfahren eine ausgewogene Lösung zu schaffen, die:

  • Missbrauch verhindert,
  • verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft stärkt,
  • familiäre Selbstbestimmung respektiert,
  • und diskriminierungsfreie Sorgebeziehungen absichert.

Nur eine solche Regelung wird der gesellschaftlichen Bedeutung von Vaterschaft wirklich gerecht.

Neugierig auf die Details?

Die vollständige Stellungnahme des Bundesforums Männer zeigt die Argumente, empirischen Bezüge und konkreten Empfehlungen im Gesamtzusammenhang und verdeutlicht, wo aus Sicht des BFM noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Gewalt geht uns alle an

Am 25. November wird weltweit der Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass Frauen und Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen von Gewalt betroffen sind – in Partnerschaften, in der Familie, im öffentlichen Raum, in Institutionen oder im digitalen Raum. Die Formen reichen von psychischer und ökonomischer Gewalt über sexualisierte und häusliche Gewalt bis hin zu Femiziden. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem und Ausdruck bestehender Machtverhältnisse.

Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu

Das am 21.11.2025 veröffentlichte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ unterstreicht den Handlungsbedarf: Die polizeilich erfassten Zahlen zu weiblichen Opfern stiegen in fast allen betrachteten Deliktsgruppen weiter an.

Gewaltbetroffene Frauen benötigen Schutz, Solidarität und verlässliche Unterstützungsstrukturen. Dafür braucht es mehr als Absichtserklärungen. Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, Gewalt an Frauen zu verhindern – und dazu gehört, männliche Sozialisation, Rollenbilder und Machtverhältnisse kritisch in den Blick zu nehmen.

Nachhaltige Männlichkeit als Beitrag zum Gewaltschutz

Das Bundesforum Männer versteht sein Konzept der nachhaltigen Männlichkeit als einen aktiven Beitrag zur Prävention von Gewalt. Nachhaltige Männlichkeit fördert Verantwortungsübernahme, Beziehungsorientierung und Selbstreflexion. Ziel ist es, tradierte Männlichkeitsnormen wie Dominanz, Aggressivität oder emotionale Verschlossenheit zu hinterfragen und durch ein Rollenverständnis zu ersetzen, das auf Gleichberechtigung, Fürsorge, Kooperation und gesellschaftlicher Verantwortung basiert.
Dabei gibt es viel zu gewinnen: Nachhaltige Männlichkeit ermöglicht es Männern, sich aus Erwartungsdruck und normierten Rollenbildern zu lösen – und trägt gleichzeitig dazu bei, gewaltfördernde Dynamiken zu verändern.

Das Projekt Gender Equality and Quality of Life stellt beispielsweise heraus, dass eine gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Paar- und Familienbeziehungen nicht nur zur gesteigerten Lebensqualität beiträgt, sondern auch das Risiko innerfamiliärer Gewalt reduziert. Indem Männer aktiv Sorge- und Erziehungsaufgaben übernehmen, können Macht­asymmetrien innerhalb der Partnerschaft abgebaut werden. So wird ein Klima der Gleich­berechtigung begünstigt, das wiederum den Schutz vor Gewalt insbesondere gegen Frauen stärkt.

HeForShe: Männer als Verbündete

Gewaltschutz ist kein „Frauenthema“. Es ist ein Gesellschaftsthema. Männer können und müssen dabei eine aktive Rolle einnehmen – als Verbündete und Mitgestaltende (Allyship). Der HeForShe-Ansatz der Vereinten Nationen setzt genau hier an: Männer werden bewusst als Partnerinnen und Partner in der Gleichstellungsarbeit angesprochen.

Das bedeutet:

  • Hinschauen statt wegsehen und Solidarität mit Betroffenen zeigen: zuhören, Fragen stellen, Perspektive wechseln
  • Sexistische Sprache und abwertende Haltungen klar benennen  – gerade unter Männern!
  • Zivilcourage zeigen.

Gewaltschutz gelingt dann, wenn Männer sich bewusst dafür entscheiden, Verantwortung zu übernehmen – im Privaten, im öffentlichen Raum und in Institutionen.

