Vorstand des BFM im Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien

Zum Jahresauftakt 2026 hat der Vorstand des Bundesforum Männer (BFM) Bundesministerin Karin Prien zu einem fachlichen Austausch im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) getroffen. Das Treffen fand am 12. Januar 2026 in Berlin statt.

Austausch zur Weiterentwicklung einer modernen Männer- und Jungenpolitik

Im Mittelpunkt des Treffens stand die Bedeutung gleichstellungsorientierter Männer- und Jungenpolitik als Teil einer umfassenden Gleichstellungspolitik. Themen waren unter anderem der Ausbau von Beratungsstrukturen für Männer, Gewaltprävention sowie die Frage, wie Jungen und Männer aktiv als eigenständige Akteure erreicht und stärker einbezogen werden können.

Für das BFM nahmen der Vorsitzende Thomas Altgeld und der stellvertretende Vorsitzende Stephan Buttgereit teil; seitens des Ministeriums neben der Bundesministerin auch Katharina Jestaedt, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im BMBFSFJ.

Dialog zu Beratung und Unterstützung von Männern

Der Austausch bot Gelegenheit, über die Bedeutung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Jungen, Männer und Väter zu sprechen. Das BFM engagiert sich seit vielen Jahren für den Ausbau einer bedarfsgerechten, geschlechterreflektierten Beratungslandschaft – zunehmend auch mit digitalen Angeboten wie dem Beratungsportal Männerberatungsnetz.de.

Solche Angebote leisten einen wichtigen Beitrag, um Männer in unterschiedlichen Lebenslagen zu erreichen, frühzeitig Unterstützung zugänglich zu machen und das stereotype Muster zu durchbrechen, Männer bräuchten keine Hilfe und könnten alles mit sich selbst ausmachen.

Gewaltprävention als gleichstellungspolitische Aufgabe

Ein zentraler Bereich gleichstellungsorientierter Jungen- und Männerpolitik ist die Gewaltprävention. Denn gewaltpräventive Ansätze sind aus Sicht des BFM eng mit Fragen rund um Männlichkeitsbilder und männliche Sozialisation verbunden und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik.

Männer- und Jungenpolitik weiterdenken

Beide Seiten bekräftigten den Wunsch, den Dialog fortzusetzen und die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. Für das Bundesforum Männer bleibt zentral, dass erfolgreiche Ansätze in der Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen, Männern und Vätern, in der fachlichen Vernetzung und der gleichstellungsorientierten Männerpolitik langfristig abgesichert und ausgebaut werden. Gerade Jungen und junge Männer sind dabei aktuell in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.

Das Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien war ein wichtiger Schritt, um die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern sichtbar zu machen und sie als integralen Bestandteil einer modernen Gleichstellungspolitik zu stärken. In diesem Sinne freuen wir uns auf das weitere Jahr 2026.

Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des BMJV zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K.-o.-Tropfen

Der Referent:innenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht vor, den Einsatz narkotisierender Substanzen (so genannte K.-o.-Tropfen) bei sexuellen Übergriffen und schweren Raubdelikten strafrechtlich der Verwendung gefährlicher Werkzeuge gleichzustellen. Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt diese Angleichung als notwendigen Schritt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, betont zugleich aber, dass wirksamer Gewaltschutz ergänzend eine konsequente Präventionspolitik mit Jungen und Männern erfordert.

Strafrechtliche Angleichung als notwendiger Schritt

Der Referent:innenentwurf reagiert auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2024, wonach K.-o.-Tropfen bislang nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafrechts gelten. Künftig soll der Einsatz narkotisierender Substanzen bei sexuellen Übergriffen (§ 177 StGB) und schweren Raubdelikten (§ 250 StGB) ausdrücklich den Waffen und gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt werden.

Sexualstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen bleiben häufig im Dunkelfeld. Betroffene können sich aufgrund der Sedierung oft nicht an die Tat erinnern, zudem sind die eingesetzten Mittel nur kurze Zeit nachweisbar.

Das Bundesforum Männer begrüßt diese geplante Anpassung ausdrücklich. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und stärkt den strafrechtlichen Schutz vor einer besonders perfiden Form sexualisierter Gewalt. Auch im Zusammenspiel mit dem kürzlich beschlossenen Herstellungs- und Handelsverbot entsprechender Substanzen wird damit ein wichtiges gesellschaftliches Signal gesetzt.

Begrenzte Erkenntnisse, hohes Dunkelfeld

Aus Sicht des Bundesforum Männer braucht es daher mehr empirische Forschung, eine verbesserte polizeiliche Erfassung sowie eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Akteur:innen – von Polizei und Justiz über medizinisches Fachpersonal bis hin zu Beratungsstellen und Akteur:innen im Nachtleben. Die bekannten Hellfeldzahlen zu sexualisierter Gewalt verdeutlichen zugleich das strukturelle Ausmaß des Problems.

