
Stellungnahme des Bundesforum Männer zum Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. (BFM) hat am 19. September 2025 eine Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht u. a. die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) sowie die Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme an einem Angebot der Täterarbeit vor. Das BFM begrüßt die grundsätzliche Stärkung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes, weist aber auch auf notwendige Ergänzungen und Präzisierungen hin.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) wird vom Bundesforum Männer grundsätzlich positiv bewertet. Sie kann in eng begrenzten Hochrisikofällen wirksam zum Schutz beitragen und die Durchsetzung von Schutzanordnungen sichern. Positiv hervorgehoben wird, dass mit der geplanen Gesetzesänderung vorgesehen ist, künftig auch in kindschaftsrechtlichen Verfahren Gewaltschutzanordnungen erlassen zu können.
Das BFM regt in dem Zusammenhang an, dass auch Kinder, die Zeugen massiver Partnerschaftsgewalt werden, ausdrücklich in den Schutzbereich einbezogen werden. Zudem werden klare Verfahren gefordert, um nach Ablauf der befristeten Maßnahme zur überprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, etwa durch unabhängige fachliche Gutachten. Entscheidend für das BFM ist aber, dass die eAÜ nicht isoliert betrachtet werden kann sondern in ein umfassendes System aus Prävention, Intervention und Unterstützung eingebettet werden muss. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf über den Gesetzentwurf hinaus.
Täterarbeit als Bestandteil der Prävention
Die Möglichkeit, Täterarbeit verpflichtend anzuordnen, bewertet das Bundesforum Männer ebenfalls als wichtigen Schritt. Aus Sicht des BFM sollte der Fokus dabei allerdings nicht ausschließlich auf sozialen Trainingskursen liegen. Vielmehr sollten auch fachlich geeignete Beratungs- und Interventionsangebote im Einzelsetting als Option eingeschlossen sein. Je nach Bedarfslage und tatsächlicher Verfügbarkeit können auf diese Weise vorhandene Angebote der Täterarbeit passgenauer und zielführender adressiert werden.
Gerichtlich angeordnete Täterarbeit fällt in den Bereich der Tertiärprävention, als wichtigem und unabdingbaren Bestandteil des Gewaltschutzes. Als BFM sehen wir darüber hinaus die Notwendigkeit, auch primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Gewaltprävention deutlicher zu stärken und mit der Perspektive einer geschlechterreflektierten Jungen- und Männerarbeit zu verknüpfen, um bereits frühzeitig anzusetzen und Gewalt zu verhindern.
Strukturelle und politische Rahmenbedingungen
In seiner Stellungnahme weist das Bundesforum Männer abschließend auf mehrere Schwachstellen und grundsätzliche Überlegungen hin:
- Begrenzte Reichweite: Die erwarteten Einsatzzahlen zur eAÜ betreffen nur eine kleine Gruppe von Fällen im Hochrisikobereich. Angesichts der dokumentierten Fallzahlen häuslicher Gewalt insgesamt, bleiben viele Betroffene weiterhin unzureichend geschützt.
- Bestehende Schutzrechte: Vorrangig muss sichergestellt werden, dass vorhandene Regelungen konsequent angewandt werden. Dies umfasst insbesondere auch eine bessere Schulung und Ausstattung von Gerichten, Polizei und Beratungseinrichtungen.
- Strukturelle Begleitmaßnahmen: Neue Instrumente sind vor allem dann wirksam, wenn sie eingebettet sind in eine umfassende Infrastruktur aus frühzeitiger Gefährdungseinschätzung, Prävention, Beratung, Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Hier sind weitere Anstrengungen nötig.
- Finanzierung: Es bedarf vor allem ausreichender Mittel, um insgesamt Präventions-, Beratungs- und Schutzstrukturen im Gewaltbereich bundesweit zu sichern und auszubauen – für Mädchen und Frauen, aber darüber hinaus auch für Jungen, Männer und alle Geschlechter.
- Frühe Prävention: Sowohl eAÜ als auch Täterarbeit greifen erst reaktiv nach erfolgter Gewalt. Parallel dazu ist es notwendig, vorbeugend die Primär- und Sekundärprävention zu stärken und auszuweiten.
Download der vollständigen Stellungnahme
Die ausführliche Stellungnahme des BFM zum Referentenentwurf können Sie hier herunterladen: