Vaterschaft
Aktive Vaterschaft zu stärken und fürsorgliche Männlichkeit (Caring Masculinities) zu fördern ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu mehr Gleichstellung. In allen Lebenslagen und für alle Familienformen.
Gute Rahmenbedingungen für aktive Väter
Für viele Väter ist es heute wichtig, die Entwicklung ihrer Kinder von Anfang an aktiv zu begleiten und nicht mehr ausschließlich „Familienernährer“ zu sein. Erwerbs- und Sorgearbeit sind zwischen den Geschlechtern aber nach wie vor ungleich verteilt. Kulturelle Normen und Geschlechterbilder, staatliche Rahmenbedingungen und betriebliche Strukturen haben daran ihren Anteil. Männer nehmen heute häufiger als früher eine berufliche Auszeit, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Väterbeteiligung beim Elterngeld ist seit der Einführung stetig gewachsen und ermöglicht Männern, eigenständige Erfahrungen zu machen und von Beginn an eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Knapp die Hälfte der Väter nutzt die Elternzeit mit Entgeltersatz – wenn auch überwiegend kurz. Die Hauptverantwortung mit all den Nachteilen für eine eingeständige ökonomische Absicherung liegt weiterhin bei den Müttern.
Nötig sind familien- und gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen, die Väter proaktiv adressieren und dabei unterstützen, eine engagierte und gleichberechtigte Vaterschaft leben zu können. Dies gilt für heterosexuelle Paarbeziehungen ebenso wie für schwule Vaterschaft in Regenbogen- und Mehrelternfamilien. Und auch im Trennungsfall ist es wünschenswert, dass Väter wie Mütter die Möglichkeit haben, ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder nachkommen zu können. Ein modernes Familienrecht muss alle unterstützen, die dauerhaft Verantwortung für Kinder übernehmen wollen.
Aktive Vaterschaft von Anfang an
Steuer- und sozialrechtliche Anreizstrukturen für ein einseitiges (männliches) Ernährermodell müssen zugunsten einer gleichberechtigten Förderung unterschiedlicher Familien- und Lebensmodelle modernisiert werden. Aktive Vaterschaft muss von Beginn an gefördert werden. Instrumente dafür sind u.a. die Einführung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach Geburt, eine stärker paritätisch ausgerichtete Ausgestaltung der Elterngeldmonate und eine Dynamisierung der damit verbundenen Lohnersatzleistung. Zudem muss der Mindest- und Höchstbetrag beim Elterngeld dauerhaft an die Preisentwicklung angepasst werden. Darüber hinaus braucht es geeignete (monetäre) Anreiz- und Unterstützungsstrukturen, um über den gesamten Lebensverlauf hinweg Erwerbs- und Sorgeverantwortung besser miteinander verbinden zu können.
Gemeinsame Verantwortung der Eltern nach Trennung
Die Vielfalt von Betreuungsformen nach einer Trennung sollte über das Residenzmodell hinaus gesetzlich stärker abgebildet und gestärkt werden. Dort, wo beide Eltern nach einer Trennung substantiell Betreuungsverantwortung im Alltag übernehmen, sollte sich dies auch beim Kindesunterhalt niederschlagen, sowohl in der Verantwortlichkeit für den Unterhalt als auch in dessen Höhe. Die Situation vor einer Trennung ist dabei in ihren Folgen für die Zeit nach der Trennung adäquat zu berücksichtigen. Insgesamt sind das Familienrecht und angrenzende Rechtsgebiete der Lebenswirklichkeit und Pluralität von Familienformen heute anzupassen. Geeignete Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für getrennte Eltern und deren Kinder müssen ausgebaut und dabei auch stärker auf die Situation allein- bzw. getrennterziehender Väter ausgerichtet werden.
Rechtliche Stärkung schwuler Vaterschaft
Familiengründung und Familienleben muss unabhängig von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung möglich sein. Legale Wege zur Elternschaft schwuler Paare über die Adoption hinaus sind weiter zu prüfen. Für schwule Männer, die in Regenbogenkonstellationen mit mehr als zwei beteiligten Erwachsenen ihren Samen spenden, braucht es die Möglichkeit, bereits im Vorfeld rechtlich verbindliche Vereinbarungen zur Elternschaft zu treffen. Auch steht das BFM einer Prüfung positiv gegenüber, das gemeinsame Sorgerecht auf mehr als zwei sorgeberechtigte Personen auszuweiten. Zumindest sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, sorgerechtliche Befugnisse auf weitere Erwachsene auszuweiten, um „Mehrelternschaftskonstellationen“ stärker rechtlich abzusichern.
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