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Stellungnahme der Geschäftsstelle des BFM zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung und freut sich über die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen an ein modernes Abstammungsrecht zurück. Was fehlt – und was jetzt nötig ist.

Worum geht es?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2024 geurteilt: Die Rechte leiblicher Väter müssen im Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung stärker berücksichtigt werden. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz trägt diesem Urteil nun Rechnung. Er will leiblichen Vätern unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur rechtlichen Elternstellung ermöglichen – auch gegen den bisherigen rechtlichen Vater.

Vaterschaft zwischen Biologie, Beziehung und Recht

Die geplante Reform berührt zentrale Fragen: Wer gilt als Vater? Wer darf Verantwortung übernehmen? Und wessen Rechte wiegen schwerer – die des rechtlichen Vaters, des leiblichen Vaters, der Mutter oder des Kindes?
Das Bundesforum Männer begrüßt, dass der Entwurf versucht, zwischen genetischer und sozial-familiärer Vaterschaft eine neue Balance zu schaffen. Doch viele Details bleiben problematisch – vor allem aus Sicht des Kindes.

Kritikpunkte

Fokus auf Biologie vs. Caring Masculinity
Der Entwurf stärkt zwar die Position des leiblichen Vaters, verliert dabei aber die Bedeutung kontinuierlicher Fürsorge aus dem Blick. Die tatsächliche Übernahme von Verantwortung – aktive Vaterschaft und „Caring Masculinity“ – muss stärker gewichtet werden.

Altersgrenzen zur Vater-Kind-Bindung fragwürdig
Im Entwurf ist vorgesehen, dass eine Anfechtung durch den leiblichen Vater stets Erfolg haben soll, wenn sie vor Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes erfolgt, da in diesem Zeitraum eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater noch nicht entstanden sein könne. Bindungen entstehen früh – und können auch bei Säuglingen vielfältig sein. Eine differenziertere Einzelfallregelung wäre kindesgerechter.

Zu wenig Schutz des Kindes bei „zweiter Chance“
Eine spätere Anfechtung – etwa nach Wegfall der Beziehung zum rechtlichen Vater – soll möglich sein. Doch eine Kindeswohlprüfung ist dabei nicht immer vorgesehen. Das birgt unnötige Risiken für das Kind.

Persönliche Anhörung des Kindes – aber wie?
Kinder sollen künftig angehört werden – das ist richtig. Doch es braucht klare Regeln, wie das altersgerecht, sensibel und ohne Loyalitätskonflikte geschieht.

Familienvielfalt ignoriert
Queere Familienmodelle, etwa mit zwei Vätern und nicht-binäre Elternteile bleiben im Entwurf außen vor. Das ist weder zeitgemäß noch verfassungskonform.

Eine Übersicht aller Kritikpunkte und Kernforderungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme, die am Seitenende zum Download bereitsteht.

Was jetzt zu tun ist

Das Bundesforum Männer fordert u.a.:

  • Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung
  • Die rechtliche Anerkennung fürsorglicher, sozialer Vaterschaft
  • Kindgerechte Fristenregelungen auf Basis aktueller Entwicklungspsychologie
  • Schutz queerer und nicht-binärer Familienkonstellationen
  • Eine klare Option für Mehrelternschaft
  • Klare und kindeswohlorientierte Verfahren bei Anfechtung und Anerkennung

Download

Vollständige Stellungnahme der Geschäftsstelle des Bundesforum Männer