Bundesforum Männer unterzeichnet Charta der Vielfalt

Anlässlich des Deutschen Diversity-Tages am 28.Mai 2024 hat das BFM die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Mit diesem Schritt setzt der Verband ein deutliches Signal für die Anerkennung und Förderung von Vielfalt und gegen Diskriminierung.

Auseinandersetzung mit Vielfalt schließt auch den eigenen Verband ein

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Die Initiative wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt. Wer die Charta unterzeichnet, bekennt sich unter anderem dazu, ein offenes und diskriminierungsfreies (Arbeits-) umfeld für alle zu schaffen – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender Bundesforum Männer e.V.:

Für uns als Bundesforum Männer ist klar: Vielfalt zu bejahen und entschieden gegen Diskriminierungen vorzugehen, ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und des Anstands. Vielfalt zu leben und unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen, ist auch ein Schlüssel zu Innovation und sozialem Zusammenhalt. Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt nehmen wir zum Anlass, die Auseinandersetzung mit Vielfalt in unserem Verband noch stärker in den Blick zu nehmen. Zugleich setzen wir damit ein klares Zeichen nach außen: Hass und Diskriminierung haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!

Vielfalt von Anfang an: Die Gründungsgeschichte des BFM

Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt ist für das Bundesforum Männer ein wichtiger Meilenstein, um das Engagement für Diversity weiter auszubauen und nachhaltige, (selbst-) fürsorgliche Männlichkeit zu fördern. Schon seit der Gründung des Verbands im Jahr 2010 gehört es zu unserem Selbstverständnis, maskulistischen und antidemokratischen Positionen eine klare Absage zu erteilen. Alle Mitglieder haben sich auf einer politischen Plattform unter anderem dazu verpflichtet, vielfältige Lebens- bzw. Männlichkeitsentwürfe zu respektieren und die Solidarität mit allen Geschlechtern als eine Grundlage gleichstellungsorientierter Männerpolitik zu betrachten. Die Plattform war auch die Grundlage für den von der Mitgliederversammlung im Jahr 2019 gefassten Beschluss, jegliche Form der Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen.

Vatertag 2024: Familienstartzeit lässt weiter auf sich warten

Die Familienstartzeit feiert dieses Jahr einjährigen Geburtstag – allerdings nur der Gesetzentwurf zur geplanten Regelung, nicht das Gesetz selbst. Dieses lässt weiter auf sich warten. Seit März 2023 befindet sich der Referent:innenentwurf zum sogenannten Familienstartzeitgesetz in der Ressortabstimmung. Eigentlich hätte die zweiwöchige bezahlte Freistellung nach Geburt für Väter und zweite Elternteile Anfang 2024 in Kraft treten sollen, aber eine Einigung dazu innerhalb der Bundesregierung ist noch immer nicht in Sicht. 

Väter verbringen heute mehr Zeit mit Kinderbetreuung

Dabei zeigt der Väterreport 2023 des BMFSFJ: Immer mehr Väter wollen sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen. Die Familienstartzeit wäre ein wichtiger Schritt, um diesen Wunsch zu stärken und in die Gesellschaft das Signal auszusenden, dass Väter von Anfang an wichtig sind: Zur Unterstützung der Mutter in der Wochenbettphase, zur Stärkung der eigenen Beziehung zum Kind, um sich um ältere Geschwister und den Haushalt zu kümmern – insgesamt als Einstieg in eine partnerschaftlich gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch aktuelle Befunde zur Zeitverwendung machen deutlich: Väter verbringen heute mehr Zeit mit Kinderbetreuung als noch vor zehn Jahren, Mütter übernehmen aber nach wie vor den deutlich größeren Part. 

