Zwei Paar Schuhe nebeneinander.

Ausschluss der Stiefkindadoption

Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Stiefkindadoption bei nicht miteinander verheirateten Paaren – BVerfG vom 26.03.2019

Das Bundesforum Männer befürwortet grundsätzlich eine Reform des Adoptionsrechts insbesondere im Hinblick auf die veränderten und tatsächlich gelebten Familienformen. Wir sehen an dieser Stelle aber einen über den aktuell vorliegenden Fall hinausgehenden Handlungsbedarf. Das bestehende gesetzliche Regelungsgefüge bildet unserer Auffassung nach die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend ab und wird den Interessen von Kind und Eltern nicht ausreichend gerecht. Die Grundlagen, wie sie im 19. Jahrhundert im BGB konstruiert wurden, wirken bis heute fort, und bedürfen der tiefgreifenden Reformierung.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, d. h. das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Mit dem Urteil vom 26. März dieses Jahres wird eine erneute Anpassung zum 31. März 2020 angemahnt.