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Seit dem Jahr 2011 gilt die Istanbul-Konvention (IK) international als weitreichendstes rechtsverbindliches Menschenrechtsinstrument, um geschlechterbasierte und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten verbindlich zu konkretem Handeln und auch dazu, Asylgründe aus der Flüchtlingskonvention von 1951 geschlechtersensibel auszulegen und anzuerkennen.
Die Fachkonferenz am 6. September stellt die Themen Intersektionalität, Mehrfachdiskriminierung und Flucht in einen Kontext zur Istanbul-Konvention.

Veranstalter:innen

Queer European Asylum Network

Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung

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