Ringen um die Familienstartzeit

Der Streit und die Familienstartzeit dreht sich darum, dass diese – analog zum gesetzlichen Mutterschutz – mittels einer Umlage durch die Arbeitgeber finanziert werden soll. So hatte es bereits der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen des BMFSFJ in einer Expertise empfohlen. Die Kosten für die Umlage wären allerdings eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen und bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht tragbar, so das Argument aus Arbeitgeberkreisen, dem sich regierungsintern auch die FDP angeschlossen hat. Finanziell ist diese zusätzliche Kostenbelastung allerdings überschaubar, wie eine Modellrechnung des Fraunhofer Instituts laut BMFSFJ ergeben hat.  

Zudem hat die Bundesregierung die mit der Familienstartzeit verfolgte bezahlte Vaterschaftsfreistellung nach Geburt nicht im Rahmen der EU-Vereinbarkeitsrichtline in deutsches Recht umgesetzt. Deswegen hat mittlerweile ein betroffener Vater auf Schadensersatz geklagt. Das BMFSFJ hält dagegen, dass die Freistellungsregelung aufgrund der bereits geltenden weitreichenden Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit nicht als Teil der Vereinbarkeitsrichtline umgesetzt werden musste und beruft sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in der Richtlinie. 

Auch das Bundesforum Männer hätte sich die Einführung der Vaterschaftsfreistellung als Teil der Vereinbarkeitsrichtlinie gewünscht. Dies haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestags auch deutlich gemacht. Nun werden Gerichte klären müssen, wie die Situation am Ende rechtlich zu bewerten ist. Kurzfristig ist ein Urteil in der Sache allerdings nicht zu erwarten. 

Einige Unternehmen ergreifen selbst die Initiative

So lange wollen einige Unternehmen nicht warten und gehen eigenständig voran. Anfang 2024 hat das Unternehmen Henkel eine voll vergütete achtwöchige Elternzeit nach Geburt eingeführt und stockt in dieser Zeit das gesetzliche Elterngeld bis zum ursprünglichen Gehalt auf. Seit April diesen Jahres gibt es bei der Funke Mediengruppe eine zweiwöchige bezahlte Familienstartzeit, die innerhalb der ersten sechs Wochen nach Geburt genommen werden kann. Aus unserer Sicht sind solche betrieblichen Regelungen wichtige Investitionen nicht nur in eine bessere Vereinbarkeit und mehr Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, sondern auch in die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. 

Mit Blick auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung sind Maßnahmen zur Familien- und Väterfreundlichkeit der Wirtschaft kluge Investitionen, die am Ende vermutlich günstiger sind als die Kosten aufgrund hoher Fluktuation oder der Nichtbesetzung von Stellen. Und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es zunehmend darauf ankommen, dass Frauen wie Männer gleichermaßen in die Lage versetzt werden, über den gesamten Lebensverlauf hinweg erwerbstätig zu sein und Sorgearbeit zu übernehmen. 

Solche eigenen betrieblichen Lösungen können sich aber nicht alle Unternehmen leisten. Und betriebliche Maßnahmen können und sollen gesetzliche Regelungen auch nicht ersetzen. Deshalb appellieren wir als Bundesforum Männer zum Vatertag am 9. Mai 2024 an die gesamte Bundesregierung: Familien- und gleichstellungspolitische Ziele und ökonomische Vernunft sind kein Gegensatz. Legen Sie ihre internen Meinungsverschiedenheiten bei, treffen Sie mutig Entscheidungen im Sinne der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und machen Sie den Weg frei für eine zügige Einführung der Familienstartzeit! 

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vaterschaftsanfechtung

Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 9. April 2024 verkündeten Urteil entschieden.

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vaterschaftsanfechtung vom 9. April 2024, 1 BvR 2017/21

Aus Sicht des BFM ist das Urteil wegweisend. Es unterstreicht, dass das deutsche Familienrecht dringend modernisiert werden muss. Das BFM hatte bereits in seiner Kommentierung der im Januar veröffentlichten Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts begrüßt, dass eine Anfechtung durch den leiblichen Vater nicht mehr zwingend ausgeschlossen sein soll, selbst wenn eine sozialfamiliäre Beziehung des Kindes zum aktuell rechtlichen Vater besteht. Ebenfalls spricht sich das BFM für den Vorschlag aus, dass eine Vaterschaftsanerkennung so lange nicht rechtskräftig werden soll, wie zu klären bleibt, ob ein Einspruch erhebender leiblicher Vater im Einklang mit dem Kindeswohl rechtlicher Vater werden könnte und sollte. Damit es nicht, wie das BVerfG formuliert, „zu einem „Wettlauf“ um die rechtliche Vaterstellung“ kommt.

Reform des Kindschaftsrechts

BFM kommentiert Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts zur Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht vom 16. Januar 2024.

Im Grundsatz teilt das Bundesforum Männer (BFM) die Einschätzung, dass eine Reform des Familienrechts überfällig ist. Unserem Verständnis nach soll das Familienrecht einerseits dazu dienen, die aktuell geltenden Normalitäten familiären Zusammen- und Getrenntlebens abzubilden und diesen gewissermaßen rechtliche Leitplanken zu geben. Andererseits dient das Familienrecht als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen bzw. für die Entscheidungsfindung in Konflikt- und Streitfällen. Daher sollte das Ziel der Reform sein, dass sich in diesen beiden Dimensionen die real gelebte familiale Vielfalt im geltenden Recht adäquat widerspiegelt.

Somit geht es bei der folgenden Kommentierung der einzelnen kindschaftsrechtlichen Reformvorhaben um einen Abgleich mit (rechts-)tatsächlichen gesellschaftlichen Grundlagen, Wirkungen und möglichen und ggf. erwartbaren Zielabweichungen der bestehenden und der geplanten rechtlichen Regelungen und ihrer Ursachen.
Für das BFM stehen dabei analytisch zum einen die rechtstatsächlichen und normativen Wirkungen auf Väter und zum anderen auf die Gleichstellung der Geschlechter im Fokus. Zugleich ist dem BFM die Kindeswohlorientierung ein zentrales Anliegen, nicht zuletzt motiviert durch den eigenen Auftrag, die Interessen von Jungen zu vertreten – als Teilgruppe aller Kinder.

Reform des Abstammungsrechts

BFM gibt Stellungnahme ab. Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts vom 16.01.2024.

Im Grundsatz teilt das Bundesforum Männer (BFM) die Einschätzung, dass eine zeitgemäße Reform des Familienrechts insgesamt und so auch des Abstammungsrechts notwendig ist, um Defizite des geltenden Rechts zu beheben. Zuletzt wurde das Abstammungsrecht 1998 tiefgreifend reformiert. Das BFM nimmt zur Kenntnis, dass dabei bewährte Grundsätze nicht aufgegeben werden sollen, d.h. eher eine behutsame Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt wird.

Im Mittelpunkt steht eine ausgewogene Harmonisierung mit der 2017 eingeführten „Ehe für alle“ gemäß § 1353 BGB – was vom BFM ausdrücklich begrüßt wird. Das Vorhaben zielt vorrangig auf die weibliche Seite: (1) Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren, sollen automatisch beide Frauen rechtliche Mütter des Kindes werden (sofern nichts anderes vereinbart wurde). (2) Anders als bisher sollen künftig zwei Frauen auch ohne Adoptionsverfahren beide rechtliche Mütter eines Kindes werden können. Das soll (3) auch außerhalb einer Ehe möglich gemacht werden, durch die sogenannte Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person. D.h. analog zur bisherigen Vaterschaftsanerkennung soll auch eine Mutterschaftsanerkennung eingeführt werden.

