BFM zum Kindschafts- und Abstammungsrecht
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Familienrecht zu modernisieren. Dazu hat das Bundesjustizministerium (BMJ) am 16. Januar 2024 Eckpunkte zur Reform des Abstammungs- und des Kindschaftsrechts vorgelegt. Im Abstammungsrecht sollen die vorhandenen Regelungen zeitgemäß weiterentwickelt und Defizite beseitigt werden. Im Kindschaftsrecht sind Anpassungen im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht geplant. Unter anderem soll so die Rechtsstellung von Kindern gestärkt werden.
Modernisierung im Familienrecht
Das Bundesforum Männer teilt die Einschätzung des BMJ, dass Reformen des Abstammungs- und Kindschaftsrechts überfällig sind. Das geltende Familienrecht ist von einem traditionellen Familienbild geprägt, das die gesellschaftlichen Verhältnisse und die Pluralität von Familienformen nicht angemessen widerspiegelt.
Darum begrüßt das Bundesforum Männer die angestrebte familienrechtliche Modernisierung und Öffnung. Das ermöglicht mehr sexuelle Selbstbestimmung, erleichtert Familiengründungen unabhängig von der sexuellen Identität der Partner:innen und erkennt besser die heute gelebten vielfältigen Lebensentwürfe an. Die Eckpunkte haben aber noch Regelungslücken, etwa in Bezug auf schwule bzw. bisexuelle Vaterschaft. Die geplanten Reformvorhaben sind zu optimistisch in Bezug auf die heute vorherrschende Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und ihre mittelfristigen Veränderungsmöglichkeiten. Daher muss stärker als bisher erkennbar, auf die erwartbaren rechtstatsächlichen Wirkungen geachtet werden.
Das Bundesforum Männer hat die Gelegenheit wahrgenommen, die Eckpunktepapiere zu kommentieren und dabei auf diese und viele weitere Punkte ausführlich einzugehen. Unsere Kommentierungen finden Sie hier: