Zur Geburt des Kindes bekommen Väter 10 Arbeitstage frei. Den Lohn zahlen die Arbeitgeber weiter. Das erleichtert einen guten Start ins neue Familienleben. 

Der Referentenentwurf zum sogenannten Familienstartzeit-Gesetz der Bundesregierung geht endlich an, was mit der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bereits 2019 gefordert worden war: eine Vaterschaftsfreistellung von zwei Wochen nach Geburt des Kindes mit Lohnersatz in Höhe des Krankengeldes. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist in diesem Punkt in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das soll sich jetzt ändern. Der vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung vom 29. März 2023 enthält neben dem Freistellungsanspruch auch Reformvorschläge zum Elterngeld sowie zum Unterhaltsvorschuss. Das muss man sich genauer ansehen. 

Wird die Familienstartzeit auf die Elternzeit angerechnet?

Das Bundesforum Männer hat sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass die Freistellung mit voller Lohnfortzahlung für Väter zusätzlich zur bestehenden Elterngeldregelung kommen müsse – zuletzt Anfang November 2022 bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der uns vorliegende Entwurf der Bundesregierung liest sich nun leider anders. Die neuen Partnerschaftsleistungen sollen auf das Elterngeld angerechnet und so jährlich 78 Millionen Euro eingespart werden. Den Finanzminister wird das freuen.  

Dazu merkt Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer, an:

„Die zehntägige Freistellung von der Arbeit und gegebenenfalls sogar den anschließend genommenen Erholungsurlaub auf die Elternzeit anzurechnen, wie im Entwurf zu lesen ist, ist schon ein beachtlicher Taschenspielertrick, um (a) Geld zu sparen und (b) die Statistik für die Inanspruchnahme in die Höhe zu treiben. Besonders erstaunt das, wenn man bedenkt, dass Familienministerin Paus vor wenigen Tagen noch per Twitter verkündete, dass die Freistellung nach Geburt zusätzlich zur Elternzeit kommen solle – oder erlaubte sich die Ministerin einen Aprilscherz?“

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Ob die Freistellung nach Geburt nun tatsächlich wie angekündigt zusätzlich zum Elterngeld kommen soll, bleibt damit unklar. Hier erwarten wir von Bundesministerin Paus eine zeitnahe Klarstellung.  

Fehlendes Ansprachekonzept für Väter

Als Bundesforum Männer finden wir die geplante Verankerung der Freistellung für Väter (und andere Partner:innen) im Mutterschutz und das entsprechende Finanzierungsmodell über die Gesamtheit aller Arbeitgeber durchaus nachvollziehbar. Warum allerdings diejenigen, die der Gesetzesentwurf primär betrifft, nämlich Väter, nicht als Zielgruppe benannt werden, bleibt erklärungsbedürftig. Statt Vaterschaftsfreistellung oder Partnerfreistellung ist jetzt von Familienstartzeit die Rede. Das könnte die gewünscht breite Inanspruchnahme der Leistung erschweren.  

Geplante Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Erwähnenswert und in ihrer Zielstellung zu begrüßen sind geplante Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), mit denen es Eltern von Frühgeborenen ermöglicht werden soll, länger von Elterngeld und Elternzeit zu profitieren. Anders sieht es bei den geplanten Verwaltungserleichterungen im Unterhaltsvorschuss aus. Aus verwaltungstechnischer Sicht vielleicht nachvollziehbar, ist jedoch vom Standpunkt der Betroffenen nicht begreiflich, warum barunterhaltspflichtige Väter (genauso, aber zahlenmäßig viel seltener: Mütter), die im SGB II-Bezug sind, nicht mehr aus der Zahlungspflicht genommen werden sollen. Eine mögliche Verwaltungsentlastung ist kein Argument, um an einer rechtlichen (Rück-)Zahlungspflicht gegenüber Menschen festzuhalten, die nicht zahlungsfähig sind. Das erzeugt unnötigen Druck auf Barunterhaltspflichtige und dürfte Spannungen in den betroffenen Trennungsfamilien erhöhen oder sogar erst erzeugen.  

Bei aller Freude, dass sich in Sachen Freistellung etwas nach vorn bewegt, muss doch noch einiges nachgebessert werden.