Reform des Kindschaftsrechts
BFM kommentiert Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts zur Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht vom 16. Januar 2024.
Im Grundsatz teilt das Bundesforum Männer (BFM) die Einschätzung, dass eine Reform des Familienrechts überfällig ist. Unserem Verständnis nach soll das Familienrecht einerseits dazu dienen, die aktuell geltenden Normalitäten familiären Zusammen- und Getrenntlebens abzubilden und diesen gewissermaßen rechtliche Leitplanken zu geben. Andererseits dient das Familienrecht als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen bzw. für die Entscheidungsfindung in Konflikt- und Streitfällen. Daher sollte das Ziel der Reform sein, dass sich in diesen beiden Dimensionen die real gelebte familiale Vielfalt im geltenden Recht adäquat widerspiegelt.
Somit geht es bei der folgenden Kommentierung der einzelnen kindschaftsrechtlichen Reformvorhaben um einen Abgleich mit (rechts-)tatsächlichen gesellschaftlichen Grundlagen, Wirkungen und möglichen und ggf. erwartbaren Zielabweichungen der bestehenden und der geplanten rechtlichen Regelungen und ihrer Ursachen.
Für das BFM stehen dabei analytisch zum einen die rechtstatsächlichen und normativen Wirkungen auf Väter und zum anderen auf die Gleichstellung der Geschlechter im Fokus. Zugleich ist dem BFM die Kindeswohlorientierung ein zentrales Anliegen, nicht zuletzt motiviert durch den eigenen Auftrag, die Interessen von Jungen zu vertreten – als Teilgruppe aller Kinder.