Gewalthilfegesetz und Neuregelung des § 218 müssen jetzt kommen!
Auf Initiative der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert das Bundesforum Männer gemeinsam mit zahlreichen Frauen- und Fachverbänden die Bundesregierung auf, bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 das dringend notwendige Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Mit diesem Gesetz können bundesweite Standards für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen geschaffen werden. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung nach der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch eine Neuregelung des §218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuchs.
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem
Als Interessenverband für Jungen, Männer und Väter setzen wir uns dafür ein, dass geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Formen bekämpft wird. Wir unterstreichen die Bedeutung dieser Pressemitteilung, weil wir der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Frauen und die Gewaltbetroffenheit von Männern keine gegensätzlichen Themen sind. Beide Problematiken erfordern spezifische Lösungsansätze, die parallel verfolgt werden müssen.
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Diese alarmierenden Zahlen dürfen nicht länger ignoriert werden. Betroffene Frauen brauchen Schutz und Unterstützung. Gewaltprävention beginnt bei den Ursachen. Daher setzen wir uns auch dafür ein, dass Programme zur Täterarbeit konsequent gefördert werden. Zugleich möchten wir erreichen, dass der Gewaltschutz insgesamt – also auch für gewaltbetroffene Männer – ausgebaut wird.
Fakten zur Gewaltbetroffenheit von Frauen
Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche oder sexualisierte Gewalt.14.000 Frauenhausplätze fehlen bundesweit, während viele Frauen ihren Aufenthalt in Schutzräumen selbst finanzieren müssen.Gewalt kostet jährlich 54 Milliarden Euro an Folgekosten (BMI 2024).
Diese Zahlen zeigen, wie dringend die Politik handeln muss. Mit einem bundeseinheitlichen Gewalthilfegesetz kann ein wirkungsvoller Schutzrahmen für gewaltbetroffene Frauen geschaffen werden, der der Istanbul-Konvention gerecht wird.
Unsere Forderungen an die Politik
- Bundesweite Standards: Flächendeckende und bedarfsgerechte Ausweitung der Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen und Männer.
- Einzelfallunabhängige Finanzierung: Frauenhäuser und Hilfestrukturen dürfen nicht länger von regionalen Haushalten abhängen.
- Täterarbeit fördern: Gewaltprävention und Täterarbeit müssen integraler Bestandteil eines wirksamen Gewaltschutzes sein.
- Selbstbestimmung stärken: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst werden, um Frauen echte Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen. Wir fordern, dass der Versorgungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes endlich wirksam umgesetzt wird.
Gewaltprävention geht uns alle an
Unsere Arbeit als BFM zielt darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung für Gewaltprävention stärker ins Bewusstsein zu rücken. Gewalt darf niemals verharmlost oder relativiert werden, unabhängig davon, ob Frauen oder Männer betroffen sind. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der Schutz, Prävention und Täterarbeit kombiniert, können wir nachhaltig etwas verändern.