BFM Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz
Das Bundesforum Männer begrüßt ausdrücklich den aktuellen Referent:innenentwurf für ein Gewalthilfegesetz, das geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt durch eine bundeseinheitliche Regelung wirksam bekämpfen soll. In unserer Stellungnahme betonen wir, wie wichtig ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Hilfesystem für alle Betroffenen ist – vor allen Dingen für Frauen, aber auch für Männer. Gewaltprävention, Täterarbeit und ein klarer Fokus auf geschlechtsspezifische Bedarfe sind zentrale Forderungen.
Ein Rechtsanspruch für alle Betroffenen
Der Referent:innenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Gewalthilfegesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Deutschland systematisch zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf enthält einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt Betroffenen. Dies soll vor allem betroffene Frauen besser schützen, für die durch dieses Gesetz ein bedarfsgerechtes Hilfesystem sichergestellt werden soll. Das Bundesforum Männer begrüßt dieses Vorhaben uneingeschränkt und erwartet vom Gesetzgeber eine unmittelbare Verabschiedung und Umsetzung. In unserer Stellungnahme unterstreichen wir folgende zentrale Punkte:
1. Schutz von Frauen und Männern darf kein Gegeneinander sein
Das Gesetz sieht einen einheitlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. Dies schließt sowohl Frauen als auch Männer ein, die von Gewalt betroffen sind. Wir betonen, dass die Bedürfnisse beider Gruppen berücksichtigt werden müssen, ohne sie gegeneinander auszuspielen. Männliche Betroffene benötigen ebenso wie Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt werden, spezifische Schutzräume und Beratungsangebote.
2. Bedarfsgerechte und flächendeckende Angebote
Nach wie vor gibt es in vielen Regionen Deutschlands zu wenig Schutz- und Beratungsangebote, nicht nur für Frauen sondern auch für Männer. Wir fordern einen umfassenden Ausbau dieser Angebote und eine verlässliche, bundesweite Finanzierung, um regionale Unterschiede zu überwinden.
3. Gewaltprävention und Täterarbeit
Gewaltprävention muss verstärkt auf Primär- und Sekundärmaßnahmen setzen, etwa durch geschlechterreflektierende Arbeit mit Jungen und Männern. Gleichzeitig ist die Arbeit mit Tätern ein unverzichtbarer Bestandteil, um Gewalt langfristig zu reduzieren.
4. Umsetzung der Istanbul-Konvention
Das Gewalthilfegesetz setzt wesentliche Verpflichtungen der Istanbul-Konvention um. Diese sieht vor, geschlechtsspezifische Gewalt umfassend zu bekämpfen und Betroffenen lückenlosen Schutz zu bieten. Hierzu zählt auch, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen explizit berücksichtigt werden.