Im Juli 2022 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zur Überarbeitung des Sanktionsrechts des Strafgesetzbuches (StGB) vorgelegt. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat das Bundesforum Männer die Möglichkeit genutzt, aus der Perspektive einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik Stellung zu nehmen.

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Sanktionsrecht zu überarbeiten.

  • die Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB),
  • Strafzumessung bei „Hassdelikten“ gegen Frauen und LSBTI-Personen (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB),
  • Auflagen und Weisungen (§§ 56c Absatz 2; 59a Absatz 2 Satz 1 StGB-E; § 153a Absatz 1 Satz 2 StPO-E) sowie
  • das Maßregelrecht: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).

Nach Durchsicht des Entwurfs kritisiert das Bundesforum Männer, dass eine geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung bislang unterbelichtet bleibt, obwohl der Gesetzgeber gehalten ist, die Geschlechterrelevanz seiner Vorhaben zu prüfen. Der vorliegende Entwurf aus dem BMJ nimmt außer in den Teilen zur Hasskriminalität aufgrund von Geschlecht/Gender keine geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung vor.

Das ist insofern irritierend, da mit Blick auf den Reformgegenstand der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) festzustellen ist, dass es sich in neun von zehn Fällen um Männer handelt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verbüßen.

  • Das Bundesforum Männer erwartet, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess die Fragen von Geschlecht – und das heißt im vorliegenden Zusammenhang vor allem: Männlichkeit, insbesondere in ihrer Verschränkung mit sozialer Lage – eingehend berücksichtigt werden!

  • Aus Sicht des Bundesforum Männer sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe möglichst ganz vermieden werden. Alternative Ersatzmaßnahmen wären sodann mit Blick auf die ganz überwiegend betroffene Teilgruppe von Männern geschlechtsspezifisch auszugestalten.

  • Für den Reformgegenstand Auflagen und Weisungen (§§ 56c Absatz 2; 59a Absatz 2 Satz 1 StGB-E; § 153a Absatz 1 Satz 2 StPO-E) regt das Bundesforum Männer zudem an, dass neben Therapie und sozialen Trainingskursen auch die verpflichtende Inanspruchnahme von Männerberatung in den Maßnahmenkatalog mit aufgenommen werden sollte, um (insbesondere männliche) Straffällige zu einer professionell begleiteten Selbstreflexion anzuregen und damit niedrigschwellige Präventions- und Reintegrationsangebote zielführend einzubeziehen.

Daraus ergäbe sich auch ein Handlungsauftrag an Bund, Länder und Kommunen für eine ausreichende Angebotsstruktur qualifizierter Beratung für die fraglichen Männer sorgezutragen und entsprechende Beratungsstellen finanziell abzusichern.

Die ausführliche Stellungnahme des Bundesforum Männer zum Entwurf des BMJ eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts kann hier als PDF herunterladen werden. Darin enthalten ist auch eine kritische Würdigung der Vorschläge zur Strafzumessung bei „Hassdelikten“ gegen Frauen und LSBTI-Personen sowie zum Maßregelrecht.