Gewaltprävention braucht Geschlechtergerechtigkeit, Solidarität und das Engagement aller. Das Bundesforum Männer setzt sich dafür ein, dass Männer Teil der Lösung sind.

Schwerpunkt Gewalt: Ausblick 2026

In den kommenden zwölf Monaten wird sich das Bundesforum Männer schwerpunktmäßig mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen – in all seinen Dimensionen. Dabei geht es sowohl um Männer als Täter als auch um Männer als Betroffene von Gewalt. Ein besonderer Fokus wird auf der Lebenslage junger Männer liegen, die in gesellschaftlichen Umbruchsituationen besonders verletzlich sind und zugleich in einem hohen Anteil an Gewaltgeschehen beteiligt sind – als Ausübende wie auch als Leidtragende. Geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur Primär- und Sekundärprävention von Gewalt. Aus Sicht des Bundesforum Männer ist es notwendig, entsprechende Ansätze beim Ausbau von Präventionsstrukturen im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu berücksichtigen und zu stärken.

Im März wird das Bundesforum Männer erneut an der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (CSW) in New York teilnehmen. Dort bringen wir die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern in globale Gleichstellungs- und Gewaltschutzdebatten ein.

Wie aktiv werden? Orange the World: Stop Gewalt gegen Frauen

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte.
2025 stellt UN Women Deutschland jene Gewalt in den Fokus der Orange The World Kampagne, die Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit erleben: auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in der digitalen Welt. Die Moderatorin Hadnet Tesfai und der Comedian Moritz Neumeier sind Orange the World Botschafter:innen 2025. Orange the World bietet vielfältige Möglichkeiten sich an der Kampagne zu beteiligen.

Dag Schölper in den Ständigen Beirat des Bundesforums Familie gewählt

Wir freuen uns sehr, dass unser Geschäftsführer Dr. Dag Schölper am 4. November 2025 in den Ständigen Beirat des Bundesforums Familie gewählt wurde. Damit ist sichergestellt, dass die Perspektive von Jungen, Männern und Vätern sowie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit weiterhin aktiv in die Arbeit des Netzwerks einfließen.

Das Bundesforum Familie

Das Bundesforum Familie ist ein unabhängiges Netzwerk mit rund 120 bundesweit agierenden Organisationen – darunter Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Parteien, Arbeitgeberverbände sowie weltanschauliche Zusammenschlüsse. Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Familien in Deutschland zu verbessern und familienrelevante Anliegen in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

Aufgaben des Ständigen Beirats

Der Ständige Beirat gewährleistet die themenübergreifende Verankerung des Netzwerks in der Fachöffentlichkeit und entscheidet über inhaltliche und methodische Schwerpunkte der Arbeit. Er schlägt Themen vor, reflektiert Entscheidungsbedarfe in den Arbeitsgruppen und entwickelt Lösungsvorschläge.

Der Beirat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf aus dem Kreis der Mitgliedsorganisationen gewählt und fünf von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. berufen werden.

Die am 4. November 2025 gewählten Mitglieder sind:

  • Antje Asmus (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge)
  • Dr. Susanne Eggert (JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis)
  • Brunhild Fischer (SHIA Bundesverband)
  • Dr. Dag Schölper (Bundesforum Männer)
  • Ricarda Scholz (Deutscher Gewerkschaftsbund)

Thematische Schwerpunkte und Perspektiven

Im Rahmen des Netzwerktreffens 2025 wurde die laufende Themenperiode „Familien und Klima (2024–2025)“ mit einem Fachvortrag und Diskussion abgeschlossen. Anschließend stimmten die Mitglieder über den kommenden Schwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der (frühen) Bildung: Familien und Rahmenbedingungen im Fokus“ (2026–2027) ab.

Mit seiner langjährigen Expertise in Gleichstellungspolitik, Männer- und Väterarbeit sowie geschlechterreflektierter Familienpolitik wird Dr. Schölper Impulse geben, wie Fürsorge, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit stärker zusammengedacht werden können – als Grundlage einer modernen Familienpolitik. Er unterstreicht, dass Familienpolitik nur dann nachhaltig wirke, wenn sie Geschlechtergerechtigkeit konsequent mitdenkt – in Erwerbs- und Sorgearbeit, in Bildungs- und Sozialpolitik.

Besonders wichtig ist ihm dabei, dass auch Jungen und Väter stärker in den Blick genommen werden: Ihre Lebenslagen und Erfahrungen seien unter dem Schlagwort „Familie“ noch zu selten Thema, obwohl sie für gleichberechtigte Sorgebeziehungen und demokratische Familienstrukturen von zentraler Bedeutung sind.

Mit dieser Perspektive bringt Dr. Schölper die Arbeit des Bundesforums Männer in die gemeinsame Beiratsarbeit ein – für eine Familienpolitik, die Teilhabe, Gleichstellung und Fürsorge miteinander verbindet.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit im Bundesforum Familie!

Stellungnahme des Bundesforum Männer zum Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. (BFM) hat am 19. September 2025 eine Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht u. a. die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) sowie die Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem Angebot der Täterarbeit vor. Das BFM begrüßt die grundsätzliche Stärkung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes, weist aber auch auf notwendige Ergänzungen und Präzisierungen hin.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) wird vom Bundesforum Männer grundsätzlich positiv bewertet. Sie kann in eng begrenzten Hochrisikofällen wirksam zum Schutz beitragen und die Durchsetzung von Schutzanordnungen sichern. Positiv hervorgehoben wird, dass mit der geplanen Gesetzesänderung vorgesehen ist, künftig auch in kindschaftsrechtlichen Verfahren Gewaltschutzanordnungen erlassen zu können.

Das BFM regt in dem Zusammenhang an, dass auch Kinder, die Zeugen massiver Partnerschaftsgewalt werden, ausdrücklich in den Schutzbereich einbezogen werden. Zudem werden klare Verfahren gefordert, um nach Ablauf der befristeten Maßnahme zur überprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, etwa durch unabhängige fachliche Gutachten. Entscheidend für das BFM ist aber, dass die eAÜ nicht isoliert betrachtet werden kann sondern in ein umfassendes System aus Prävention, Intervention und Unterstützung eingebettet werden muss. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf über den Gesetzentwurf hinaus.

Täterarbeit als Bestandteil der Prävention

Die Möglichkeit, Täterarbeit verpflichtend anzuordnen, bewertet das Bundesforum Männer ebenfalls als wichtigen Schritt. Aus Sicht des BFM sollte der Fokus dabei allerdings nicht ausschließlich auf sozialen Trainingskursen liegen. Vielmehr sollten auch fachlich geeignete Beratungs- und Interventionsangebote im Einzelsetting als Option eingeschlossen sein. Je nach Bedarfslage und tatsächlicher Verfügbarkeit können auf diese Weise vorhandene Angebote der Täterarbeit passgenauer und zielführender adressiert werden.

Gerichtlich angeordnete Täterarbeit fällt in den Bereich der Tertiärprävention, als wichtigem und unabdingbaren Bestandteil des Gewaltschutzes. Als BFM sehen wir darüber hinaus die Notwendigkeit, auch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Gewaltprävention deutlicher zu stärken und mit der Perspektive einer geschlechterreflektierten Jungen- und Männerarbeit zu verknüpfen, um bereits frühzeitig anzusetzen und Gewalt zu verhindern.

