Reform des Unterhaltsrechts
Am 24. August 2023 veröffentlichte das Bundesjustizministerium das Eckpunktepapier „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ zur Reform des Unterhaltsrechts. Das formulierte Ziel: Eine fairere Verteilung finanzieller Lasten der Kinderbetreuung. Aus Sicht des Bundesforum Männer braucht es dafür jedoch noch einige Nachbesserungen.
Neue Regelungen zur Unterhaltsberechnung
Je mehr Zeit sich ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung für die Kinderbetreuung nimmt, desto geringer sollen künftig die Unterhaltskosten ausfallen. Mit dieser Formel will der Gesetzgeber dazu beitragen, dass sich Eltern künftig noch partnerschaftlicher um gemeinsame Kinder kümmern können.
Im Koalitionsvertrag “Mehr Fortschritt wagen”, der am 07.12.2021 offiziell unterzeichnet wurde, heißt es dazu im Wortlaut:
„Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.“
Eckpunktepapier des BMJ beleuchtet drei wesentliche Aspekte
Ende August 2023 legte das Bundesjustizministerium (BMJ) unter der Überschrift „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Kindesunterhalts vor. In dem Papier werden drei Aspekte beleuchtet, für die Reformbedarf bestehe, beim:
- Kindesunterhalt,
- Betreuungsunterhalt,
- notwendigen Selbstbehalt.
Worum es bei der Reform insgesamt gehen soll, ist in dem Papier wie folgt formuliert:
„Ziel ist eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch durch das Unterhaltsrecht zu fördern. Dafür sollen die finanziellen Lasten der Betreuung von Kindern fairer verteilt werden.“
Kindeswohl muss Priorität haben
Grundsätzlich begrüßt das Bundesforum Männer die Zielstellung einer am Kindeswohl orientierten partnerschaftlichen Betreuung minderjähriger Kinder auch durch getrennte bzw. geschiedene Eltern und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten der Betreuung.
Fraglich bleibt jedoch, inwiefern dies – am Kindeswohl orientiert – über das Unterhaltsrecht, genauer gesagt, durch eine Abschmelzung des zu leistenden Barunterhaltsbetrags bei Übernahme von bestimmten Betreuungsanteilen (Naturalunterhalt) gefördert werden sollte und kann. Insbesondere dann, wenn das Kind von Armut bedroht oder betroffen ist.
Kindesunterhalt: Höherer Schwellenwert bei asymmetrischem Wechselmodell notwendig
Die im Eckpunktepapier vorgesehene gesetzliche Anerkennung verschiedener Betreuungsmodelle (Residenz-/Wechselmodell) ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Neuregelung ist lediglich vorgesehen für das so genannte asymmetrische Wechselmodell, d.h. für eine Betreuungsverteilung von mehr als 29 und weniger als 50 Prozent. Das Bundesforum Männer hält den Schwellenwert von 29 Prozent Mitbetreuungsanteil jedoch für zu niedrig angesetzt und schlägt als unteren Wert mindestens 35 Prozent vor.
Positiv hervorzuheben ist, dass künftig die Betreuungsanteile vor Trennung und Scheidung beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden sollen. Wie dies ausgestaltet werden soll, ist jedoch in den Eckpunkten nicht näher erläutert.
Betreuungsunterhalt: Auswirkungen von Abstammungsrecht bei unverheirateten Eltern berücksichtigen
Beim Betreuungsunterhalt weist das Bundesforum Männer unter anderen darauf hin, dass Regeln mit Blick auf unverheiratete Eltern mit der ebenfalls angekündigten Reform des Abstammungsrecht in Einklang gebracht werden müssen.
Notwendiger Selbstbehalt: Gesetzliche Regelung ist richtiger Schritt
In den Eckpunkten ist weiters vorgesehen, den notwendigen Selbstbehalt, d.h. der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil zum Leben verbleiben muss, erstmals gesetzlich zu regeln. Das Bundesforum Männer begrüßt diese Novellierung.
Detaillierte Einordnung des Bundesforum Männer als Download
In unserer Einordnung (siehe beigefügtes PDF) haben wir die oben genannten Aspekte von Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und notwendigem Selbstbehalt genau unter die Lupe genommen und Für und Wider des Eckpunktepapiers herausgearbeitet.