Aufruf an Bundesarbeitsminister Heil: Machen Sie den Weg frei für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt!
Berlin | Kinder, die heute von Grundsicherung leben müssen, leben in Armut. Die wenigen Leistungserhöhungen der vergangenen Monate werden durch die Inflation aufgezehrt und ändern daran zu wenig.
Die Regelsätze belaufen sich aktuell auf 318 Euro im Monat für Kinder bis 6 Jahren und 348 Euro für Kinder bis 14 Jahren. Ihren Eltern ist es damit unmöglich, ihre Kinder gut zu ernähren, sie bedarfsgerecht mit allen notwendigen Gütern des täglichen Lebens zu versorgen – von der Kleidung über Hygieneartikel bis zum Spielzeug – und ihre gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Daran ändern auch die Erhöhung des Kindergeldes, das vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, und das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket nichts.
Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt.
Die Kindergrundsicherung erschöpft sich nicht in einer optimierten Verwaltung. Auch geht es nicht in erster Linie um die Auflösung von Dunkelziffern bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
SPD, Grüne und FDP haben vor diesem Hintergrund in ihrem Koalitionsvertrag folgerichtig die Neudefinition des kindlichen Existenzminimums vereinbart. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere sind jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, dieser Verpflichtung nachzukommen. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des „Was und wieviel braucht ein Kind“ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.
Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial-, Fachverbänden und Gewerkschaften einzubeziehen.