Gewaltschutz weiterdenken: Prävention mit Jungen und Männern

Für das Bundesforum Männer ist klar: Strafverschärfungen und Substanzverbote sind wichtige Bausteine, reichen aber nicht aus. Sexualisierte Gewalt ist eng mit patriarchalen Geschlechternormen und Männlichkeitsbildern verknüpft – wie zuletzt auch die öffentliche Debatte rund um den Pelicot-Prozess deutlich gemacht hat.

Wirksamer und nachhaltiger Gewaltschutz erfordert daher eine umfassende Präventionsstrategie. Dazu gehören geschlechterreflektierte Bildungs- und Beratungsangebote, die Jungen und Männer frühzeitig ansprechen und in die Verantwortung nehmen. Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der einschlägigen Regelungen des Gewalthilfegesetzes sollte dabei leitend sein.

Zusammenfassendes Fazit

Die geplante strafrechtliche Gleichstellung von K.-o.-Tropfen mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen ist aus Sicht des Bundesforum Männer ein notwendiger und richtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und setzt ein wichtiges gesellschaftliches Signal.

Zugleich zeigt sich deutlich: Strafrechtliche Maßnahmen allein reichen nicht aus. Für einen wirksamen und nachhaltigen Gewaltschutz braucht es ergänzend eine konsequente Präventionspolitik, die Dunkelfelder besser ausleuchtet, institutionelle Sensibilisierung stärkt und Jungen und Männer systematisch in die Verantwortung nimmt.

Neugierig auf die Details?

Die vollständige Stellungnahme des Bundesforum Männer vertieft die Argumente, empirischen Bezüge und Empfehlungen und benennt weiteren Handlungsbedarf aus Sicht des BFM.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Umstellung von einer Verdachtsprüfung auf ein generelles Zustimmungsmodell durch die Ausländerbehörde in bestimmten Fallkonstellationen vorgenommen. Für das Bundesforum Männer (BFM) stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte daher die notwendige Balance zwischen Missbrauchsverhinderung und dem Schutz gelebter verantwortungsvoller Vaterschaft unbedingt gewahrt bleiben.

Ein Systemwechsel – mit weitreichenden Folgen

Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern haben einen Referent:innenentwurf vorgelegt, der missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen künftig stärker eindämmen soll. Ziel ist es, Fälle zu verhindern, in denen Vaterschaften allein zu dem Zweck anerkannt werden, um rechtliche Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise oder einen erlaubten Aufenthalt des Kindes, des anerkennenden Vaters oder der Mutter zu schaffen.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige einzelfallbezogene Verdachtsprüfung durch ein umfassendes Zustimmungsmodell zu ersetzen. Künftig soll die Vaterschaftsanerkennung in Fällen mit „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ nur dann wirksam werden, wenn die Ausländerbehörde aktiv zustimmt.

Damit geht eine deutliche Ausweitung staatlicher Kontrollmechanismen einher. Zwar sind verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen, doch bleibt der Eingriff in die Lebensrealität vieler Väter erheblich – insbesondere bei solchen mit unsicherem Aufenthaltsstatus.
Das BFM sagt deshalb: Missbrauchsschutz ja, aber nicht um den Preis funktionierender Sorgebeziehungen.

Empirie statt Generalverdacht

Die bislang vorliegenden Zahlen zeigen: tatsächlicher Missbrauch ist selten.
Zwischen 2018 und 2021 wurden etwa 300 Missbrauchsfälle festgestellt – bei zusammengenommen ca. 3.600 Verdachtsprüfungen durch Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen. Auf ein Jahr bezogen sind dies im Durchschnitt etwa 900 Verdachtsfälle. Gleichzeitig prognostiziert der Entwurf durch den Systemwechsel bis zu 20.000 Prüffälle pro Jahr: über das Zwanzigfache der dokumentierten Verdachtsfälle. Für das BFM stellt sich damit die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Wenn Tausende verantwortungsbereite Väter von einer vertieften Missbrauchsprüfung betroffen wären, obwohl der tatsächliche Missbrauch zahlenmäßig klar begrenzt ist, droht eine Ungleichbehandlung mit Blick auf Vaterschaft. Denn Vaterschaft ist weit mehr als nur ein Verwaltungsakt: Sie bedeutet Verantwortung, Fürsorge und Beziehung. Diese Verantwortlichkeit gilt es zu schützen und zu stärken.

