Elterngeld ausbauen, flexibilisieren und vereinfachen
Gesetzesentwurf zum Ausbau, zur Flexibilisierung und Vereinfachung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) vom 14. Februar 2020.
Das Bundesforum Männer befürwortet grundsätzlich das mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verfolgte Ziel, Paaren und Alleinerziehenden noch mehr Freiräume zu ermöglichen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Flexiblere Nutzungsmöglichkeiten des Elterngeldes sind dazu ein wichtiger Beitrag.
Insgesamt greifen die vorgesehen Änderungen aus unserer Sicht aber deutlich zu kurz und die Novellierung verbleibt bei Verbesserungen im Detail. Das Bundesforum Männer bedauert, dass hier nicht größere Reformschritte möglich waren.
Ausschluss der Stiefkindadoption
Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Stiefkindadoption bei nicht miteinander verheirateten Paaren – BVerfG vom 26.03.2019
Das Bundesforum Männer befürwortet grundsätzlich eine Reform des Adoptionsrechts insbesondere im Hinblick auf die veränderten und tatsächlich gelebten Familienformen. Wir sehen an dieser Stelle aber einen über den aktuell vorliegenden Fall hinausgehenden Handlungsbedarf. Das bestehende gesetzliche Regelungsgefüge bildet unserer Auffassung nach die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend ab und wird den Interessen von Kind und Eltern nicht ausreichend gerecht. Die Grundlagen, wie sie im 19. Jahrhundert im BGB konstruiert wurden, wirken bis heute fort, und bedürfen der tiefgreifenden Reformierung.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 19. Februar 2013 entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, d. h. das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Mit dem Urteil vom 26. März dieses Jahres wird eine erneute Anpassung zum 31. März 2020 angemahnt.
Keine Zusammenarbeit mit der Alternative für Deutschland
Die Mitgliederversammlung des Bundesforum Männer (BFM) hat am 14. Juni 2019 beschlossen: Eine Zusammenarbeit mit der Alternative für Deutschland (AfD), steht nicht im Einklang mit der Plattform des BFM.
Geschlechtergerechte Männerpolitiken stärken, Gleichstellung von Männern und Frauen umsetzen!
Keine Zusammenarbeit mit der AfD bedeutet im Einzelnen:
- Keine Zusammenarbeit mit Abgeordneten der AfD, ihre Parteifunktionär:innen und Mandatsträger:innen.
- Keine Einladungen der AfD und ihrer Mitglieder oder ihrer parteinahen Organisationen zu Veranstaltungen des BFM.
- Keine aktive Beteiligung an Veranstaltungen der AfD oder ihrer parteinahen Organisationen.
- Keine aktive Teilnahme an Expert:innenhearings, Ausschusssitzungen oder ähnlichen Expert:innenrunden, bei denen die Benennung/Einladung durch die AfD erfolgt.
- Bei Amtsträger:innen der AFD, z.B. Bürgermeister:innen, Ausschussvorsitzende etc. gilt das Primat des Amtes.
- Inhaltliche Anfragen der AfD werden ggf. kurz und sachlich beantwortet.
BFM zu Elternverantwortung nach Trennung
Gemeinsame Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung neu regeln: Männer- und Väterpolitische Perspektiven.
Das Bundesforum Männer geht von einer Elternschaft auf Augenhöhe auch nach Trennung und Scheidung aus. Es tritt daher dafür ein, das Doppelresidenzmodell (auch Wechselmodell genannt) als eine gleichrangige Option neben anderen zu stärken und dabei zugleich flexibler zu fassen. Ziel ist es, die Übernahme gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung zu erleichtern, strukturelle Ursachen für Elternkonflikte zu mindern und die Einigungsbereitschaft beider Elternteile zu erhöhen – um den Kindern auch weiterhin einen Familienalltag mit beiden Elternteilen zu ermöglichen und „fürsorgliche Männlichkeiten“ (caring masculinities) zu fördern.
Das Bundesforum Männer sieht Handlungsbedarf in folgenden Punkten:
- Familiengerichtliche Verfahren multiprofessionell ausrichten
- Kindschaftliche Anpasungen vornehmen
- Unterhaltsrecht neu fassen
- Finanzielle Rahmenbedingungen überprüfen
- Beratung und Mediation aufwerten und stärken
Reform des Abstammungsrechts
Diskussionsteilentwurf des BMJ eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts vom 12. März 2019
Das Bundesforum Männer befürwortet grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts, da es die Einschätzung teilt, dass das bestehende gesetzliche Regelungsgefüge die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und – nicht zuletzt – den Interessen von Kindern und Eltern nicht ausreichend gerecht wird. Die Grundlagen, wie sie im 19. Jahrhundert im BGB konstruiert wurden, wirken bis heute fort, und bedürfen einer tiefgreifenden Reformierung.
