
Vom Dunkelfeld zur politischen Verantwortung: Warum der Gewaltschutz jetzt gestärkt und erweitert werden muss
Am 10. Februar 2026 wurden erste Ergebnisse der lang erwarteten Dunkelfeldstudie LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) veröffentlicht. Die vorliegenden Daten zeigen geschlechterübergreifend: In Deutschland ist Gewalt ist ein relevantes Phänomen für alle Geschlechter.
Männer sind weit häufiger von Partnerschaftsgewalt betroffen, als vielfach angenommen wurde. Zugleich machen die Daten Unterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich: Frauen sind stärkerer und andauernderer Gewalt ausgesetzt als Männer. Insgesamt liegt mit LeSuBiA erstmals eine differenzierte Betrachtung verschiedener Gewaltformen im Geschlechtervergleich vor. Typische Konstellationen von Gewalt zwischen Männern außerhalb partnerschaftlicher Kontexte waren nicht Teil der Untersuchung.
Mit der Veröffentlichung der repräsentativen Ergebnisse ist ein wichtiger Schritt getan. Nun kommt es darauf an, die Erkenntnisse für den Auf- und Ausbau eines effektiven Gewaltschutzes zu nutzen. Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für alle Betroffenen unabhängig vom Geschlecht sind dafür zentral. Aus präventiver Sicht muss ein zentraler Baustein dabei auch die geschlechterreflektierte Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen, Männern und Vätern sein.
Für das Bundesforum Männer ist klar: Hilfe- und Schutzstrukturen für Frauen und für gewaltbetroffene Männer und TIN*-Personen, Täterarbeit und (früh ansetzende) Prävention gehören zusammen – mit dem Ziel einer geschlechtergerechten und gewaltfreien Gesellschaft. Nur wenn Prävention, Täterverantwortung, Unterstützung und Schutz zusammengedacht und entsprechend ausgestattet werden, kann Gewalt nachhaltig reduziert werden.
Was leistet die Studie?
Am 10. Februar wurden erste Ergebnisse der Dunkelfeldstudie LeSuBiA vom BKA, BMI und BMBFSFJ veröffentlicht. Die Studie macht Gewalt in ihrer Vielschichtigkeit innerhalb und auch außerhalb von (Ex-)Partnerschaften sichtbar.
Die letzten repräsentativen Erhebungen zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland liegen viele Jahre zurück. Frühere Studien befragten jeweils entweder Frauen oder Männer – darunter 2004 eine erste repräsentative Befragung zu Gewalt gegen Frauen sowie eine Pilotstudie zur Gewaltbetroffenheit von Männern. Eine methodisch vergleichbare, geschlechterübergreifende Untersuchung, die direkte Analysen zwischen den Geschlechtern erlaubt, fehlte bislang.
LeSuBiA schließt diese Lücke. Sie differenziert nach unterschiedlichen Gewaltformen, Schweregraden, Folgen sowie nach Bewältigungsstrategien und Inanspruchnahme von Hilfe. Sie beleuchtet Gewalterfahrungen in kurzfristiger wie langfristiger Perspektive über die gesamte Lebenszeit und zeigt die besondere Gewaltbetroffenheit etwa von jüngeren Menschen oder von Personen mit Migrationshintergrund auf.
Zentrale Ergebnisse
- Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer als vorliegende Zahlen und Befunde der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Hellfeld zeigen, etwa aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt. Gewalt ist gesellschaftlich insgesamt weit verbreitet. Die Hälfte der Befragten hat in der Kindheit körperliche Gewalt von Erziehungsberechtigten erfahren und jede vierte Person Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt.
- Im Kontrast zu den bekannten Hellfeldzahlen wird deutlich: In (Ex-)Partnerschaften sind Frauen und Männer ähnlich häufig von körperlicher und psychischer Gewalt betroffen, zumindest wenn Befragte auf ihre Erfahrungen in den letzten fünf Jahren zurückblicken. Frauen erleben allerdings weit öfter schwere und wiederholte Gewalt.
- Zudem zeigt sich: Männer sind ebenfalls von sexualisierter Gewalt (Belästigung, Übergriffe) innerhalb wie außerhalb von (Ex-)Partnerschaften betroffen. Auch hier gilt aber erneut, dass dies für Frauen in deutlich stärkerem Maße zutrifft. In gleicher Weise zeigt sich dies auch bei digitaler Gewalt und in Fällen, wo K.O.-Tropfen untergemischt wurden.
- Festzuhalten ist darüber hinaus: Gewalt gegen Frauen geht überwiegend von Männern aus, speziell im Bereich der sexualisierten Gewalt. Bei Gewalt gegen Männer ist das Bild dagegen nicht so eindeutig. Sexualisierte oder digitale Gewalt gegen Männer wird zu einem erheblichen Teil auch von Männern selbst ausgeübt. Lediglich im Bereich der Gewalt in (Ex-)Partnerschaften gilt: Diese wird bei Frauen ganz überwiegend durch Männer verursacht und umgekehrt bei Männern zu einem ganz überwiegenden Teil durch Frauen.
- Gewalt geht vielfach mit erheblichen körperlichen, psychischen und langfristigen psychosozialen Folgen einher und ist häufig in Macht-, Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnisse eingebettet. Die Dunkelfeldstudie macht eindrücklich sichtbar, dass vieles davon im Verborgenen bleibt, erfahrene Gewalt nicht angezeigt wird und viele Betroffene nicht den Weg in bestehende Hilfesysteme finden.
