Das Bundesforum Männer (BFM) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einem „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“ abgegeben. Die Stellungnahme unterstreicht, dass für einen umfassenden Gewaltschutz, der auch Männer und Väter einschließt, mehr nötig ist als die geplanten und sinnvollen Verbesserungen in familiengerichtlichen Verfahren.

Worum es geht

  • Das Vorhaben bezieht sich auf die Ziele des Ampel-Koalitionsvertrags. Darin ist vorgesehen, beim Gewaltschutz „die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt“ zu stellen und „das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder“ abzusichern.
  • Der Entwurf nimmt ebenfalls Bezug auf die UN-Agenda 2030, besonders SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, hierbei fokussiert auf das Teilziel „allen Menschen Zugang zur Justiz [zu] ermöglichen“.
    Aus Sicht des BFM ist das Teilziel des SDG 16, alle (!) Formen von Gewalt gegen Kinder zu beenden, bei den beabsichtigten Gewaltschutzverbesserungen in familiengerichtlichen Verfahren vorrangig zu berücksichtigen.

Gewaltschutz und Rechtsposition des Kindes stärken

 Das BFM nimmt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ folgende zentralen Punkte in den Blick: 

  1. Umfassender Gewaltschutz: Das BFM betont, dass der Schutz vor häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt neben Frauen und Kindern auch Männer und Väter einbeziehen muss. Der Schutzbedarf sollte frühzeitig und umfassend ermittelt werden.
  2. Wahlgerichtsstand: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands, der die Geheimhaltung des Aufenthaltsorts von gewaltbetroffenen Elternteilen und deren Kindern ermöglicht, wird begrüßt. Das BFM fordert jedoch, diese Wahlmöglichkeit nicht nur auf laufende Gewaltschutzverfahren zu beschränken.
  3. Amtsermittlungspflichten: Das BFM unterstützt die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten in Kindschaftssachen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt. Eine fachliche Qualifizierung aller beteiligten Professionen ist unerlässlich, um den Gewaltschutz wirksam zu gewährleisten.
  4. Informationsfluss und Zusammenarbeit: Eine verbesserte Kommunikation zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Professionen ist notwendig. Um den Informationsfluss zu gewährleisten, müssen auch Opferschutzeinrichtungen und Täterarbeit verlässliche Ressourcen erhalten.
  5. Stärkung des Verfahrensbeistands: Das BFM hält die geplante Pauschalvergütung für den Verfahrensbeistand für eine pragmatische Lösung. Die angedachte Geschwisterpauschale erscheint jedoch noch nicht abschließend bewertbar.
  6. Dolmetscherkosten: Die Kostenerstattung für Dolmetscher:innen ist von großer Bedeutung, besonders für gewaltschutzrelevante Fälle. Es muss berücksichtigt werden, dass für seltene Sprachen nur wenige Dolmetscher zur Verfügung stehen.
  7. Rechtsposition des Kindes: Die Stärkung der Rechtsposition des Kindes durch die gerichtliche Beiordnung eines Verfahrensbeistandes wird begrüßt. Eine entsprechende fachliche Qualifizierung der Verfahrensbeistände ist entscheidend.

Zusammenfassung und Ausblick

Das BFM begrüßt die geplanten Regelungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes und der Familiengerichtsverfahren. Der Gesetzesentwurf kann als wichtiger Schritt bewertet werden, aber es bedarf weiterer Maßnahmen zur umfassenden Umsetzung der Ziele des Koalitionsvertrags und der Istanbul-Konvention.

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des BFM zum Referentenentwurf vom 19. Juli 2024: