Symbolbild einer Lupe mit einer Justiz-Waage vor der Linse.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert

42 Verbände – darunter auch das Bundesforum Männer – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung sowie die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten

§ 218 StGB ist kein guter Kompromiss

Aktuelle Forschung zeigt, dass Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die Versorgung oft unzureichend sind. Mehr Gynäkolog*innen würden Abbrüche vornehmen, wenn bessere Rahmenbedingungen herrschten. § 218 StGB wird als Hauptproblem gesehen. Der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zeigt, dass Änderungen des Abtreibungsrechts notwendig und verfassungsrechtlich möglich sind. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abbrüchen, besonders in der Frühphase, ist nicht haltbar.

Wir halten fest, was sich aus unserer Sicht nicht bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung ist dringend geboten und auch machbar. Lebensschutz kann und muss mit anderen Mitteln umgesetzt werden

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 75 Jahre nach dem Grundgesetz bleibt der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 unvollständig umgesetzt. Angesichts bevorstehender Wahlen erwarten wir, dass Menschen- und Frauenrechte vor Angriffen geschützt werden. Dazu gehört auch die aktive Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Unsere Verbände sichern Ihnen ihre Unterstützung bei der Erarbeitung einer gesundheitsförderlichen, verfassungs- und menschenrechtskonformen Lösung zu.