BFM fordert konsequenten Ausbau von Gewaltschutz und Gewaltprävention
Mit LeSuBia ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung eines nachhaltigen Gewaltschutzes und einer umfassenden Gewaltprävention gelegt. Die Ergebnisse zeigen: Männer müssen in ihrer Verantwortung als Täter adressiert und zugleich als Gewaltbetroffene ernst genommen werden. Für das BFM ergibt sich daraus ein klarer Auftrag für die Politik.
1. Gewaltbetroffenheit anerkennen – differenziert und ohne Konkurrenzlogik
Der hohe Schutzbedarf von Frauen vor Gewalt und der notwendige Ausbau entsprechender Schutz- und Hilfestrukturen ist unstrittig und muss zentraler Bestandteil einer gleichstellungsorientierten Anti-Gewaltpolitik sein. Die Dunkelfeldstudie zeigt, dass daneben auch Männer in erheblichem Umfang von Gewalt betroffen sind und damit ernst genommen werden müssen, etwa durch den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger, spezialisierter Beratungs- und Unterstützungsangebote. Darüber hinaus braucht es adäquate Angebote für die spezifischen Bedarfe von gewaltbetroffenen TIN*-Personen.
Die dafür notwendigen Strukturen dürfen nicht in Konkurrenz zu Hilfs- und Schutzstrukturen für Frauen stehen, sondern müssen diese ergänzen im Sinne eines umfassenden Hilfesystems. Wenn Bund und Länder es ernst meinen mit einem umfassenden Gewalthilfe- und Gewaltschutzsystem, müssen sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen und nötigen Strukturen auf- und ausbauen.
2. Europäische Vorgaben umsetzen – gesetzliche Grundlagen weiterentwickeln
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat die Europäische Union verbindliche Mindeststandards für Prävention, Schutz, Unterstützung und Intervention geschaffen. Darin wird häusliche Gewalt ausdrücklich als Gewaltform verstanden, die alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht betreffen kann. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hilfesysteme so auszugestalten, dass sie allen gewaltbetroffenen Personen offenstehen und unterschiedliche Gewaltformen, Schweregrade und Bedarfe berücksichtigen. Sie ist bis Juni 2027 in deutsches Recht umzusetzen.
Das seit Februar 2025 geltende deutsche Gewalthilfegesetz wird den Anforderungen, die sich aus der EU-Gewaltschutzrichtlinie ergeben, aus Sicht des BFM nicht ausreichend gerecht. Mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Von häuslicher Gewalt betroffene Männer und TIN*-Personen haben diesen Anspruch aber nicht.
Das BFM fordert daher, das Gewalthilfegesetz im Zuge der Umsetzung der EU‑Richtlinie weiterzuentwickeln oder durch flankierende Regelungen zu ergänzen. Ziel muss ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für alle Betroffenen häuslicher Gewalt sein. Die europarechtlichen Vorgaben bieten die Chance, den staatlichen Schutzauftrag konsequent menschenrechtsbasiert auszugestalten, bestehende Versorgungslücken zu schließen und das Gewaltschutz- und Hilfesystem in Deutschland insgesamt nachhaltig auszugestalten.
3. Prävention und Täterarbeit – notwendiger Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzes
Ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Gewalt braucht neben Hilfe- und Schutzstrukturen für Betroffene auch frühzeitige Beratung und Intervention, abgestimmte Abläufe und Gefährdungsanalysen, präventive Maßnahmen und Täterarbeit, um alle Präventionsebenen von der Primär- über die Sekundär- zur Tertiärprävention abzudecken. Das Gewalthilfegesetz geht hier grundsätzlich bereits in die richtige Richtung.
Die geplante Novellierung des Gewaltschutzgesetzes ist in dieser Hinsicht ebenfalls ein weiterer wichtiger Baustein, auch wenn Deutschland damit weit entfernt vom sogenannten spanischen Modell bleibt. Das BFM begrüßt aber ausdrücklich, dass damit qualifizierte Täterarbeit verbindlich gerichtlich angeordnet werden kann. Qualifizierte Täterarbeit – ob in Form sozialer Trainingskurse oder gewaltpräventiver Beratungs- und Interventionsangebote – trägt dazu bei, Gewalt zu beenden, Verantwortung zu übernehmen und weitere Gewalt zu verhindern und ist damit Teil des staatlichen Schutzauftrags. Die Strukturen gewaltpräventiver Angebote im Bereich der Tertiärprävention wie auch vorgelagerter Präventionsebenen müssen in Deutschland allerdings weiter ausgebaut und dauerhaft abgesichert werden.
Primärprävention setzt an gesellschaftlichen Geschlechterbildern, Machtverhältnissen und Gewaltlegitimationen an. Geschlechterreflektierte und -transformative Bildungs- und Beratungsarbeit mit Jungen und Männern ist ein zentraler Baustein. Dabei werden gewaltfreie Konfliktlösungen gefördert, emotionale und soziale Kompetenzen gestärkt und ein gesellschaftlicher Normenwandel hin zu gleichstellungsorientierten Männlichkeitsbildern unterstützt. Aus Sicht des BFM braucht es gerade auch an dieser Stelle umfassende Anstrengungen. Deutschland könnte sich hier u.a. ein Beispiel an den Maßnahmen nehmen, wie sie in der britischen Violence against women and girls (VAWG) strategy kürzlich aufgelegt wurden.
Mehr zur Dunkelfeldstudie finden Sie hier: