Stellungnahme des BFM zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vaterschaftsanfechtung

Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 9. April 2024 verkündeten Urteil entschieden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber damit eine klare Aufgabe gestellt: Da die Regelung [...]