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Zertifikatskurs Nr. 210-2024

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG

Zielgruppe:

Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Pädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche, Jurist:innen/ Rechtsanwält:innen

Zielsetzung:

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen sieht die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das betroffene Kind in familiengerichtlichen Verfahren vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind nicht zu einem bloßen Objekt des Verfahrens wird. Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen, die inzwischen auch gesetzlich verankert wurden. Ausgewiesene Expert:innen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familien- und Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der Sozialen Arbeit. Die meisten der Dozent:innen gehören zum Kreis der Autor:innen des Handbuchs „Verfahrensbeistandschaft“ (Reguvis Fachmedien GmbH, Hrsg. Salgo / Ivanits, 5. Aufl. 2024). Während des Kurses können die Teilnehmer:innen ihre kommunikativen und vermittelnden Kompetenzen in exemplarischen Fallbearbeitungen erproben.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung während des gesamten Kurses ist die Entwicklung einer eigenen professionellen Haltung im Hinblick auf die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die eigene berufliche Rolle klar zu definieren und zu anderen Fach- und Aufgabengebieten abgrenzen zu können und die Auseinandersetzung zu Fragen der Berufsethik.

Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs: 232 Unterrichtsstunden (inkl. Regionalgruppentreffen)

9 Wochenendseminare immer freitags, 13.30 – 20.30 Uhr und samstags, 9.00 – 16.00 Uhr
zzgl. Intensivwoche (16.09.- 20.09.2024): Montag: 11.00 – 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag: 09.00 –17.00 Uhr, Freitag: 09.00 – 16.00 Uhr

Abschlusskolloquium (27.06.2025): Freitag, 09.00 – 20.00 Uhr

4 Regionalgruppentreffen (je 4 Zeitstunden): Die Termine hierfür werden in der Regionalgruppe vereinbart.
Abschluss der Weiterbildung: Nach regelmäßiger Teilnahme an allen Kursbausteinen, als „bestanden“ bewerteter schriftlicher Abschlussarbeit und erfolgreicher Teilnahme am Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat des Paritätischen Bildungswerkes. Dieses Zertifikat berechtigt zur Bewerbung als Verfahrensbeistand beim Familiengericht sowie zur Beantragung der Mitgliedschaft im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB.

Kursleitung: Corina Weber, Juristin, Diplom-Sozialpädagogin, Verfahrensbeiständin, Frankfurt am Main

Alle weiterführenden Infos: https://www.pb-paritaet.de/bildungsangebote/gesamtprogramm/weiterbildung-zum-verfahrensbeistand

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