
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
Mit dem Gesetzesentwurf wird die Umstellung von einer Verdachtsprüfung auf ein generelles Zustimmungsmodell durch die Ausländerbehörde in bestimmten Fallkonstellationen vorgenommen. Für das Bundesforum Männer (BFM) stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte daher die notwendige Balance zwischen Missbrauchsverhinderung und dem Schutz gelebter verantwortungsvoller Vaterschaft unbedingt gewahrt bleiben.
Ein Systemwechsel – mit weitreichenden Folgen
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern haben einen Referent:innenentwurf vorgelegt, der missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen künftig stärker eindämmen soll. Ziel ist es, Fälle zu verhindern, in denen Vaterschaften allein zu dem Zweck anerkannt werden, um rechtliche Voraussetzungen für eine erlaubte Einreise oder einen erlaubten Aufenthalt des Kindes, des anerkennenden Vaters oder der Mutter zu schaffen.
Der Entwurf sieht vor, die bisherige einzelfallbezogene Verdachtsprüfung durch ein umfassendes Zustimmungsmodell zu ersetzen. Künftig soll die Vaterschaftsanerkennung in Fällen mit „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ nur dann wirksam werden, wenn die Ausländerbehörde aktiv zustimmt.
Damit geht eine deutliche Ausweitung staatlicher Kontrollmechanismen einher. Zwar sind verschiedene Ausnahmetatbestände vorgesehen, doch bleibt der Eingriff in die Lebensrealität vieler Väter erheblich – insbesondere bei solchen mit unsicherem Aufenthaltsstatus.
Das BFM sagt deshalb: Missbrauchsschutz ja, aber nicht um den Preis funktionierender Sorgebeziehungen.
Empirie statt Generalverdacht
Die bislang vorliegenden Zahlen zeigen: tatsächlicher Missbrauch ist selten.
Zwischen 2018 und 2021 wurden etwa 300 Missbrauchsfälle festgestellt – bei zusammengenommen ca. 3.600 Verdachtsprüfungen durch Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen. Auf ein Jahr bezogen sind dies im Durchschnitt etwa 900 Verdachtsfälle. Gleichzeitig prognostiziert der Entwurf durch den Systemwechsel bis zu 20.000 Prüffälle pro Jahr: über das Zwanzigfache der dokumentierten Verdachtsfälle. Für das BFM stellt sich damit die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Wenn Tausende verantwortungsbereite Väter von einer vertieften Missbrauchsprüfung betroffen wären, obwohl der tatsächliche Missbrauch zahlenmäßig klar begrenzt ist, droht eine Ungleichbehandlung mit Blick auf Vaterschaft. Denn Vaterschaft ist weit mehr als nur ein Verwaltungsakt: Sie bedeutet Verantwortung, Fürsorge und Beziehung. Diese Verantwortlichkeit gilt es zu schützen und zu stärken.
Wichtig: sozial-familiäre Beziehungen und Vielfalt von Elternschaft schützen
Positiv bewertet das BFM die Ausweitung der Ausnahmetatbestände vom Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde. Entscheidend ist, dass nicht allein biologische Abstammung zählt, sondern gelebte sozialfamiliäre Verantwortung — unabhängig von dem Geschlechtseintrag oder der Familienform. Das BFM begrüßt es zudem ausdrücklich, wenn die bereits vorgesehenen Ausnahmetatbestände noch erweitert werden um die Konstellation, in der Eltern seit mindestens zwölf Monaten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Gleichzeitig müssen die Regelungen diskriminierungsfrei formuliert sein: Trans* Männer oder Personen mit nicht-binärer Zuordnung dürfen nicht unbeabsichtigt ausgeschlossen werden.
Balance herstellen: Schutz vor Missbrauch – ohne Misstrauenslogik
Das BFM betont: Um tatsächlich missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zu unterbinden, braucht es zielgerichtete und wirksame Regelungen. Dies gilt insbesondere in Konstellationen, wo Menschenhandel, Zwangsverhältnisse oder Ausbeutung eine Rolle spielen. Hier muss es in erster Linie um den Schutz vulnerabler Personengruppen gehen, statt diesen mit pauschalen Misstrauensvermutungen zu begegnen.
Unser Fazit
Der Schutz vor Missbrauch ist legitim. Aber ebenso zentral ist eine Familien- und Gleichstellungspolitik, die verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft (caring masculinity) stärkt und Kindern stabile Beziehungen ermöglicht. Das BFM erwartet vom Gesetzgeber, im weiteren Verfahren eine ausgewogene Lösung zu schaffen, die:
- Missbrauch verhindert,
- verantwortungsvolle und gelebte Vaterschaft stärkt,
- familiäre Selbstbestimmung respektiert,
- und diskriminierungsfreie Sorgebeziehungen absichert.
Nur eine solche Regelung wird der gesellschaftlichen Bedeutung von Vaterschaft wirklich gerecht.
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Die vollständige Stellungnahme des Bundesforums Männer zeigt die Argumente, empirischen Bezüge und konkreten Empfehlungen im Gesamtzusammenhang und verdeutlicht, wo aus Sicht des BFM noch Nachbesserungsbedarf besteht.