Ein junger Mann steht mit seiner Tochter in der Küche, beide lächeln.

Familienstartzeit lässt weiter auf sich warten

Die Familienstartzeit feiert dieses Jahr einjährigen Geburtstag – allerdings nur der Gesetzentwurf zur geplanten Regelung, nicht das Gesetz selbst. Dieses lässt weiter auf sich warten. Seit März 2023 befindet sich der Referent:innenentwurf zum sogenannten Familienstartzeitgesetz in der Ressortabstimmung.

Väter verbringen heute mehr Zeit mit Kinderbetreuung

Eigentlich hätte die zweiwöchige bezahlte Freistellung nach Geburt für Väter und zweite Elternteile Anfang 2024 in Kraft treten sollen, aber eine Einigung dazu innerhalb der Bundesregierung ist noch immer nicht in Sicht. 

Dabei zeigt der Väterreport 2023 des BMFSFJ: Immer mehr Väter wollen sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen. Die Familienstartzeit wäre ein wichtiger Schritt, um diesen Wunsch zu stärken und in die Gesellschaft das Signal auszusenden, dass Väter von Anfang an wichtig sind: Zur Unterstützung der Mutter in der Wochenbettphase, zur Stärkung der eigenen Beziehung zum Kind, um sich um ältere Geschwister und den Haushalt zu kümmern – insgesamt als Einstieg in eine partnerschaftlich gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch aktuelle Befunde zur Zeitverwendung machen deutlich: Väter verbringen heute mehr Zeit mit Kinderbetreuung als noch vor zehn Jahren, Mütter übernehmen aber nach wie vor den deutlich größeren Part. 

Ringen um die Familienstartzeit

Der Streit und die Familienstartzeit dreht sich darum, dass diese – analog zum gesetzlichen Mutterschutz – mittels einer Umlage durch die Arbeitgeber finanziert werden soll. So hatte es bereits der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen des BMFSFJ in einer Expertise empfohlen. Die Kosten für die Umlage wären allerdings eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen und bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht tragbar, so das Argument aus Arbeitgeberkreisen, dem sich regierungsintern auch die FDP angeschlossen hat. Finanziell ist diese zusätzliche Kostenbelastung allerdings überschaubar, wie eine Modellrechnung des Fraunhofer Instituts laut BMFSFJ ergeben hat.  

Zudem hat die Bundesregierung die mit der Familienstartzeit verfolgte bezahlte Vaterschaftsfreistellung nach Geburt nicht im Rahmen der EU-Vereinbarkeitsrichtline in deutsches Recht umgesetzt. Deswegen hat mittlerweile ein betroffener Vater auf Schadensersatz geklagt. Das BMFSFJ hält dagegen, dass die Freistellungsregelung aufgrund der bereits geltenden weitreichenden Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit nicht als Teil der Vereinbarkeitsrichtline umgesetzt werden musste und beruft sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in der Richtlinie. 

Auch das Bundesforum Männer hätte sich die Einführung der Vaterschaftsfreistellung als Teil der Vereinbarkeitsrichtlinie gewünscht. Dies haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestags auch deutlich gemacht. Nun werden Gerichte klären müssen, wie die Situation am Ende rechtlich zu bewerten ist. Kurzfristig ist ein Urteil in der Sache allerdings nicht zu erwarten. 

Einige Unternehmen ergreifen selbst die Initiative

So lange wollen einige Unternehmen nicht warten und gehen eigenständig voran. Anfang 2024 hat das Unternehmen Henkel eine voll vergütete achtwöchige Elternzeit nach Geburt eingeführt und stockt in dieser Zeit das gesetzliche Elterngeld bis zum ursprünglichen Gehalt auf. Seit April diesen Jahres gibt es bei der Funke Mediengruppe eine zweiwöchige bezahlte Familienstartzeit, die innerhalb der ersten sechs Wochen nach Geburt genommen werden kann. Aus unserer Sicht sind solche betrieblichen Regelungen wichtige Investitionen nicht nur in eine bessere Vereinbarkeit und mehr Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, sondern auch in die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. 

Mit Blick auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung sind Maßnahmen zur Familien- und Väterfreundlichkeit der Wirtschaft kluge Investitionen, die am Ende vermutlich günstiger sind als die Kosten aufgrund hoher Fluktuation oder der Nichtbesetzung von Stellen. Und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es zunehmend darauf ankommen, dass Frauen wie Männer gleichermaßen in die Lage versetzt werden, über den gesamten Lebensverlauf hinweg erwerbstätig zu sein und Sorgearbeit zu übernehmen. 

Solche eigenen betrieblichen Lösungen können sich aber nicht alle Unternehmen leisten. Und betriebliche Maßnahmen können und sollen gesetzliche Regelungen auch nicht ersetzen. Deshalb appellieren wir als Bundesforum Männer zum Vatertag am 9. Mai 2024 an die gesamte Bundesregierung: Familien- und gleichstellungspolitische Ziele und ökonomische Vernunft sind kein Gegensatz. Legen Sie ihre internen Meinungsverschiedenheiten bei, treffen Sie mutig Entscheidungen im Sinne der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und machen Sie den Weg frei für eine zügige Einführung der Familienstartzeit!