Wichtig: sozial-familiäre Beziehungen und Vielfalt von Elternschaft schützen

Positiv bewertet das BFM die Ausweitung der Ausnahmetatbestände vom Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde. Entscheidend ist, dass nicht allein biologische Abstammung zählt, sondern gelebte sozialfamiliäre Verantwortung — unabhängig von dem Geschlechtseintrag oder der Familienform. Das BFM begrüßt es zudem ausdrücklich, wenn die bereits vorgesehenen Ausnahmetatbestände noch erweitert werden um die Konstellation, in der Eltern seit mindestens zwölf Monaten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Gleichzeitig müssen die Regelungen diskriminierungsfrei formuliert sein: Trans* Männer oder Personen mit nicht-binärer Zuordnung dürfen nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden.

Balance herstellen: Schutz vor Missbrauch – ohne Misstrauenslogik

Das BFM betont: Um tatsächlich missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zu unterbinden, braucht es zielgerichtete und wirksame Regelungen. Dies gilt insbesondere in Konstellationen, wo Menschenhandel, Zwangsverhältnisse oder Ausbeutung eine Rolle spielen. Hier muss es in erster Linie um den Schutz vulnerabler Personengruppen gehen, statt diesen mit pauschalen Misstrauensvermutungen zu begegnen.

Unser Fazit

Der Schutz vor Missbrauch ist legitim. Aber ebenso zentral ist eine Familien- und Gleichstellungspolitik, die verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft (caring masculinity) stärkt und Kindern stabile Beziehungen ermöglicht. Das BFM erwartet vom Gesetzgeber, im weiteren Verfahren eine ausgewogene Lösung zu schaffen, die:

  • Missbrauch verhindert,
  • verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft stärkt,
  • familiäre Selbstbestimmung respektiert,
  • und diskriminierungsfreie Sorgebeziehungen absichert.

Nur eine solche Regelung wird der gesellschaftlichen Bedeutung von Vaterschaft wirklich gerecht.

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Die vollständige Stellungnahme des Bundesforums Männer zeigt die Argumente, empirischen Bezüge und konkreten Empfehlungen im Gesamtzusammenhang und verdeutlicht, wo aus Sicht des BFM noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Gewalt geht uns alle an

Am 25. November wird weltweit der Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass Frauen und Mädchen in allen gesellschaftlichen Bereichen von Gewalt betroffen sind – in Partnerschaften, in der Familie, im öffentlichen Raum, in Institutionen oder im digitalen Raum. Die Formen reichen von psychischer und ökonomischer Gewalt über sexualisierte und häusliche Gewalt bis hin zu Femiziden. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem und Ausdruck bestehender Machtverhältnisse.

Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu

Das am 21.11.2025 veröffentlichte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ unterstreicht den Handlungsbedarf: Die polizeilich erfassten Zahlen zu weiblichen Opfern stiegen in fast allen betrachteten Deliktsgruppen weiter an.

Gewaltbetroffene Frauen benötigen Schutz, Solidarität und verlässliche Unterstützungsstrukturen. Dafür braucht es mehr als Absichtserklärungen. Notwendig ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, Gewalt an Frauen zu verhindern – und dazu gehört, männliche Sozialisation, Rollenbilder und Machtverhältnisse kritisch in den Blick zu nehmen.

Nachhaltige Männlichkeit als Beitrag zum Gewaltschutz

Das Bundesforum Männer versteht sein Konzept der nachhaltigen Männlichkeit als einen aktiven Beitrag zur Prävention von Gewalt. Nachhaltige Männlichkeit fördert Verantwortungsübernahme, Beziehungsorientierung und Selbstreflexion. Ziel ist es, tradierte Männlichkeitsnormen wie Dominanz, Aggressivität oder emotionale Verschlossenheit zu hinterfragen und durch ein Rollenverständnis zu ersetzen, das auf Gleichberechtigung, Fürsorge, Kooperation und gesellschaftlicher Verantwortung basiert.
Dabei gibt es viel zu gewinnen: Nachhaltige Männlichkeit ermöglicht es Männern, sich aus Erwartungsdruck und normierten Rollenbildern zu lösen – und trägt gleichzeitig dazu bei, gewaltfördernde Dynamiken zu verändern.

Das Projekt Gender Equality and Quality of Life stellt beispielsweise heraus, dass eine gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Paar- und Familienbeziehungen nicht nur zur gesteigerten Lebensqualität beiträgt, sondern auch das Risiko innerfamiliärer Gewalt reduziert. Indem Männer aktiv Sorge- und Erziehungsaufgaben übernehmen, können Macht­asymmetrien innerhalb der Partnerschaft abgebaut werden. So wird ein Klima der Gleich­berechtigung begünstigt, das wiederum den Schutz vor Gewalt insbesondere gegen Frauen stärkt.

