Samenspenderregistriergesetz
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen.
Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) zielt darauf ab, das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung zu sichern, Samenspender von der rechtlichen Vaterschaft freizustellen und so die Bereitschaft von Männern zur Samenspende und zum späteren Kontakt mit den gezeugten Kindern zu fördern, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Das Bundesforum Männer begrüßt die Zielsetzung der geplanten Regelungen ausdrücklich, da sie sowohl für die durch heterologe Insemination gezeugten Kinder als auch die Männer, die ihren Samen dazu gespendet haben, eine rechtliche Sicherstellung ihrer Bedürfnisse und Ansprüche regelt. Allerdings halten wir es für wünschenswert und sinnvoll, Beratungsangebote zu schaffen. Samenspender, die nach 16 oder mehr Jahren mit ihrer biologischen Vaterschaft konfrontiert werden und unter Umständen keine eigene rechtliche oder soziale Vaterschaft im Lebensverlauf eingegangen sind, sollten damit nicht allein gelassen werden.