Zwei Eltern und zwei Kinder halten einander in den Händen und gehen hintereinander.

Modernisierung des Unterhaltsrechts

Stellungnahme des BFM zum Eckpunktepapier „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023.

Im Koalitionsvertrag, der am 07.12.2021 offiziell unterzeichnet wurde, hatte sich die Bundesregierung auch eine Reform des Kindesunterhaltsrechts vorgenommen. Im Wortlaut heißt es darin:
„Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.“ (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ 2021).

Ende August 2023 legte das Bundesjustizministerium (BMJ) unter der Überschrift „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Kindesunterhalts vor. In dem Papier werden drei Aspekte beleuchtet, für die Reformbedarf bestehe, beim (1) Kindesunterhalt, (2) Betreuungsunterhalt, (3) notwendigen Selbstbehalt.

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.