Ein Mann mit einem blauen Pullover, auf dem das Zeichen der EU (ein Kreis aus Sternen) abgebildet ist.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

BFM gibt Stellungnahme ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ (BT-DRS. 20/3447) vom 07.11.2022

Das Bundesforum Männer hat die Verhandlungen rund um die EU-Vereinbarkeitsrichtline auf EU-Ebene eng verfolgt und die Verabschiedung der Richtlinie 2019 ausdrücklich begrüßt. Zugleich bedauern wir, dass die Richtlinie im Zuge der Verhandlungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission abgeschwächt wurde. Die Richtlinie setzt in der EU notwendige Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und damit zugleich auch für eine stärker partnerschaftliche Aufteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern. Dies ist auch das erklärte Ziel der Bundesregierung.

Das Bundesforum Männer teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die von der EU-Vereinbarkeitsrichtline formulierten Mindeststandards durch die nationale Gesetzgebung in Deutschland bereits weitgehend erfüllt sind. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie nun weitere Schritte unternommen werden sollen, auch wenn die vorgesehene Umsetzungsfrist 2. August 2022 damit nicht eingehalten wird. Allerdings weist das Bundesforum Männer mit Nachdruck darauf hin, dass zur Erreichung tatsächlicher Gleichstellung von Männern und Frauen Maßnahmen erforderlich sind, die deutlich über die in der Richtlinie formulierten Mindeststandards hinausgehen.

Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Verbesserung von Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Förderung der vermehrten Übernahme von Sorgearbeit durch Männer. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung das Ziel gesteckt, die Gleichstellung der Geschlechter noch in diesem Jahrzehnt zu erreichen. Daran gemessen, ist der vorgelegte Gesetzesentwurf wenig engagiert. Dies gilt insbesondere für die in der Richtlinie verankerte zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter (und zweite Elternteile) nach der Geburt, die im Gesetzentwurf vollständig ausgespart wird.