Stellungnahme des BFM zum Gewaltschutzgesetz
Das Bundesforum Männer (BFM) begrüßt den Referent:innenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, sieht jedoch auch Potenzial für Erweiterungen und Nachbesserungen. Mit dem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen im Gewaltschutzgesetz zwei zentrale Neuerungen verankert werden: Die Möglichkeit zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie verpflichtende soziale Trainingskurse für Täter. Diese Schritte zielen darauf ab, den Schutz vor Gewalt zu verbessern und Prävention zu fördern.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Das Bundesforum Männer unterstützt die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) als wichtiges Instrument zum Schutz von Gewaltopfern. Insbesondere bei Hochrisikofällen kann eine solche Maßnahme Leben retten. Zugleich betont das BFM, dass der Einsatz verfassungskonform und datenschutzrechtlich einwandfrei zu gestalten sei. Darüber hinaus wird eine wissenschaftliche Begleitforschung zur Evaluation der Maßnahme empfohlen.
Verpflichtende Täterarbeit
Die Anordnung sozialer Trainingskurse für Täter wird grundsätzlich begrüßt. Das BFM regt jedoch an, die Bandbreite möglicher Interventionsformen auszuweiten. Neben Gruppenformaten sollten auch Einzelberatungen berücksichtigt werden, um Täterarbeit je nach Bedarfslage und Verfügbarkeit passgenau adressieren zu können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, auf eine bedarfsgerechte und geschlechterreflektierte Angebotsstruktur hinzuarbeiten.
Umfassende Perspektive auf Prävention
Insgesamt plädiert das BFM für einen ganzheitlichen Ansatz der Gewaltprävention, der neben der tertiärpräventiven Täterarbeit auch deutlich stärker Angebote der Primär- und Sekundärprävention einbezieht. Dazu zählt insbesondere der Auf- und Ausbau geschlechterreflektierter Jungen- und Männerarbeit, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die umfassende Verankerung einer geschlechterreflektierten und gewaltpräventiven Jungen- und Männerarbeit ist aus Sicht des BFM ein wesentlicher Baustein, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Prävention gerecht zu werden. Damit kann der Gewaltschutz nachhaltig gestärkt und Geschlechtergerechtigkeit gefördert werden.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz vom 20.11.2024