Einführung einer Kindergrundsicherung
Das BFM gibt eine Stellungnahme ab, zum Referent:innenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.
Die relative Kinderarmut in Deutschland ist seit Jahren anhaltend hoch, woraus ein Handlungs- und Regelungsbedarf erwächst, wie im Referentenentwurf (RefE) festgestellt wird. „2022 galt jedes fünfte Kind als von Armut bedroht oder betroffen (21,6 Prozent). Die Armutsgefährdung junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren liegt bei 25,3 Prozent.“ (RefE: S. 46) Damit ist ein Handlungsbedarf evident.
Laut vorliegendem RefE soll dieser dazu beitragen, „mehr Kinder aus der Armut zu holen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dabei sollen diejenigen besonders in den Blick genommen werden, die am meisten Unterstützung brauchen.“ (RefE: S. 47) Dies soll dadurch erreicht werden, dass bisherige Familien- und Sozialleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII) zusammengeführt werden, wodurch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor Armut „geschützt und zielgenau gestärkt“ (ebd.) würden.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum aktuellen Entwurf stellungnehmen zu können.