kelly-sikkema / unsplash

Die WELT berichtet am 28.01.2021, dass sich das BMFSFJ gegen den von der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie geforderten „Väterurlaub“ positioniert habe. Uns als BUNDESFORUM MÄNNER, dem Dachverband für Jungen, Männer und Väter, erstaunt und ärgert das sehr. Die Vaterschaftsfreistellung würde es Vätern ermöglichen, die Geburt des Kindes aktiv zu begleiten und die Partnerin zu unterstützen. Der DGB pochte erst kürzlich in einem Gutachten auf die baldige Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen rund um die Geburt – bei voller Vergütung. Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Bevölkerung durch YouGov zeigen, dass fast zwei Drittel der Befragten die Vaterschaftstage anlässlich der Geburt unterstützen.

Freistellung zusätzlich zu Elterngeld und Elternzeit

Das Bundesforum Männer vertritt schon seit langem die Position, dass diese Freistellung zusätzlich zu Elterngeld und Elternzeit eingeführt werden muss. Ohne jeden bürokratischen Antragsvorlauf würden Väter damit in die Lage versetzt, sich in dieser wichtigen ersten Phase voll auf ihre Kinder und ihre Partnerinnen konzentrieren zu können.

Argumente wie „die sollen halt ihren Erholungsurlaub nehmen“ drücken vor allem eine Geringschätzung für Väter in ihrer unmittelbaren Bedeutung für ihre Kinder und Partnerinnen aus. Was, wenn der Vater noch gar nicht lang genug beim neuen Arbeitgeber beschäftigt ist und daher keinen Anspruch auf Urlaub hat? Was, wenn der Jahresurlaub zum Zeitpunkt der Geburt schon aufgebraucht ist? Und: In vielen Unternehmen muss Urlaub langfristig vorher angemeldet werden. Oder: Wenn die Auftragslage drückt, dann wird das Vätern auch schon einmal sehr schwer fallen, sich gegen einen unwilligen Chef durchzusetzen und gefühlt die Kolleg:innen hängen zu lassen. Eine gesetzlich geregelte Vaterschaftsfreistellung würde klare Rahmenbedingungen schaffen. Denn es geht bei der geforderten Freistellung nicht um Erholungsurlaub. Es geht um partnerschaftliche elterliche Verantwortungsübernahme – und um das Wohl des Kindes.

Positionierung des BMFSFJ unverständlich

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht deutlich gemacht, dass diese Freistellung einen wichtigen Einstieg in die gemeinsame Elternschaft darstelle.  Die Bundesregierung hatte damals noch  in ihrer Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission kommentiert: „Für die Förderung einer möglichst frühen Vater-Kind-Bindung und damit einer nachhaltig stärkeren Beteiligung von Männern an Erziehung und Betreuung von Kindern empfiehlt die Sachverständigenkommission als neue Leistung eine zweiwöchige Vaterschaftsfreistellung. Die Bundesregierung sieht in diesen Empfehlungen geeignete Impulse für die Weiterentwicklung der Männerpolitik.“ (S. 21)

In dem im November 2020 vom BMFSFJ herausgegebenen Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer“ findet sich zudem im abschließenden Kapitel die Empfehlung M4.2 A. Diese sieht als gleichstellungspolitisch relevante Maßnahme die „Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einrichtung eines zusätzlichen Vaterschaftsurlaubs von 10 Tagen unmittelbar nach der Geburt“ vor. (S. 103)

Warum sich das BMFSFJ nun selbst gegen die Empfehlung ausspricht, ist unverständlich. Einer gleichstellungsorientierten und familienfreundlichen Gesellschaft sollte es wert sein, eine solche Leistung einzuführen – und zwar nicht nur für Väter, sondern für alle Familienkonstellationen.