Väter, Mütter und pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Kommission, der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments künftig gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Am 24. Januar 2019 wurde eine Einigung über die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie erzielt, allerdings muss diese nun noch formal angenommen werden.

Das Bundesforum Männer begrüßt, dass nach langen Verhandlungen endlich eine Einigung erreicht ist, die in ihren Grundzügen EU-weit eine partnerschaftliche Verantwortungsübernahme von Frauen und Männern stärkt. Allerdings ist sehr bedauerlich, dass der gefundene Kompromiss deutlich hinter dem ursprünglichen Richtlinienentwurf zurück bleibt. (vgl. unsere Berichterstattung vom November 2018).

Dennoch sind wichtige Fortschritte erzielt worden:

  • Zukünftig wird es EU-weit eine Vaterschaftsfreistellung (paternity leave) nach Geburt von mindestens 10 Tagen geben, welche in der Höhe des Krankengeldes vergütet wird.
  • Erwerbstätige pflegende Angehörige bekommen die Möglichkeit, eine fünftägige Pflegefreistellung (carers leave) pro Jahr zu erhalten.
  • Auch bei den bezahlten Auszeiten für erwerbstätige Eltern (parental leave) gibt es Verbesserungen. Zukünftig wird es als Minimalstandard in der EU pro Elternteil Anspruch auf vier  Monate Auszeit geben, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind und vergütet werden.

Nicht umgesetzt wird:

  • Die fünftägige Pflegefreistellung (carers leave) ist nicht in Höhe des Krankengeldes zu vergüten.
  • Eine EU-weite einheitliche Systematik für die Elternzeit- und Elterngeldregelung wurde nicht festgesetzt. Die Höhe der Vergütung können die Mitgliedsstaaten nun selbst festlegen. Ursprünglich war eine einheitliche Regelung auf dem Niveau des Krankengeldes und ein Anrecht auf jeweils vier nicht übertragbare bezahlte Monate Auszeit für Mutter und Vater vorgesehen.

Die Richtlinie geht – auch in gleichstellungspolitischer Hinsicht – grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings wurde die Chance verpasst, über eine weitergehende Ausgestaltung des parental leave noch stärkere Anreize für Väter zu setzen, Sorgearbeit in der Familie zu übernehmen. Zugleich macht die Vereinbarung zur zweiwöchigen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt nachdrücklich klar: Väter sind von Anfang an wichtig für ihre Kinder und ein selbstverständlicher Teil des Familiensystems. Partnerschaftliche Elternschaft kann dann am besten gelingen, wenn Väter frühzeitig eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen und Betreuungsverantwortung übernehmen können – so wie sich das viele Väter heute wünschen. Offen ist nun, wie genau die Richtlinie in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden wird.

Hier kann die Pressemitteilung der EU Kommission zur Einigung nachgelesen werden.

Eine Einordnung der erzielten Vereinbarungen und ein Überblick über die nationale Berichterstattung dazu in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten findet sich auf den Seiten der europäischen Dachorganisation COFACE Families Europe.