Verbesserung des Gewaltschutzes
Das Bundesforum Männer (BFM) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“ abgegeben.
Referent:innenentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes in familiengerichtlichen Verfahren vom 19.07.2024
Die Stellungnahme des BFM unterstreicht, dass für einen umfassenden Gewaltschutz, der auch Männer und Väter einschließt, mehr nötig ist als die geplanten und sinnvollen Verbesserungen in familiengerichtlichen Verfahren.
Das BFM begrüßt die beabsichtigte Stärkung des Gewaltschutzes wie auch die weiteren geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Grundsatz muss unterstrichen werden, dass dieses Regelungsvorhaben nur ein kleiner Detailsbaustein zum effektiven Schutz vor Gewalt ist. Im Koalitionsvertrag hieß es, dass die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt würden, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umgesetzt würde. Der vorliegende Entwurf umfasst hierzu nur einen engen Teilausschnitt – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Um das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern, eine verlässliche FInanzierung von Frauenhäusern und eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie Zufluchträume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt sicherzustellen, wie im Koalitionsvertrag angekündingt, braucht es deutlich mehr.