HeForShe: Männer als Verbündete

Gewaltschutz ist kein „Frauenthema“. Es ist ein Gesellschaftsthema. Männer können und müssen dabei eine aktive Rolle einnehmen – als Verbündete und Mitgestaltende (Allyship). Der HeForShe-Ansatz der Vereinten Nationen setzt genau hier an: Männer werden bewusst als Partnerinnen und Partner in der Gleichstellungsarbeit angesprochen.

Das bedeutet:

  • Hinschauen statt wegsehen und Solidarität mit Betroffenen zeigen: zuhören, Fragen stellen, Perspektive wechseln
  • Sexistische Sprache und abwertende Haltungen klar benennen  – gerade unter Männern!
  • Zivilcourage zeigen.

Gewaltschutz gelingt dann, wenn Männer sich bewusst dafür entscheiden, Verantwortung zu übernehmen – im Privaten, im öffentlichen Raum und in Institutionen.

Gewaltprävention braucht Geschlechtergerechtigkeit, Solidarität und das Engagement aller. Das Bundesforum Männer setzt sich dafür ein, dass Männer Teil der Lösung sind.

Schwerpunkt Gewalt: Ausblick 2026

In den kommenden zwölf Monaten wird sich das Bundesforum Männer schwerpunktmäßig mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen – in all seinen Dimensionen. Dabei geht es sowohl um Männer als Täter als auch um Männer als Betroffene von Gewalt. Ein besonderer Fokus wird auf der Lebenslage junger Männer liegen, die in gesellschaftlichen Umbruchsituationen besonders verletzlich sind und zugleich in einem hohen Anteil an Gewaltgeschehen beteiligt sind – als Ausübende wie auch als Leidtragende. Geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur Primär- und Sekundärprävention von Gewalt. Aus Sicht des Bundesforum Männer ist es notwendig, entsprechende Ansätze beim Ausbau von Präventionsstrukturen im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention und des Gewalthilfegesetzes zu berücksichtigen und zu stärken.

Im März wird das Bundesforum Männer erneut an der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (CSW) in New York teilnehmen. Dort bringen wir die Perspektiven von Jungen, Männern und Vätern in globale Gleichstellungs- und Gewaltschutzdebatten ein.

Wie aktiv werden? Orange the World: Stop Gewalt gegen Frauen

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte.
2025 stellt UN Women Deutschland jene Gewalt in den Fokus der Orange The World Kampagne, die Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit erleben: auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in der digitalen Welt. Die Moderatorin Hadnet Tesfai und der Comedian Moritz Neumeier sind Orange the World Botschafter:innen 2025. Orange the World bietet vielfältige Möglichkeiten sich an der Kampagne zu beteiligen.

Dag Schölper in den Ständigen Beirat des Bundesforums Familie gewählt

Wir freuen uns sehr, dass unser Geschäftsführer Dr. Dag Schölper am 4. November 2025 in den Ständigen Beirat des Bundesforums Familie gewählt wurde. Damit ist sichergestellt, dass die Perspektive von Jungen, Männern und Vätern sowie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit weiterhin aktiv in die Arbeit des Netzwerks einfließen.

Das Bundesforum Familie

Das Bundesforum Familie ist ein unabhängiges Netzwerk mit rund 120 bundesweit agierenden Organisationen – darunter Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Parteien, Arbeitgeberverbände sowie weltanschauliche Zusammenschlüsse. Ziel ist es, die Lebensbedingungen von Familien in Deutschland zu verbessern und familienrelevante Anliegen in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

Aufgaben des Ständigen Beirats

Der Ständige Beirat gewährleistet die themenübergreifende Verankerung des Netzwerks in der Fachöffentlichkeit und entscheidet über inhaltliche und methodische Schwerpunkte der Arbeit. Er schlägt Themen vor, reflektiert Entscheidungsbedarfe in den Arbeitsgruppen und entwickelt Lösungsvorschläge.

Der Beirat besteht aus zehn Mitgliedern, von denen fünf aus dem Kreis der Mitgliedsorganisationen gewählt und fünf von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. berufen werden.

Die am 4. November 2025 gewählten Mitglieder sind:

  • Antje Asmus (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge)
  • Dr. Susanne Eggert (JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis)
  • Brunhild Fischer (SHIA Bundesverband)
  • Dr. Dag Schölper (Bundesforum Männer)
  • Ricarda Scholz (Deutscher Gewerkschaftsbund)

Thematische Schwerpunkte und Perspektiven

Im Rahmen des Netzwerktreffens 2025 wurde die laufende Themenperiode „Familien und Klima (2024–2025)“ mit einem Fachvortrag und Diskussion abgeschlossen. Anschließend stimmten die Mitglieder über den kommenden Schwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der (frühen) Bildung: Familien und Rahmenbedingungen im Fokus“ (2026–2027) ab.

Mit seiner langjährigen Expertise in Gleichstellungspolitik, Männer- und Väterarbeit sowie geschlechterreflektierter Familienpolitik wird Dr. Schölper Impulse geben, wie Fürsorge, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit stärker zusammengedacht werden können – als Grundlage einer modernen Familienpolitik. Er unterstreicht, dass Familienpolitik nur dann nachhaltig wirke, wenn sie Geschlechtergerechtigkeit konsequent mitdenkt – in Erwerbs- und Sorgearbeit, in Bildungs- und Sozialpolitik.

Besonders wichtig ist ihm dabei, dass auch Jungen und Väter stärker in den Blick genommen werden: Ihre Lebenslagen und Erfahrungen seien unter dem Schlagwort „Familie“ noch zu selten Thema, obwohl sie für gleichberechtigte Sorgebeziehungen und demokratische Familienstrukturen von zentraler Bedeutung sind.

Mit dieser Perspektive bringt Dr. Schölper die Arbeit des Bundesforums Männer in die gemeinsame Beiratsarbeit ein – für eine Familienpolitik, die Teilhabe, Gleichstellung und Fürsorge miteinander verbindet.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit im Bundesforum Familie!

Stellungnahme des Bundesforum Männer zum Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. (BFM) hat am 19. September 2025 eine Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht u. a. die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) sowie die Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem Angebot der Täterarbeit vor. Das BFM begrüßt die grundsätzliche Stärkung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes, weist aber auch auf notwendige Ergänzungen und Präzisierungen hin.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) wird vom Bundesforum Männer grundsätzlich positiv bewertet. Sie kann in eng begrenzten Hochrisikofällen wirksam zum Schutz beitragen und die Durchsetzung von Schutzanordnungen sichern. Positiv hervorgehoben wird, dass mit der geplanen Gesetzesänderung vorgesehen ist, künftig auch in kindschaftsrechtlichen Verfahren Gewaltschutzanordnungen erlassen zu können.

Das BFM regt in dem Zusammenhang an, dass auch Kinder, die Zeugen massiver Partnerschaftsgewalt werden, ausdrücklich in den Schutzbereich einbezogen werden. Zudem werden klare Verfahren gefordert, um nach Ablauf der befristeten Maßnahme zur überprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, etwa durch unabhängige fachliche Gutachten. Entscheidend für das BFM ist aber, dass die eAÜ nicht isoliert betrachtet werden kann sondern in ein umfassendes System aus Prävention, Intervention und Unterstützung eingebettet werden muss. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf über den Gesetzentwurf hinaus.

Täterarbeit als Bestandteil der Prävention

Die Möglichkeit, Täterarbeit verpflichtend anzuordnen, bewertet das Bundesforum Männer ebenfalls als wichtigen Schritt. Aus Sicht des BFM sollte der Fokus dabei allerdings nicht ausschließlich auf sozialen Trainingskursen liegen. Vielmehr sollten auch fachlich geeignete Beratungs- und Interventionsangebote im Einzelsetting als Option eingeschlossen sein. Je nach Bedarfslage und tatsächlicher Verfügbarkeit können auf diese Weise vorhandene Angebote der Täterarbeit passgenauer und zielführender adressiert werden.

Gerichtlich angeordnete Täterarbeit fällt in den Bereich der Tertiärprävention, als wichtigem und unabdingbaren Bestandteil des Gewaltschutzes. Als BFM sehen wir darüber hinaus die Notwendigkeit, auch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Gewaltprävention deutlicher zu stärken und mit der Perspektive einer geschlechterreflektierten Jungen- und Männerarbeit zu verknüpfen, um bereits frühzeitig anzusetzen und Gewalt zu verhindern.

Strukturelle und politische Rahmenbedingungen

In seiner Stellungnahme weist das Bundesforum Männer abschließend auf mehrere Schwachstellen und grundsätzliche Überlegungen hin:

  • Begrenzte Reichweite: Die erwarteten Einsatzzahlen zur eAÜ betreffen nur eine kleine Gruppe von Fällen im Hochrisikobereich. Angesichts der dokumentierten Fallzahlen häuslicher Gewalt insgesamt, bleiben viele Betroffene weiterhin unzureichend geschützt.
  • Bestehende Schutzrechte: Vorrangig muss sichergestellt werden, dass vorhandene Regelungen konsequent angewandt werden. Dies umfasst insbesondere auch eine bessere Schulung und Ausstattung von Gerichten, Polizei und Beratungseinrichtungen.
  • Strukturelle Begleitmaßnahmen: Neue Instrumente sind vor allem dann wirksam, wenn sie eingebettet sind in eine umfassende Infrastruktur aus frühzeitiger Gefährdungseinschätzung, Prävention, Beratung, Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Hier sind weitere Anstrengungen nötig.
  • Finanzierung: Es bedarf vor allem ausreichender Mittel, um insgesamt Präventions-, Beratungs- und Schutzstrukturen im Gewaltbereich bundesweit zu sichern und auszubauen – für Mädchen und Frauen, aber darüber hinaus auch für Jungen, Männer und alle Geschlechter.
  • Frühe Prävention: Sowohl eAÜ als auch Täterarbeit greifen erst reaktiv nach erfolgter Gewalt. Parallel dazu ist es notwendig, vorbeugend die Primär- und Sekundärprävention zu stärken und auszuweiten.

Download der vollständigen Stellungnahme

Die ausführliche Stellungnahme des BFM zum Referentenentwurf können Sie hier herunterladen:

Stellungnahme der Geschäftsstelle des BFM zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung und freut sich über die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen an ein modernes Abstammungsrecht zurück. Was fehlt – und was jetzt nötig ist.

Worum geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2024 geurteilt: Die Rechte leiblicher Väter müssen im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung stärker berücksichtigt werden. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz trägt diesem Urteil nun Rechnung. Er will leiblichen Vätern unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur rechtlichen Elternstellung ermöglichen – auch gegen den bisherigen rechtlichen Vater.

Vaterschaft zwischen Biologie, Beziehung und Recht

Die geplante Reform berührt zentrale Fragen: Wer gilt als Vater? Wer darf Verantwortung übernehmen? Und wessen Rechte wiegen schwerer – die des rechtlichen Vaters, des leiblichen Vaters, der Mutter oder des Kindes?
Das Bundesforum Männer begrüßt, dass der Entwurf versucht, zwischen genetischer und sozial-familiärer Vaterschaft eine neue Balance zu schaffen. Doch viele Details bleiben problematisch – vor allem aus Sicht des Kindes.

Kritikpunkte

Fokus auf Biologie vs. Caring Masculinity
Der Entwurf stärkt zwar die Position des leiblichen Vaters, verliert dabei aber die Bedeutung kontinuierlicher Fürsorge aus dem Blick. Die tatsächliche Übernahme von Verantwortung – aktive Vaterschaft und „Caring Masculinity“ – muss stärker gewichtet werden.

Altersgrenzen zur Vater-Kind-Bindung fragwürdig
Im Entwurf ist vorgesehen, dass eine Anfechtung durch den leiblichen Vater stets Erfolg haben soll, wenn sie vor Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes erfolgt, da in diesem Zeitraum eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater noch nicht entstanden sein könne. Bindungen entstehen früh – und können auch bei Säuglingen vielfältig sein. Eine differenziertere Einzelfallregelung wäre kindesgerechter.

Zu wenig Schutz des Kindes bei „zweiter Chance“
Eine spätere Anfechtung – etwa nach Wegfall der Beziehung zum rechtlichen Vater – soll möglich sein. Doch eine Kindeswohlprüfung ist dabei nicht immer vorgesehen. Das birgt unnötige Risiken für das Kind.

Persönliche Anhörung des Kindes – aber wie?
Kinder sollen künftig angehört werden – das ist richtig. Doch es braucht klare Regeln, wie das altersgerecht, sensibel und ohne Loyalitätskonflikte geschieht.

Familienvielfalt ignoriert
Queere Familienmodelle, etwa mit zwei Vätern und nicht-binäre Elternteile bleiben im Entwurf außen vor. Das ist weder zeitgemäß noch verfassungskonform.

Eine Übersicht aller Kritikpunkte und Kernforderungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, die am Seitenende zum Download bereitsteht.

Was jetzt zu tun ist

Das Bundesforum Männer fordert u.a.:

  • Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung
  • Die rechtliche Anerkennung fürsorglicher, sozialer Vaterschaft
  • Kindgerechte Fristenregelungen auf Basis aktueller Entwicklungspsychologie
  • Schutz queerer und nicht-binärer Familienkonstellationen
  • Eine klare Option für Mehrelternschaft
  • Klare und kindeswohlorientierte Verfahren bei Anfechtung und Anerkennung

Download

Vollständige Stellungnahme der Geschäftsstelle des Bundesforum Männer

Nicht zurück zur alten Wehrpflicht

Medienberichten zufolge fordert der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), die zügige Wiederherstellung des alten Wehrdienstgesetzes – und damit faktisch die einseitige Reaktivierung der Wehrpflicht nur für Männer. Aus Sicht des Bundesforums Männer ist ein solches Vorhaben gleichstellungspolitisch wie gesellschaftlich problematisch.

