Wie weiter mit der Vaterschaftsfreistellung? Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ohne Einführung eines “Vaterschaftsurlaubs”
2019 wurde die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie beschlossen, um in der Europäischen Union notwendige Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu setzen. Die Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern sollen damit verbessert werden. Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich dies zum Ziel gesetzt. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie muss bis August 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Die [...]