Ein trans* Symbol vor einem pink-blauen Hintergrund

Selbstbestimmungsgesetz

BFM gibt Stellungnahme ab. Referent:innenentwurf des BMFSFJ und BMJ „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ vom 9.05.2023.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt und den Gesetzgebungsprozess damit eingeleitet hat. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll die Geltung und Praxis des Transsexuellengesetzes abgeschafft werden. Es ist lange überfällig, dass die mit dem Transsexuellengesetz verbundene Diskriminierung, Entwürdigung und Pathologisierung von trans* Menschen aufgehoben wird. Zudem wird durch die mit dem Selbstbestimmungsgesetz angestrebten Vereinheitlichungen und Vereinfachungen auch die Situation von nicht-binären, inter* und geschlechtslosen Personen verbessert.

Ausdrücklich teilen wir das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln.
Wir sind davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer pluraleren, inklusiveren und diskriminierungsfreieren Gesellschaft ist, welche die Teilhabe aller ermöglicht und in der Geschlechtergerechtigkeit und der Respekt vor sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und den damit verbundenen Lebensentwürfen zentrale Werte darstellen.

Als Dachverband für gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik sind wir solidarisch mit allen vom Gesetzgebungsverfahren betroffenen Menschen. Allerdings versteht sich das Bundesforum Männer selbst nicht als originäre Interessen- bzw. Betroffenenvertretung in der Sache. Insofern nehmen wir zum Referent:innenentwurf vor allem übergreifend Stellung und werden nicht alle vorgeschlagenen Regelungen dort und in davon betroffenen weiteren Gesetzen im Detail kommentieren.