BFM gegen geschlechtsbasierte Dienstpflicht

Am 22. Juli 2025 hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum geplanten neuen Wehrdienstgesetz klargestellt, dass eine Änderung des Artikels 12a des Grundgesetzes – und damit eine verfassungsrechtliche Öffnung der Wehrpflicht für Frauen – „derzeit nicht geplant“ sei. Das bedeutet im Klartext, wenn die Wehrpflicht kommt, dann ausschließlich für Männer.
 
Vor einem Jahr (5. Juni 2024) hatte Bundesverteidigungsminister Pistorius im Bundestag gesagt: „Im Ernstfall brauchen wir wehrhafte junge Frauen und Männer, die dieses Land verteidigen können. Wir müssen durchhaltefähig und aufwuchsfähig sein. Ich bin überzeugt: Wir brauchen eine neue Form des Wehrdienstes.“

Eine schnelle Rückkehr zur alten Wehrpflicht, wie von Röwekamp gefordert, wäre jedenfalls keine neue Form des Wehrdienstes, sondern würde die männliche Dominanz in der Bundeswehr – mit aktuell knapp 87 Prozent Männern als Soldaten ­– zementieren, tradierte Geschlechterrollen verfestigen und unzeitgemäße einseitige Männlichkeitsbilder reproduzieren. Eine Wehrpflicht nur für Männer nährt die überkommene Vorstellung, in der Männlichkeit als wehrhaft, hart und kampfbereit gilt – ein rückwärtsgewandtes Narrativ, das gesellschaftlich längst überwunden sein sollte.

Die Idee, dass alle jungen Männer künftig auf ihre Wehrfähigkeit, körperliche Härte und Tauglichkeit zum Dienst an der Waffe hin überprüft und im Zweifel sogar zwangsverpflichtet werden sollen, widerspricht den Prinzipien einer demokratischen und geschlechtergerechten Gesellschaft, die auf Vielfalt, Gleichberechtigung und individuelle Selbstbestimmung gründet.

Nicht zurück in alte Rollen 

Das Bundesforum Männer spricht sich deshalb klar gegen eine geschlechtsbasierte Dienstpflicht aus. Dass über die Hälfte der 18- bis 34jährigen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ablehnt unterstreicht, dass eine offene, zukunftsorientierte Debatte über Formen eines allgemeinen gesellschaftlichen Engagements nötig ist, die alle Geschlechter einbezieht, zivilgesellschaftliches Engagement anerkennt und sich an Prinzipien von Gleichstellung, Teilhabe und demokratischer Verantwortung orientiert.

Wichtig ist, dass diese Debatte gemeinsam mit jungen Menschen geführt wird und nicht über ihre Köpfe hinweg. 

Bereits im Juni 2025 haben wir uns für eine geschlechtergerechte(re) Neuausrichtung von Wehr- und Gesellschaftsdiensten ausgesprochen. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen bekräftigen wir diese Position mit Nachdruck.

Gleichstellung ist #unverhandelbar – Bundesforum Männer tritt Bündnis bei

Das Bundesforum Männer ist dem Bündnis „Gleichstellung – #unverhandelbar“ beigetreten. Gemeinsam mit zahlreichen Organisationen stellen wir uns damit gegen eine drohende Aushöhlung der Gleichstellungsarbeit auf kommunaler Ebene.

Gleichstellung ist nicht verhandelbar – wir stehen an der Seite der Gleichstellungsbeauftragten 

In mehreren Bundesländern, darunter Sachsen, gibt es politische Bestrebungen, die gesetzlich verankerte Gleichstellungsarbeit zu schwächen. Ein zentraler Angriffspunkt: Gleichstellung soll von einer Pflicht- zu einer freiwilligen Aufgabe auf kommunaler Ebene erklärt werden. Dies hätte zur Folge, dass Gleichstellungsbeauftragte abgebaut oder abgeschafft werden könnten – mit gravierenden Konsequenzen für Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und Demokratie.

Das BündnisGleichstellung – #unverhandelbar“ setzt ein klares Zeichen gegen diesen Kurs. Es wurde von der LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsen initiiert und vereint zivilgesellschaftliche Organisationen, Fachverbände und engagierte Einzelpersonen, die sich für den Erhalt und Ausbau kommunaler Gleichstellungsarbeit einsetzen.

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich und ist dem Bündnis beigetreten. Denn Gleichstellungspolitik betrifft alle – auch Jungen, Männer und Väter. Eine wirksame Gleichstellungspolitik braucht starke und unabhängige Gleichstellungsstellen – auch und gerade auf kommunaler Ebene.

Auch Männern ist Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ein wichtiges Anliegen. Gerade die kommunale Ebene ist relevant, um Menschen tatsächlich vor Diskriminierung durch zugeschriebene Geschlechterrollen zu schützen. Wer Gleichstellung und ihre Strukturen infrage stellt, gefährdet unsere Demokratie. Unser Beitritt zum Bündnis #unverhandelbar ist ein klares Bekenntnis für Gleichstellung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt auch und gerade vor Ort.

Thomas Altgeld, BFM Vorstandsvorsitzender

Wir erklären uns solidarisch mit den Kolleg:innen in Sachsen – und mit allen, die sich bundesweit tagtäglich für Gleichstellung stark machen.

Wehrpflicht-Debatte: Gleichstellung ernst nehmen – Jungen und junge Männer nicht alleinlassen

Die Debatte über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen – verstärkt durch sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa und entsprechende Vorschläge aus der Politik. Für das Bundesforum Männer ist klar: Eine Rückkehr zur alten Logik – Wehrpflicht nur für Männer – ist nicht akzeptabel.  

Wenn Wehrpflicht, dann geschlechtergerecht, demokratisch und zukunftsfähig 

Wenn Wehrpflicht oder ein verpflichtender Gesellschaftsdienst in Betracht gezogen werden müssen, dann nur geschlechtergerecht – für alle Bürger:innen, die in das entsprechende Alters- und Einsatzraster fallen. Im Fokus steht aktuell jedoch nur die junge Generation – und dabei insbesondere Jungen und junge Männer. 

Ein Blick auf die skandinavischen Nachbarn zeigt, dass Gleichberechtigung auch in Fragen von Sicherheit und Verteidigung möglich ist: In Norwegen (seit 2015), Schweden (seit 2017) und ab Juli 2025 auch in Dänemark gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer und Frauen. Diese Länder machen vor, dass Vielfalt und Gleichstellung nicht nur Werte sind, die es zu verteidigen gilt, sondern die auch für funktionierende und glaubwürdig demokratische Streitkräfte relevant sind. 

Junge Männer stärken – nicht zurück in alte Rollen 

Gerade für viele junge Männer bringt die Wehrpflichtdebatte Unsicherheit, Ängste und ein Gefühl von Überforderung mit sich. Sie spüren den Erwartungsdruck, „Verantwortung zu übernehmen“, ohne dass es gleichzeitig Räume für kritische Reflexion gibt. Jungen und junge Männer dürfen mit ihren Sorgen nicht allein gelassen werden – weder mit Ängsten vor einem möglichen Dienst, noch mit überkommenen Vorstellungen von Stärke, Pflicht oder Männlichkeit. 

Ein verpflichtender Dienst – ob militärisch oder zivil – darf nicht zur Reproduktion traditioneller Rollenbilder beitragen, sondern muss eingebettet sein in eine Bildungs- und Aufklärungsarbeit, die reflektiert, ermutigt und neue Männlichkeitsbilder fördert. Solche Bilder betonen demokratische Verantwortung, Solidarität und die Fähigkeit, auch in Ausnahmesituationen als reflektierte Bürger zu handeln. 

Gesellschaftliche Verantwortung braucht politische Unterstützung 

Schulen und andere zivilgesellschaftliche Akteure, nicht zuletzt die Jungenarbeit, spielen eine zentrale Rolle, um insbesondere junge Männer in dieser Debatte zu begleiten. Doch dafür brauchen sie politische Rückendeckung – durch Ressourcen, Qualifizierung und Raum für die Auseinandersetzung.  

Für eine Kultur der freiwilligen Beteiligung  

Die Debatte um Wehrpflicht ist auch eine Debatte über das Selbstverständnis unseres Gemeinwesens und von Demokratie. Statt auf Zwang zu setzen, plädieren wir für eine offene Diskussion über freiwillige Gesellschaftsdienste, die vielfältig sind – sozial, ökologisch, kulturell oder im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes – und allen Geschlechtern offenstehen.  

Das Bundesforum Männer steht für eine gleichstellungsorientierte Gesellschafts- und damit auch Sicherheitspolitik. Wir setzen uns dafür ein, dass Jungen und Männer als Teil einer pluralen Demokratie Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen (können) – ganz im Sinn nachhaltiger Männlichkeit.