Allerdings hält das BFM den jetzt vorgelegten Entwurf einer „moderaten Fortentwicklung des geltenden Rechts“ nicht für zielführend, da wesentliche Konstruktionsmerkmale der ursprünglichen BGB-Regelungen lediglich fortgeschrieben werden. Diese sind aus unserer Sicht mit problematischen Vorannahmen verbunden, die nicht zu einem modernen Familien- und Abstammungsrecht für das 21. Jahrhundert passen.
Mehr Mut zu Gleichstellung und fairer Vereinbarkeit bitte!
Gemeinsame Positionierung von Deutschem Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und Deutschem Gewerkschaftsbund zur EU-Vereinbarkeitsrichtlinie.
Mit der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit einen großen Schritt voran. In Deutschland allerdings ändert sich nichts. Denn der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah weitreichendere Regelungen vor, die deutlich zusammengestrichen wurden.
Durch das ursprünglich vorgeschlagene individuelle Recht beider Elternteile auf jeweils vier nicht übertragbare Monate Elternzeit, vergütet auf dem Niveau des Krankengeldes, wäre ein deutlich stärkerer Anreiz für Väter geschaffen worden, sich partnerschaftlich in die Sorgearbeit einzubringen. Zudem hätten Väter ihren Arbeitgeber:innen gegenüber eine überzeugende rechtliche Handhabe bekommen, um ihren Wunsch auf aktive Teilhabe am Familienleben durchzusetzen. Doch statt der vier Monate hat sich in den Verhandlungen die auch von der Bundesregierung vertretene Linie durchgesetzt, nur zwei bezahlte, nicht übertragbare Elternzeitmonate vorzusehen, wie sie in Deutschland mit dem sogenannten Partnermonaten beim Elterngeld bereits existieren.
Positionspapier zur Beschneidung von Jungen
Das Bundesforum Männer hat am 31.03.2017 auf seiner 8. ordentlichen Mitgliederversammlung ein Positionspapier zur Beschneidung von Jungen verabschiedet. Dabei geht es dem Bundesforum Männer insbesondere darum, den gesellschaftlichen Dialog um die Frage der Bescheidung von Jungen und den Schutz von Jungen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung voranzubringen.
Vor vier Jahren hat der Gesetzgeber in §1631d BGB medizinisch nicht erforderliche Beschneidungen an nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kinder als Teil der elterlichen Personensorge legalisiert. Nach sehr kurzer Debatte wurde die Diskussion zu diesem vielschichtigen und teils tabuisierten Thema für beendet erklärt.
Das Bundesforum Männer hat die Diskussion fortgeführt, weil bisher nicht genügend Raum für ein fundiertes Abwägen der unterschiedlichen Positionen und Expertisen gegeben wurde. Wir sehen die Notwendigkeit, Position für die Rechte von Jungen und Männern zu beziehen, zur Enttabuisierung der Thematik beizutragen sowie einer offenen und sachlich orientierten Diskussion Impulse zu verleihen.
Samenspenderregistriergesetz
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen.
Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) zielt darauf ab, das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung zu sichern, Samenspender von der rechtlichen Vaterschaft freizustellen und so die Bereitschaft von Männern zur Samenspende und zum späteren Kontakt mit den gezeugten Kindern zu fördern, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Das Bundesforum Männer begrüßt die Zielsetzung der geplanten Regelungen ausdrücklich, da sie sowohl für die durch heterologe Insemination gezeugten Kinder als auch die Männer, die ihren Samen dazu gespendet haben, eine rechtliche Sicherstellung ihrer Bedürfnisse und Ansprüche regelt. Allerdings halten wir es für wünschenswert und sinnvoll, Beratungsangebote zu schaffen. Samenspender, die nach 16 oder mehr Jahren mit ihrer biologischen Vaterschaft konfrontiert werden und unter Umständen keine eigene rechtliche oder soziale Vaterschaft im Lebensverlauf eingegangen sind, sollten damit nicht allein gelassen werden.
Reform des Scheinvaterregresses
Referent:innenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes.