Das BFM begrüßt die angestrebte Modernisierung und Liberalisierung des Familien-, genauer, des Abstammungsrechts, wodurch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf Familiengründung unabhängig von den sexuellen Identitäten der Partner und Partnerinnen gestärkt und die Vielfalt von Lebensentwürfen gefördert wird. Dennoch muss das BFM darauf hinweisen, dass in den Eckpunkten eine Regelungslücke besteht in Bezug auf schwule bzw. bisexuelle Vaterschaft (ohne Leihmutterschaft) – z.B. aus einer früheren heterosexuellen Beziehung. Darüber hinaus bleiben die Eckpunkte mit Blick auf trans Personen unscharf bzw. Schließen Optionen aus, die den Tatsachen Rechnung tragen, dass z.B. auch trans Männer ein Kind geboren haben können.

Modernisierung des Unterhaltsrechts

Stellungnahme des BFM zum Eckpunktepapier „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023.

Im Koalitionsvertrag, der am 07.12.2021 offiziell unterzeichnet wurde, hatte sich die Bundesregierung auch eine Reform des Kindesunterhaltsrechts vorgenommen. Im Wortlaut heißt es darin:
„Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.“ (Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ 2021).

Ende August 2023 legte das Bundesjustizministerium (BMJ) unter der Überschrift „Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Kindesunterhalts vor. In dem Papier werden drei Aspekte beleuchtet, für die Reformbedarf bestehe, beim (1) Kindesunterhalt, (2) Betreuungsunterhalt, (3) notwendigen Selbstbehalt.

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Einführung einer Kindergrundsicherung

Das BFM gibt eine Stellungnahme ab, zum Referent:innenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Die relative Kinderarmut in Deutschland ist seit Jahren anhaltend hoch, woraus ein Handlungs- und Regelungsbedarf erwächst, wie im Referentenentwurf (RefE) festgestellt wird. „2022 galt jedes fünfte Kind als von Armut bedroht oder betroffen (21,6 Prozent). Die Armutsgefährdung junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren liegt bei 25,3 Prozent.“ (RefE: S. 46) Damit ist ein Handlungsbedarf evident.

Laut vorliegendem RefE soll dieser dazu beitragen, „mehr Kinder aus der Armut zu holen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dabei sollen diejenigen besonders in den Blick genommen werden, die am meisten Unterstützung brauchen.“ (RefE: S. 47) Dies soll dadurch erreicht werden, dass bisherige Familien- und Sozialleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII) zusammengeführt werden, wodurch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor Armut „geschützt und zielgenau gestärkt“ (ebd.) würden.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum aktuellen Entwurf stellungnehmen zu können.

Selbstbestimmungsgesetz

BFM gibt Stellungnahme ab. Referent:innenentwurf des BMFSFJ und BMJ „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ vom 9.05.2023.

Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt und den Gesetzgebungsprozess damit eingeleitet hat. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll die Geltung und Praxis des Transsexuellengesetzes abgeschafft werden. Es ist lange überfällig, dass die mit dem Transsexuellengesetz verbundene Diskriminierung, Entwürdigung und Pathologisierung von trans* Menschen aufgehoben wird. Zudem wird durch die mit dem Selbstbestimmungsgesetz angestrebten Vereinheitlichungen und Vereinfachungen auch die Situation von nicht-binären, inter* und geschlechtslosen Personen verbessert.

Ausdrücklich teilen wir das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln.
Wir sind davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer pluraleren, inklusiveren und diskriminierungsfreieren Gesellschaft ist, welche die Teilhabe aller ermöglicht und in der Geschlechtergerechtigkeit und der Respekt vor sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und den damit verbundenen Lebensentwürfen zentrale Werte darstellen.