Strukturelle und politische Rahmenbedingungen

In seiner Stellungnahme weist das Bundesforum Männer abschließend auf mehrere Schwachstellen und grundsätzliche Überlegungen hin:

  • Begrenzte Reichweite: Die erwarteten Einsatzzahlen zur eAÜ betreffen nur eine kleine Gruppe von Fällen im Hochrisikobereich. Angesichts der dokumentierten Fallzahlen häuslicher Gewalt insgesamt, bleiben viele Betroffene weiterhin unzureichend geschützt.
  • Bestehende Schutzrechte: Vorrangig muss sichergestellt werden, dass vorhandene Regelungen konsequent angewandt werden. Dies umfasst insbesondere auch eine bessere Schulung und Ausstattung von Gerichten, Polizei und Beratungseinrichtungen.
  • Strukturelle Begleitmaßnahmen: Neue Instrumente sind vor allem dann wirksam, wenn sie eingebettet sind in eine umfassende Infrastruktur aus frühzeitiger Gefährdungseinschätzung, Prävention, Beratung, Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Hier sind weitere Anstrengungen nötig.
  • Finanzierung: Es bedarf vor allem ausreichender Mittel, um insgesamt Präventions-, Beratungs- und Schutzstrukturen im Gewaltbereich bundesweit zu sichern und auszubauen – für Mädchen und Frauen, aber darüber hinaus auch für Jungen, Männer und alle Geschlechter.
  • Frühe Prävention: Sowohl eAÜ als auch Täterarbeit greifen erst reaktiv nach erfolgter Gewalt. Parallel dazu ist es notwendig, vorbeugend die Primär- und Sekundärprävention zu stärken und auszuweiten.

Download der vollständigen Stellungnahme

Die ausführliche Stellungnahme des BFM zum Referentenentwurf können Sie hier herunterladen:

Stellungnahme der Geschäftsstelle des BFM zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung und freut sich über die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen an ein modernes Abstammungsrecht zurück. Was fehlt – und was jetzt nötig ist.

Worum geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2024 geurteilt: Die Rechte leiblicher Väter müssen im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung stärker berücksichtigt werden. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz trägt diesem Urteil nun Rechnung. Er will leiblichen Vätern unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur rechtlichen Elternstellung ermöglichen – auch gegen den bisherigen rechtlichen Vater.

Vaterschaft zwischen Biologie, Beziehung und Recht

Die geplante Reform berührt zentrale Fragen: Wer gilt als Vater? Wer darf Verantwortung übernehmen? Und wessen Rechte wiegen schwerer – die des rechtlichen Vaters, des leiblichen Vaters, der Mutter oder des Kindes?
Das Bundesforum Männer begrüßt, dass der Entwurf versucht, zwischen genetischer und sozial-familiärer Vaterschaft eine neue Balance zu schaffen. Doch viele Details bleiben problematisch – vor allem aus Sicht des Kindes.

Kritikpunkte

Fokus auf Biologie vs. Caring Masculinity
Der Entwurf stärkt zwar die Position des leiblichen Vaters, verliert dabei aber die Bedeutung kontinuierlicher Fürsorge aus dem Blick. Die tatsächliche Übernahme von Verantwortung – aktive Vaterschaft und „Caring Masculinity“ – muss stärker gewichtet werden.

Altersgrenzen zur Vater-Kind-Bindung fragwürdig
Im Entwurf ist vorgesehen, dass eine Anfechtung durch den leiblichen Vater stets Erfolg haben soll, wenn sie vor Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes erfolgt, da in diesem Zeitraum eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater noch nicht entstanden sein könne. Bindungen entstehen früh – und können auch bei Säuglingen vielfältig sein. Eine differenziertere Einzelfallregelung wäre kindesgerechter.

Zu wenig Schutz des Kindes bei „zweiter Chance“
Eine spätere Anfechtung – etwa nach Wegfall der Beziehung zum rechtlichen Vater – soll möglich sein. Doch eine Kindeswohlprüfung ist dabei nicht immer vorgesehen. Das birgt unnötige Risiken für das Kind.

Persönliche Anhörung des Kindes – aber wie?
Kinder sollen künftig angehört werden – das ist richtig. Doch es braucht klare Regeln, wie das altersgerecht, sensibel und ohne Loyalitätskonflikte geschieht.

Familienvielfalt ignoriert
Queere Familienmodelle, etwa mit zwei Vätern und nicht-binäre Elternteile bleiben im Entwurf außen vor. Das ist weder zeitgemäß noch verfassungskonform.

Eine Übersicht aller Kritikpunkte und Kernforderungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, die am Seitenende zum Download bereitsteht.

Was jetzt zu tun ist

Das Bundesforum Männer fordert u.a.:

  • Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung
  • Die rechtliche Anerkennung fürsorglicher, sozialer Vaterschaft
  • Kindgerechte Fristenregelungen auf Basis aktueller Entwicklungspsychologie
  • Schutz queerer und nicht-binärer Familienkonstellationen
  • Eine klare Option für Mehrelternschaft
  • Klare und kindeswohlorientierte Verfahren bei Anfechtung und Anerkennung

Download

Vollständige Stellungnahme der Geschäftsstelle des Bundesforum Männer

Nicht zurück zur alten Wehrpflicht

Medienberichten zufolge fordert der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), die zügige Wiederherstellung des alten Wehrdienstgesetzes – und damit faktisch die einseitige Reaktivierung der Wehrpflicht nur für Männer. Aus Sicht des Bundesforums Männer ist ein solches Vorhaben gleichstellungspolitisch wie gesellschaftlich problematisch.

BFM gegen geschlechtsbasierte Dienstpflicht

Am 22. Juli 2025 hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum geplanten neuen Wehrdienstgesetz klargestellt, dass eine Änderung des Artikels 12a des Grundgesetzes – und damit eine verfassungsrechtliche Öffnung der Wehrpflicht für Frauen – „derzeit nicht geplant“ sei. Das bedeutet im Klartext, wenn die Wehrpflicht kommt, dann ausschließlich für Männer.
 
Vor einem Jahr (5. Juni 2024) hatte Bundesverteidigungsminister Pistorius im Bundestag gesagt: „Im Ernstfall brauchen wir wehrhafte junge Frauen und Männer, die dieses Land verteidigen können. Wir müssen durchhaltefähig und aufwuchsfähig sein. Ich bin überzeugt: Wir brauchen eine neue Form des Wehrdienstes.“

Eine schnelle Rückkehr zur alten Wehrpflicht, wie von Röwekamp gefordert, wäre jedenfalls keine neue Form des Wehrdienstes, sondern würde die männliche Dominanz in der Bundeswehr – mit aktuell knapp 87 Prozent Männern als Soldaten ­– zementieren, tradierte Geschlechterrollen verfestigen und unzeitgemäße einseitige Männlichkeitsbilder reproduzieren. Eine Wehrpflicht nur für Männer nährt die überkommene Vorstellung, in der Männlichkeit als wehrhaft, hart und kampfbereit gilt – ein rückwärtsgewandtes Narrativ, das gesellschaftlich längst überwunden sein sollte.

Die Idee, dass alle jungen Männer künftig auf ihre Wehrfähigkeit, körperliche Härte und Tauglichkeit zum Dienst an der Waffe hin überprüft und im Zweifel sogar zwangsverpflichtet werden sollen, widerspricht den Prinzipien einer demokratischen und geschlechtergerechten Gesellschaft, die auf Vielfalt, Gleichberechtigung und individuelle Selbstbestimmung gründet.

Nicht zurück in alte Rollen 

Das Bundesforum Männer spricht sich deshalb klar gegen eine geschlechtsbasierte Dienstpflicht aus. Dass über die Hälfte der 18- bis 34jährigen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ablehnt unterstreicht, dass eine offene, zukunftsorientierte Debatte über Formen eines allgemeinen gesellschaftlichen Engagements nötig ist, die alle Geschlechter einbezieht, zivilgesellschaftliches Engagement anerkennt und sich an Prinzipien von Gleichstellung, Teilhabe und demokratischer Verantwortung orientiert.

Wichtig ist, dass diese Debatte gemeinsam mit jungen Menschen geführt wird und nicht über ihre Köpfe hinweg. 

Bereits im Juni 2025 haben wir uns für eine geschlechtergerechte(re) Neuausrichtung von Wehr- und Gesellschaftsdiensten ausgesprochen. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen bekräftigen wir diese Position mit Nachdruck.