Den Regressrückgriff auf den leiblichen Vater zeitlich zu begrenzen, hält das Bundesforum Männer unter der Voraussetzung, dass an einer individuellen Verursacher-Haftungslogik festgehalten wird, für angemessen. Anderenfalls könnten für den Erzeuger unzumutbare Rückforderungen für über viele Jahre geleisteten Unterhalt entstehen. Dies gilt besonders für Fälle, in denen der fragliche Mann gar nichts von seiner Vaterschaft weiß. Das gilt aber auch für Fälle, in denen er trotz der Ahnung oder der unbestätigten Annahme, Vater zu sein, nicht als solcher zur Anerkennung seiner Vaterschaft aufgefordert wurde. Diesem ist ein gewisser Vertrauensschutz zuzubilligen, wenn er nicht binnen einer bestimmten Frist als Vater festgestellt wurde. Hinzu kommt, dass dem mutmaßlichen biologischen Vater eine Vaterschaftsanfechtung gegen den rechtlichen Vater nicht möglich ist. Ein zeitlich unbegrenzter Rückgriff bis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes stellt gegebenenfalls eine besondere Härte dar, wenn der biologische Vater in der Unterhaltspflicht für eine eigene Familie steht. Die Versorgung weiterer außerehelicher Kinder kann zu erheblichen emotionalen und finanziellen Belastungen dieser Familie führen. Die Übernahme des bisherigen §1613 (3) in den neu gefassten §1613 (4) des RefE ist daher zu begrüßen.
Dem Bundesforum Männer erscheint die finanzielle Ausgleichsforderung in einem Regressverfahren im Zusammenhang mit Kindesunterhalt insgesamt als rechtsethisch fragwürdig. Grundsätzlich wäre daher politisch und rechtlich zu prüfen, ob eine große Lösung im Sinne einer steuerfinanzierten allgemeinen Kindergrundsicherung nicht die zielführendere Maßnahme darstellte. Damit würde ein großer Beitrag dazu geleistet, das alte „Ernährermodell“ endgültig zu überwinden und damit auch die Grundlage für die hier zu regelnden Regressansprüche. Gleichzeitig blieben Pflege und Erziehung der Kinder als das „natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG) unangetastet, jedoch wäre die Absicherung des Grundunterhalts für Kinder staatlich gewährleistet und dadurch die Eltern in der individuellen Situation entlastet. Die Unterhaltsstreitsachen würden damit massiv entschärft, nicht nur, aber auch beim Scheinvaterregress
Das Bundesforum Männer unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Entgeltgleichheit. Entgeltgleichheit ist die Grundlage einer geschlechtergerechten Arbeitsteilung und Vereinbarkeitspolitik für Frauen, Männer und Familien.
Das Bundesforum Männer tritt ein für eine moderne Gleichstellungspolitik, die es Männern und Frauen ermöglicht, ihr Leben nach ihren individuellen Interessen und Lebensentwürfen zu gestalten. Die Menschen möchten in ihren unterschiedlichsten Lebensentwürfen – auch in Familienverantwortung – die Fragen der Aufteilung von Haushalt-, Sorge- und Erwerbsarbeit nach ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entscheiden. Insbesondere wenn Kinder dazukommen, verfestigt sich jedoch der Druck zur traditionellen Arbeitsteilung. Dies führt oft dazu, dass Männer länger erwerbsmäßig arbeiten, und Frauen ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren, wenn sie Eltern werden. Damit vergrößert sich auch die Einkommensschere zwischen Männer und Frauen.
Ein Lohngleichheitsgesetz wird Männer von der Haupternährerbürde entlasten und ihnen die Übernahme auch fürsorglicher Verantwortung für sich und ihre Familien ermöglichen. Männer möchten heute aktiv ihre Kinder begleiten. Daher brauchen Väter zeitliche Spielräume. Auch der Anteil der häuslich pflegenden Männer wächst. Mehr und mehr Männer pflegen ihre bedürftigen Partnerinnen oder übernehmen Verantwortung für die Pflege Ihrer Eltern. Männer brauchen Partnerinnen, mit denen sie die Aufgaben teilen können, die auch Versorgungsverantwortung übernehmen und in der Lage sind, für sich und ihre Familien das erforderliche Einkommen zu erwirtschaften. Dazu braucht es Unternehmensstrukturen die Frauen nicht in der Lohnstruktur benachteiligen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als selbstverständlichen Anspruch ihrer Beschäftigten – gerade auch der Männer – anerkennen.