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Stellungnahme zum Referent:innenentwurf des BMJV zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K.-o.-Tropfen

Der Referent:innenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht vor, den Einsatz narkotisierender Substanzen (so genannte K.-o.-Tropfen) bei sexuellen Übergriffen und schweren Raubdelikten strafrechtlich der Verwendung gefährlicher Werkzeuge gleichzustellen. Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt diese Angleichung als notwendigen Schritt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, betont zugleich aber, dass wirksamer Gewaltschutz ergänzend eine konsequente Präventionspolitik mit Jungen und Männern erfordert.

Strafrechtliche Angleichung als notwendiger Schritt

Der Referent:innenentwurf reagiert auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2024, wonach K.-o.-Tropfen bislang nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des Strafrechts gelten. Künftig soll der Einsatz narkotisierender Substanzen bei sexuellen Übergriffen (§ 177 StGB) und schweren Raubdelikten (§ 250 StGB) ausdrücklich den Waffen und gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt werden.

Sexualstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen bleiben häufig im Dunkelfeld. Betroffene können sich aufgrund der Sedierung oft nicht an die Tat erinnern, zudem sind die eingesetzten Mittel nur kurze Zeit nachweisbar.

Das Bundesforum Männer begrüßt diese geplante Anpassung ausdrücklich. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und stärkt den strafrechtlichen Schutz vor einer besonders perfiden Form sexualisierter Gewalt. Auch im Zusammenspiel mit dem kürzlich beschlossenen Herstellungs- und Handelsverbot entsprechender Substanzen wird damit ein wichtiges gesellschaftliches Signal gesetzt.

Begrenzte Erkenntnisse, hohes Dunkelfeld

Aus Sicht des Bundesforum Männer braucht es daher mehr empirische Forschung, eine verbesserte polizeiliche Erfassung sowie eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Akteur:innen – von Polizei und Justiz über medizinisches Fachpersonal bis hin zu Beratungsstellen und Akteur:innen im Nachtleben. Die bekannten Hellfeldzahlen zu sexualisierter Gewalt verdeutlichen zugleich das strukturelle Ausmaß des Problems.

Gewaltschutz weiterdenken: Prävention mit Jungen und Männern

Für das Bundesforum Männer ist klar: Strafverschärfungen und Substanzverbote sind wichtige Bausteine, reichen aber nicht aus. Sexualisierte Gewalt ist eng mit patriarchalen Geschlechternormen und Männlichkeitsbildern verknüpft – wie zuletzt auch die öffentliche Debatte rund um den Pelicot-Prozess deutlich gemacht hat.

Wirksamer und nachhaltiger Gewaltschutz erfordert daher eine umfassende Präventionsstrategie. Dazu gehören geschlechterreflektierte Bildungs- und Beratungsangebote, die Jungen und Männer frühzeitig ansprechen und in die Verantwortung nehmen. Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der einschlägigen Regelungen des Gewalthilfegesetzes sollte dabei leitend sein.

Zusammenfassendes Fazit

Die geplante strafrechtliche Gleichstellung von K.-o.-Tropfen mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen ist aus Sicht des Bundesforum Männer ein notwendiger und richtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt. Sie trägt dem besonderen Unrecht dieser Taten Rechnung und setzt ein wichtiges gesellschaftliches Signal.

Zugleich zeigt sich deutlich: Strafrechtliche Maßnahmen allein reichen nicht aus. Für einen wirksamen und nachhaltigen Gewaltschutz braucht es ergänzend eine konsequente Präventionspolitik, die Dunkelfelder besser ausleuchtet, institutionelle Sensibilisierung stärkt und Jungen und Männer systematisch in die Verantwortung nimmt.

Neugierig auf die Details?

Die vollständige Stellungnahme des Bundesforum Männer vertieft die Argumente, empirischen Bezüge und Empfehlungen und benennt weiteren Handlungsbedarf aus Sicht des BFM.