Bundesfamilienministerin Giffey nennt die am 6. Februar 2019 verabschiedete EU Vereinbarkeitsrichtlinie einen „familien- und gleichstellungspolitischen Meilenstein für Europa“. Die Einschätzung des Bundesforum Männer fällt nicht so euphorisch aus. Nach zähem Ringen hat man sich mit den festgelegten Mindeststandards auf einen aus deutscher Sicht eher bescheidenen Minimalkonsens verständigt. Ja, damit kommt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf EU-weit sicher einen Schritt voran. Aber für Deutschland zieht das wenig bis gar keine Verbesserungen nach sich.

Es ist gut, dass nun EU-weit einige Standards definiert sind, an denen die nationalen Gesetzgeber nicht mehr ohne weiteres vorbei können. Das stärkt all jene, die sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit wünschen. Von daher begrüßt das Bundesforum Männer ausdrücklich, dass nach den langen Verhandlungen endlich eine Einigung erzielt wurde und die Richtlinie nun in Kraft tritt bzw. in nationales Gesetz umgesetzt wird.

Zwei wichtige Impulse für eine gleichstellungsorientierte Männer- und Väterpolitik sind insbesondere die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt (paternity leave) und die Ausweitung und paritätische Ausgestaltung der Freistellungsregelungen für erwerbstätige Eltern (parental leave). Hier wird es zukünftig pro Elternteil Anspruch auf vier Monate Auszeit geben, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind und vergütet werden. Allerdings können die Mitgliedsstaaten die Höhe der Vergütung selbst festlegen.

Mehr ging nicht?

Mehr war offenkundig politisch nicht möglich. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission hatte deutlich weitreichendere Regelungen vorgesehen, als sie nun verabschiedet wurden. Insbesondere bei den Regelungen zu parental leave (in Deutschland: Elternzeit und Elterngeld) wurde eine Chance vertan. Durch ein individuelles Anrecht für beide Elternteile auf jeweils vier nicht übertragbare Monate Auszeit, die auf dem Niveau des Krankengeldes vergütet werden, wäre ein deutlich stärkerer Anreiz für Väter gesetzt, sich partnerschaftlich in die familiale Sorgearbeit einzubringen und die Leistung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Zudem hätten Väter ihren Arbeitgebern gegenüber ein klares rechtliches Argument in die Hand bekommen, um ihren Wunsch auf aktive Teilhabe am Familienleben durchzusetzen. Nicht zuletzt wären nicht übertragbare und mit einer substantiellen Einkommensersatzleistung ausgestattete parental leave-Monate für viele Väter und ihre Familien die Voraussetzung, um überhaupt in Elternzeit gehen zu können.

Weiterhin keine Freistellung für Väter nach Geburt des Kindes

Die familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre haben in Deutschland zu positiven Entwicklungen beigetragen. Dennoch ist noch deutlich mehr erforderlich, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter umzusetzen. Dafür sind die ebenfalls in der Richtlinie verabschiedeten Ausnahmeregelungen wenig hilfreich. Denn dadurch werden die Mitgliedsstaaten von der Umsetzung einzelner Bestandteile der Richtlinie entbunden, wenn das jeweilige nationale System in der Summe seiner bisherigen Maßnahmen insgesamt deutlich über die Mindeststandards hinausgeht. Dies ist für Deutschland der Fall, sodass davon ausgegangen werden kann, dass etwa die zweiwöchige Freistellung für Väter nach der Geburt als eigenständige familien- und gleichstellungspolitische Leistung in Deutschland nicht eingeführt werden wird. Hier nutzt Deutschland eine echte Chance für Familien in Deutschland nicht!

Und: Deutschland bleibt in diesem Punkt hinter vielen EU-Staaten zurück, die eine Vaterschaftsfreistellung in der einen oder anderen Form schon jetzt haben oder zukünftig einführen werden. Die einschlägige Forschung zeigt, dass diese spezifische Leistung für Väter in aller Regel gut angenommen wird, unter anderem in Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Belgien, Schweden oder Slowenien.

Zweiter Gleichstellungsbericht forderte mehr

Dabei wäre eine Beteiligung der Väter gerade in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt wichtig: Um ihre Partnerin im Wochenbett zu unterstützen und um selbst in der Vaterschaft anzukommen. Dies hat auch der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung klar unterstrichen und als empirischen Befund festgehalten: „Je früher Väter Verantwortung in der Betreuung und Erziehung von Kindern übernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven Vätern und desto nachhaltiger befördert dies die Gleichstellung“. Dementsprechend hatte auch die Sachverständigenkommission die Einführung einer zweiwöchigen Vaterschaftsfreistellung empfohlen.
In ihrer Stellungnahme hat die Bundesregierung dazu seinerzeit wohlwollend formuliert: „Für die Förderung einer möglichst frühen Vater-Kind-Bindung und damit einer nachhaltig stärkeren Beteiligung von Männern an Erziehung und Betreuung von Kindern empfiehlt die Sachverständigenkommission als neue Leistung eine zweiwöchige Vaterschaftsfreistellung. Die Bundesregierung sieht in diesen Empfehlungen geeignete Impulse für die Weiterentwicklung der Männerpolitik.“

Das Bundesforum Männer sieht dies ebenso. Absichtserklärungen allein aber bringen keine Gleichstellung.