Als Dachverband für gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik sind wir solidarisch mit allen vom Gesetzgebungsverfahren betroffenen Menschen. Allerdings versteht sich das Bundesforum Männer selbst nicht als originäre Interessen- bzw. Betroffenenvertretung in der Sache. Insofern nehmen wir zum Referent:innenentwurf vor allem übergreifend Stellung und werden nicht alle vorgeschlagenen Regelungen dort und in davon betroffenen weiteren Gesetzen im Detail kommentieren.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

BFM gibt Stellungnahme ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ (BT-DRS. 20/3447) vom 07.11.2022

Das Bundesforum Männer hat die Verhandlungen rund um die EU-Vereinbarkeitsrichtline auf EU-Ebene eng verfolgt und die Verabschiedung der Richtlinie 2019 ausdrücklich begrüßt. Zugleich bedauern wir, dass die Richtlinie im Zuge der Verhandlungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission abgeschwächt wurde. Die Richtlinie setzt in der EU notwendige Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und damit zugleich auch für eine stärker partnerschaftliche Aufteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern. Dies ist auch das erklärte Ziel der Bundesregierung.

Das Bundesforum Männer teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die von der EU-Vereinbarkeitsrichtline formulierten Mindeststandards durch die nationale Gesetzgebung in Deutschland bereits weitgehend erfüllt sind. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie nun weitere Schritte unternommen werden sollen, auch wenn die vorgesehene Umsetzungsfrist 2. August 2022 damit nicht eingehalten wird. Allerdings weist das Bundesforum Männer mit Nachdruck darauf hin, dass zur Erreichung tatsächlicher Gleichstellung von Männern und Frauen Maßnahmen erforderlich sind, die deutlich über die in der Richtlinie formulierten Mindeststandards hinausgehen.

Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Verbesserung von Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Förderung der vermehrten Übernahme von Sorgearbeit durch Männer. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung das Ziel gesteckt, die Gleichstellung der Geschlechter noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. Daran gemessen, ist der vorgelegte Gesetzesentwurf wenig engagiert. Dies gilt insbesondere für die in der Richtlinie verankerte zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter (und zweite Elternteile) nach der Geburt, die im Gesetzentwurf vollständig ausgespart wird.

Überarbeitung des Sanktionsrechts

Referent:innenentwurf des BMJ eines Gesetzes zur „Überarbeitung des Sanktionsrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ vom 13. Juli 2022.

Als Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. sind wir fachlich nicht im engen Sinne mit der Strafgesetzgebung befasst. Dennoch nehmen wir gerne die Gelegenheit wahr, um aus der Perspektive gleichstellungsorientierter Männerpolitik zum vorliegenden Referentenentwurf (RefE) Stellung zu nehmen, um einige grundsätzliche Überlegungen zu bedenken zu geben. Damit hoffen wir im Sinne des Auftrags aus § 2 GGO einen konstruktiven Beitrag zur geschlechterdifferenzierenden Gesetzesfolgenabschätzung leisten zu können.

EFS wird als Ersatz für nicht bezahlte Geldstrafen verhängt, mit denen geringfügige Taten (Bagatelldelikte) geahndet werden sollen, wie z.B. die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ohne gültigen Fahrschein oder kleinere Diebstähle.
Um die Frage nach einer angemessenen und sogleich auch durchsetzbaren Strafe bzw. einer substituierenden Ersatzstrafe beantworten zu können, wäre in den Überlegungen hinsichtlich einer (Nicht-) Durchsetzbarkeit der verhängten Geldstrafen stärker auf die ursächlichen Lebenssachverhalte der Straffälligen abzustellen, das heißt auf die Gründe für eine vorliegende Zahlungsunfähigkeit. Das können sein: Armut, akute Notlage, gesundheitliche (d.h. ggf. auch psychische) und/oder suchtbedingte Einschränkungen. Somit liegt hier für bestimmte Taten eine Schnittstellenproblematik vor, die in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt wird. Es handelt sich um Probleme an einer intersektionalen Schnittstelle zwischen Geschlecht (Männlichkeit) und sozialer Lage. Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgeblich angestrebte disziplinierende Funktion der EFS als Druckmittel zur effektiven Durchsetzung einer Geldstrafe – wie in der Begründung zum RefE ausgeführt wird – grundsätzlich fragwürdig